Auszug - Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021
Herr Welters erläutert, dass der StaB-Aussschuss formal gesehen für keine Investitionsmaßnahme zuständig ist. Andererseits haben wir ein großes Interesse aus Stadtentwicklungssicht diese zu besprechen. Frau Schmitz erläutert die Situation rund um die Müngersdorfer Sraße: S.46. Diese Maßnahme ist seit langer Zeit zurückgestellt. Tiefbauamt ist in der Pflicht die Maßnahme in die Investitionsplanung zu belassen. Darüber hinaus fragt Frau Schmitz nach, ob die B-Pläne am Bedarf vorbeigehen und sie nicht nochmals überprüft werden sollten. Frau Schmitz stellt neuen Antrag vor: Baumaßnahme Müngersdorfer Straße zurückstellen. Das Bezirksamt antwortet dazu, dass der B-Plan steht und geändert werden müsste. Herr Welters geht der Antrag zu weit, da StaB-Ausschuss nicht zuständig ist. Änderung der B-Pläne wiederum wären wieder in unserer Zuständigkeit. Verbreiterung der Straße wird durch Bevölkerung abgelehnt. Frau Schmitz würde den Antrag gern über TiefOrd einbringen. Michael Vogel nimmt Antrag für Tief-Ord mit und stellt diesen dort vor, damit der Ausschuss einen Ausschussantrag draus machen kann. Frau Stantien fragt zur S.64/65 Kapitel 4011 nach, ob Sondermittelprogramme zur Finanzierung in Sicht sind. Herr Welters meint dazu, dass dies im HH-Ausschuss besprochen werden muss und betont, dass es sinnvoll wäre den Antrag von Frau Schmitz nicht in TiefOrd zu besprechen. Abstimmung über Investitionsplanung mit Empfehlung, dass sich TiefOrd mit Müngersdorfer Straße befasst: 13/0/2
Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Ausschuss für StaB hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 15.03.2017 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für HhPVI einstimmig (13:0:2) die Annahme der Vorlage des Bezirksamtes in der ungeänderten Fassung; mit folgendem Hinweis (Müngersdorfer Straße): Der Ausschuss hat darüber diskutiert, dass er zwar inhaltlich für die Wohnumfeldversorgung und die soziale Infrastruktur zuständig ist, aber Mangels Anmeldungen aus seinem Ressort kaum Zugriff auf die Investitionsanmeldung hat.
Die der Bezirksverordnetenversammlung mit Bezirksamtsbeschluss Nr. 33/2017 vorgelegte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 für den Bezirk Treptow-Köpenick wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: dafür: 13; dagegen: 0; Enthaltung: 2. |
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