Auszug - Ötting-Villa als Denkmal wahrnehmbar herausstellen
Frau Haußdörfer begründet den Antrag und stellt fest, dass mit dem vorliegenden Antrag die Diskussion zur Umsetzung des B-Plan 9/11 aufgegriffen wurde. Die Villa soll auch in der Kubatur erkennbar sein. Frau Zeidler weist darauf hin, dass dies mit dem Vorhabenträger geklärt und besprochen werden muss. Deshalb müsste aus ihrer Sicht der Antrag präzisiert werden, damit bei den anstehenden Gesprächen klar ist, was bezüglich der Nachverdichtung bzw. der Bauhöhe gemeint ist. Frau Haußdörfer schlägt folgenden Änderungsantrag vor: „Das Bezirksamt wird ersucht, bei den Verhandlungen über den B-Plan 9-11 sicherzustellen, dass die Ötting-Villa in ihrem städtebaulichen Umfeld weiterhin als Denkmal erkennbar ist. Hierzu ist bei der Verdichtung des Grundstücks eine in der Wahrnehmung des Denkmals begünstigende Fassadengestaltung (Farbe, Ornamente, Fassadengliederung u. Ä.) zu berücksichtigen. Zusätzlich soll der Abstand zwischen Denkmal und den neu zu bauenden Gebäuden erhöht werden bzw. über eine Höhenreduzierung und Verortung der Baukörper dem Denkmal gegenüber Raum gegeben werden.“ Der Ausschuss stimmt dem zu präzisierenden Antrag zu. 13/1/0
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
In der Sitzung der BVV am 30.03.2017 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen überwiesen:
Drs. VIII/0132 Das Bezirksamt wird ersucht, bei den Verhandlungen über den B-Plan 9-11 sicherzustellen, dass die Ötting-Villa in ihrem städtebaulichen Umfeld weiterhin als Denkmal erkennbar ist. Hierzu sind bei der erlaubten Verdichtung des Grundstücks ein angemessenes Raumgefüge sowie eine die Wahrnehmung des Denkmals begünstigende Fassadengestaltung zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 26.04.2017 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (13:1:0) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei den Verhandlungen über den B-Plan 9-11 sicherzustellen, dass die Ötting-Villa in ihrem städtebaulichen Umfeld weiterhin als Denkmal erkennbar ist. Hierzu ist bei der Verdichtung des Grundstücks eine die Wahrnehmung des Denkmals begünstigende Fassadengestaltung (Farbe, Ornamente, Fassadengliederung und Ähnliches) zu berücksichtigen. Zusätzlich soll der Abstand zwischen dem Denkmal und den neu zu bauenden Gebäuden erhöht werden beziehungsweise über eine Höhenreduzierung und Verortung der Baukörper dem Denkmal Raum gegeben werden.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13; dagegen: 1; Enthaltung: 0. |
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