Auszug - Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021
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Bei der Planung der Schulstandorte wird immer deutlicher, wie stark Stadtplanung, Wohnungsbauvorhaben und die Entwicklung der Bevölkerungsstrukturen Einfluss darauf nehmen. Das Ziel der Schulplatzsicherung muss Bestandteil in einem Gesamtkonzept sein. Wie weit greifen auch städtebauliche Verträge in diese Planungen ein bzw. wie weit behindern sie mögliche Entwicklungen.
Welche strategischen Flächen stehen überhaupt zur Verfügung? Welche rechtlichen Bereiche sind zu beachten. Endstehen möglicherweise finanzielle Entschädigungen? Grundsätzlich wird es weniger Flächen geben. Gibt es ein Flächenmonitoring, in der eine Abstimmung mit Grundstücksplanung und Stadtplanung erfolgt?
In der folgenden Abstimmung wurde die Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2012 einstimmig angenommen. Ergebnis - 12 Ja 0 Nein 0 Enthaltung. Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Ausschuss für Schule hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 16.03.2017 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für HhPVI einstimmig (12:0:0) die Annahme der Vorlage des Bezirksamtes in der ungeänderten Fassung:
Die der Bezirksverordnetenversammlung mit Bezirksamtsbeschluss Nr. 33/2017 vorgelegte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 für den Bezirk Treptow-Köpenick wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12; dagegen: 0; Enthaltung: 0. |
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