Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf 9-43 VE ("Bärensiegel") im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Adlershof - Planreife für das Grundstück Adlergestell 327 bis 331 / Glienicker Weg  

 
 
5. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 26.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VIII/0112 Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf 9-43 VE ("Bärensiegel") im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Adlershof
- Planreife für das Grundstück Adlergestell 327 bis 331 / Glienicker Weg
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BABA
Verfasser:BA, BauStadtOrd 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme

Verfahren wird durch Frau Zeidler und Herrn Andres vorgestellt und erläutert. Das B-Plan-Verfahren ist abgeschlossen, die zuständige Senatsverwaltung hat zugestimmt.

Frau Schmitz verweist darauf, dass das Vorhaben aus der letzten Wahlperiode bekannt ist. Ist die vorgesehene Wendeschleife auf dem Adlergestell als Abbiegespur vorgesehen oder soll der Verkehr über eine Lichtsignalanlage geregelt werden? Wann soll die verkehrliche Maßnahme umgesetzt werden? Bezirksamt und Investor gehen davon aus, das die Umsetzung der Verkehrsplanung mit der Eröffnung des Marktes Ende Oktober 2018 erfolgt. Eine entsprechende Baugenehmigung ist beantragt. Eine zusätzliche Lichtzeichenanlage ist nicht notwendig, da eine solche bereits auf der Höhe des Baumarktes OBI vorhanden sei und im Schatten dieser Lichtzeichenanlage der Wendeverkehr abfließen kann.

Frau Haußrfer fragt nach der verkehrlichen Anbindung des Grundstücks. Häufige Staus am Verkehrsknotenpunkt, insbesondere beim Rechtsabbiegen vom Adlergestell in den Glienicker Weg, könnten dazu führen, dass der Parkplatz möglicherweise als Abkürzung genutzt wird. Zum Konzept für die Außenwerbung am Gebäude fragt Frau Haußrfer auch nach der Intensität der Beleuchtung. Das Bezirksamt will nicht ganz ausschließen, dass Autofahrer bei Stausituationen versuchen über den Parkplatz dieser Situation auszuweichen. Es wird aber davon ausgegangen, dass der Spitzenverkehr außerhalb der Öffnungszeiten läuft und der Abkürzungseffekt nicht all zu groß ist, weil nur ein kurzer Abschnitt eingespart wird. Das Konzept für die Außenwerbung sieht vor, dass die Fassade des denkmalgeschützten Ensembles nicht beeinträchtigt oder durch Werbung dominiert wird.

Herr Rößler erkundigt sich danach, ob wie vom B-Plan vorgesehen alle Bäume auf dem Grundstück angepflanzt werden können. Dies wird durch den anwesenden Vertreter des Investors WVV Objekt Berlin Adlergestell GmbH bestätigt, er weist zu gleich darauf hin, dass die Erschließungskosten durch den Investor übernommen werden.

Herr Bügel fragt, ob eine Baugenehmigung vorliegt. Warum muss der Ausschuss dem B-Plan zustimmen, wenn bereits eine Baugenehmigung vorliegt? Wird wirklich ein zusätzlicher großflächiger Einzelhandel für Wohn- und Kücheneinrichtung gebraucht? Ein Schwimmbad wäre an dieser Stelle besser gewesen. Er lehnt den vorliegenden B-Plan ab. Frau Zeidler erläutert, dass die Baugenehmigung auf Grundlage der Planreife vorliegt. Anregungen aus der öffentlichen Auslegung wurden aufgegriffen und in der letzten WP vorgestellt. Der Vorhabenbezogene B-Plan wurde auf Grundlage des Antrages des Investors erstellt. Im Mittelpunkt stand dabei die Erhaltung der Substanz des denkmalgeschützten Gebäudekomplexes. Mit der Situation, dass an diesem Ort ein weiterer großflächiger Einzelhandel entsteht, sind nicht alle glücklich. Entscheidend ist aber, dass die Bausubstanz der ehemaligen Brauerei gerettet wurde.

Herr Durinke weist darauf hin, dass der FNP für dieses Grundstück eine gewerbliche Nutzung vorsieht, gerade auch an einem solchen Verkehrsknotenpunkt.

BzStR Hölmer weist daraufhin, dass es ein schwieriges Unterfangen ist, auf einer privaten Fläche ein öffentliches Schwimmbad zu bauen. Es gab in der Vergangenheit viele Bemühungen, eine andere Nutzung des Grundstückes zu ermöglichen, wenn aber eine andere Nutzung nicht möglich ist, dann lieber die vorliegende Lösung.

Herr Welters weist auf die Kontinuität des Verfahrens hin, der Ausschuss habe sich in der letzten Wahlperiode, am 23.09.16 mit diesem Vorgang (Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit) ausführlich befasst.

Der Ausschuss nimmt den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 9-43 VE Drs. VII/0112 zur


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die nach § 19 (3) GO überwiesene Vorlage zur Kenntnisnahme wurde abschließend beraten.


Abstimmungsergebnis: dafür: ; dagegen: ; Enthaltung: .


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)