Auszug - Schlussfolgerungen aus dem Abschlussbericht
Beantwortung BzStR Herr Schneider <032>:
Zitiert bezüglich der
Veränderung der Planung für die Baumaßnahme Grünauer Str. den BzBm aus einem
BVV-Protokoll vom 29.11.2001.
Zu Abgrenzung von Baubetreuung
und Projektsteuerung: Baubetreuung bedeutet, Baubetreuer bereitet im Namen
des Bauherrn Bauvorhaben vor und/oder führt sie durch. Er schließt an Stelle
des Bauherrn Verträge mit Architekten, Sonderfachleuten und Bauunternehmen ab.
Das Leistungsbild Baubetreuer entspricht dem des Bauträgers. Unterschied
besteht nur darin, dass der Bauträger im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
handelt. Projektsteuerung ist die unabhängige und neutrale Wahrnehmung von
Auftraggeberaufgaben in beratender Stabsfunktion in organisatorischer,
wirtschaftlicher, technischer und rechtlicher Hinsicht. Projektsteuerung
bedeutet Mitwirkung. Die Entscheidungskompetenz und der Abschluss von Verträgen
verbleiben beim Bauherrn. Bei Übertragung von Vollmachten handelt es sich
nicht mehr um Projektsteuerung, sondern um Baubetreuung oder Bauträgerschaft. Zu LHO § 55: Es ist richtig, dass bei
Überschreitung des Schwellenwertes Verhandlungsverfahren mit vorheriger
Vergabebekanntmachung EG-weit durchzuführen sind. Bisher wurden im Hochbauamt
keine Verträge abgeschlossen, die den Schwellenwert von 200 T Euro
überschritten haben, oder den Verträgen sind Wettbewerbsverfahren von SenStadt
vorausgegangen. Die VOF als zwingendes Vergaberecht wird bei Überschreitung des
Schwellenwertes eingehalten. Bei Vergaben unterhalb des Schwellenwertes kann
auf die vorliegenden qualifizierten Bewerbungen unter dem Aspekt der
Auftragsstreuung zurückgegriffen werden. Die Auswahl wird mit Angabe der
Gründe dokumentiert. Zur Frage 10: Die Verträge wurden entsprechend
den geltenden Vorschriften abgeschlossen. Bei der Vergabe unterhalb des
Schwellenwertes ist eine Vorauswahl nach fachlicher Eignung, Zuverlässigkeit
und Erfahrung vorzunehmen. Wenn der Schwellenwert von 200 T€ erreicht wird, ist
im § 17 (4) geregelt, dass den Bewerbern die Ablehnungsgründe schriftlich
mitzuteilen sind. Aussprache: Herr Franzke: Dank
für umfangreiche Ausführungen. Verweist auf ein Schreiben von BzStR Dr.
Schmitz, in dem zu Baubetreuungsverträgen etwas Gegenteiliges gesagt wurde. Die
Ausführungen von BzStR Schneider waren sehr allgemein und beziehen sich nicht
konkret auf die gestellten Fragen. Ist die schriftliche Beantwortung aus der
letzten BVV noch gültig? BzStR Herr Dr. Schmitz: Zitiert wurde ein
Schreiben von 2001 und auch nach den Ausführungen von Herrn Schneider ist die
Aussage nach wie vor korrekt. Herr Schneider hat ausgeführt, was normale
Praxis ist in den Baudienststellen, er dagegen hat aufgeführt, was aufgrund
der Scholz-Initiative von 1997/98 sich in der Berliner Verwaltung als Praxis
gezeigt hatte, wo die Bezirksämter aufgefordert waren, mit Fördermitteln der
Senatsverwaltung Baubetreuungsverträge abzuschließen (Ernst Ruska-Ufer,
Mode-Design-Center in der Kiefholzstr.).Bezirklich wurde z.B. versucht, das
Seniorenheim Hoffmannstr. durch das Hochbauamt sanieren zu lassen, der
Mittelfluss über den Bezirk funktionierte aber nicht und die Fördermittel sind
letztendlich an den Betreiber, Unionshilfswerk, geflossen und über einen
Baubetreuungsvertrag auch umgesetzt worden. BzStR Herr Schneider: Hat
gesagt, dass Baubetreuungsverträge nicht die Regel sind und nicht, dass sie
außergewöhnlich sind. Die Ausnahme von der Regel ist daher auch besonders zu
begründen. Hat versucht, aus den BVV-Protokollen zu zitieren, wie die
Besonderheit mit dem Bürgeramt Grünauer Str. war. Rekapituliert nochmals die
konkreten Fragen der Großen Anfrage. Herr Franzke: Vielleicht können ja
die Intentionen zu den Fragen nicht richtig nachvollzogen werden. Die Fragen
wurden im Untersuchungsausschuss gestellt und kommen aus dem Abschlussbericht
heraus, und zu der vorliegenden schriftlichen Beantwortung, zu der er die
weitere Gültigkeit entnommen hat, gibt es eben Nachfragen. Wären die gestellten
Fragen auch vor dem Bauvorhaben Grünauer Str. so beantwortet worden? Hat bisher
nichts gehört zu der konkreten Verantwortlichkeit der Dezernenten. Wie viel
Baubetreuungsverträge wurden durch das BA 2002 abgeschlossen? Im BVV-Beschluss
V/631 wurde ja ersucht, einen Mustervertrag zu erarbeiten. Leider gab es dazu
noch keinen ZB oder SB. Was heißt “ausreichende Beachtung” der Regelungen der
ABau? Wurden bisher Ingenieurleistungen über Baubetreuungsverträge vergeben?
Wurden kurzfristig oder langfristig Baubetreuungsverträge abgeschlossen
(bezogen auf Frage 1), und wie verhält sich das im Tief- und Hochbauamt?
(BzStR Schneider: Hochbauamt gibt es keinen). BzStR Herr Dr. Schmitz:
Fragen wurden im persönlichen Gespräch längst geklärt. Dass er geschrieben hat,
es sei im Land Berlin etwas Normales, Baubetreuungsverträge abzuschließen, war
der öffentlichen Reaktion auf die Vorwürfe zum Baubetreuungsvertrag Bürgeramt
Grünauer Str. geschuldet. Der Bezirk Treptow hat nur Baubetreuungsverträge
abgeschlossen, wenn Senatsverwaltungen darauf gedrängt haben. In der jetzigen
Praxis des Bezirks sind Baubetreuungsverträge etwas Außergewöhnliches. In den
letzten 3 oder 4 Jahren wurde kein einziger Baubetreuungsvertrag
abgeschlossen. Man hat auch gelernt, und er würde keinen Baubetreuungsvertrag
schließen, wo die Submission nicht über die Submissionsstelle im Bezirk läuft.
Es muss eine direkte Kontrolle da sein. Er geht davon aus, dass die Mitarbeiter
der Baudienststellen die geltenden Vorschriften erfüllen. Die öffentliche
Kontrolle führt natürlich dazu, dass alles lange dauert. BzStR Herr Schneider:
Es ist kein Niveau, zu solchen vielschichtigen Problemen solche Umkehrfragen
zu stellen oder Wortklauberei (z.B. ausreichende Beachtung) zu betreiben.
Natürlich hätten die Fragen vor dem Bauvorhaben Grünauer Str. nicht so
beantwortet werden können wie heute (andere Rahmenbedingungen, anderer
Erkenntnisstand). Die Verantwortung der Dezernenten ist klar definiert (sowohl
er, wie Dr. Schmitz tragen für ihren Verantwortungsbereich von A bis Z die
Verantwortung). Die Situation des Hochbauamtes ist angesichts der heutigen
Investitionssummen ein andere. Gibt einen kurzen Sachstand zum Beschluss V/631.
Der BzVV stellt fest, dass mit den Nachfragen
die Große Anfrage beantwortet ist. Es wird folgender Beschluss gefasst: |
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