Auszug - Natur- und Artenschutz und Anliegerinteressen am Müggelsee in Einklang bringen (wenn die Zuarbeit aus dem Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen)  

 
 
3. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Sport
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Sport Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 09.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:58 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Albinea-Zimmer (Raum 206)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VIII/0044 Natur- und Artenschutz und Anliegerinteressen am Müggelsee in Einklang bringen
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0145/09/17
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEBA, BauStadtOrd
Verfasser:Heike Kappel 
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV
Ortsbezüge:Bezirksregion 13 Köpenick-Süd
 Bezirksregion 16 Müggelheim
 Bezirksregion 17 Friedrichshagen
 Bezirksregion 18 Rahnsdorf / Hessenwinkel

Neuer Entwurf der Verordnung der Senatsverwaltung wurde von StS Tidow am Vortag im Ausschuss UmNatGr vorgestellt, auch die dazugehörtigen Anträge wurden beraten. Nach Meinung der bei dieser Gelegenheit Anwesenden, habe StS Tidow deutlich gemacht, dass man den Sportvereinen und –verbänden weit entgegengekommen sei. BzV Wolff erklärt, dass es nach Aussage des StS Tidow einen Beirat für den Müggelsee geben soll, der das Monitoring der Verordnung begleitet. Die Bedenken des Bezirkssportbunds hält sie für nachvollziehbar, weil eben einiges in der Verordnung Auslegungssache sei. Zur Frage der ganzjährigen Nutzung des Müggelsees durch muskel- und windbetriebenen Sport habe es geheißen: Es darf mit Genehmigung Regatten geben, das wäre wohl kein Problem. Genehmigung würde vom Bezirk ausgestellt werden. Man dürfe die Unterschutzstellung nicht mit der bezirklichen Steganlagenkonzeption in einen Topf werfen.

BStRin Flader befürchtet, dass das Steganlagenkonzept (Genehmigung / Nicht-Genehmigung) für das BA kaum händelbar sein wird. Dass es ein Misstrauen in der Bevölkerung gebe, habe die Senatsverwaltung durch intransparante Informationspolitik selbst zu verantworten.

Herr Nolte trägt die grundsätzlichen Bedenken des Bezirkssportbunds gegen die Naturschutzverordnung noch einmal vor. Ein Vertreter des Seglervereins Rahnsdorf äußert sich differenziert: viele Kritikpunkte seien inzwischen beachtet worden, aber gerade die Anlieger und (sportlichen) Nutzer der “Bänke” hätten noch ein paar Punkte Korrekturbedarf.

Die Frage der Vorsitzenden zu Protokoll: Hebt § 8 (5) des vorliegenden Entwurf nicht alles, was unter § 8 (3) gestattet ist, wieder auf?

Der vorliegende Antrag wurde im Ausschuss UmNatGr vertagt. Daher ebenfalls Vertagung im Sportausschuss auf Vorschlag der Vorsitzenden.

 


 
 

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