Auszug - Aufhebung der Friedhofswidmung einer Teilfläche des landeseigenen Friedhofs Baumschulenweg
Gemäß § 19 (3) GO ist die Vorlage des Bezirksamtes zur Kenntnis genommen. Die Aussprache wird auf Nachfrage des BzVV nicht beantragt. Es erfolgt die Überweisung nach § 19 (4) GO in die A. f. UmNatGr und StaB. Es wird folgender Beschluss gefasst: Kenntnisnahme und Überweisung in die A. f. UmNatGr und StaB.
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