Auszug - Ausbau Fähranleger Schmöckwitz / Krampenburg
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- Beschwerde der Sportfreunde der Segelvereine wurde vorgestellt.
- Grundstück war im Eigentum der Berliner Forsten und wurde vom Bezirk erworben.
- Die Fläche liegt in einer Trinkwasserschutzzone in der keine Kfz auf nicht versiegelten Flächen abgestellt werden dürfen.
- Die Erschließung der Fläche ist nach der Planung und Umsetzung besser geworden.
- Die Vereine haben die Möglichkeit, Parkflächen auf Ihrem Vereinsgelände zu schaffen, der Bezirk hat nicht die Mittel und auch nicht die Kapazitäten öffentliche Parkplätze nach den Vorgaben des Trinkwasserschutzes für die Vereine im öffentlichen Straßenland zu schaffen.
- Fahrzeuge, die dort Parken sind illegal dort abgestellt, das Ordnungsamt sieht den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.
- Frage von der SPD-Fraktion: Wann wurden die Anlieger informiert?
- Fazit: Die Vereine sollten auf den Vereinsgelände Abstellflächen für ihre Mitglieder schaffen. Dies sollte auf Grund der großzügigen Grundstücke grade für ihre älteren und mobilitätseingeschränkten Mitglieder möglich sein. Dies ist aber nicht die Aufgabe des BA.
- Im Bereich Fähranleger Schmöckwitz / Krampenburg soll ein Parkschild aufgestellt worden sein. Das Ordnungsamt (OA) wird diesen Hinweis prüfen und, wenn es unzulässig ist, Maßnahmen einleiten. |
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