Auszug - Ausweisung des Müggelsees als Landschafts- und Naturschutzgebiet - Erläuterungen durch den Staatssekretär für Umwelt und Klimaschutz, Herrn Stefan Tidow (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz)  

 
 
3. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 08.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:13 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Die Ausschussvorsitzende begrüßt den Staatssekretär Herrn Tidow.

Dieser bedankt sich und stellt Herrn Dr. Rojann vor, der ihn zur fachlichen Unterstützung begleitet.

Herr Tidow beginnt mit seinen Erläuterungen:

Geschichte + politischer Hintergrund

-       Seit 1965 war der Müggelsee Schutzgebiet.

-       Die Schutzwürdigkeit wurde 2004 über LaPro als schutzwürdig bestätigt und 2016 nochmals bestätigt.

-       Er meint, dass es einen überparteilichen Konsens der Unterschutzstellung gibt.

-       Es gibt die FFH-Richtlinie als Hintergrund.

-       Deutschland musste eine Gebietskulisse an die EU melden. Der Müggelsee müsste gemäß der Vorgaben der EU-Richtlinie gemeldet werden. Damit ging die rechtliche Pflicht der Unterschutzstellung einher.

-       Es gibt dazu auch eine EU-Klage gegen Deutschland, weil die Unterschutzstellungen schleppend verlaufen.

-       Berlin will deshalb seine"Hausaufgaben" machen.

-       Es wird auch insgesamt mehr Landschaftsschutz in Berlin angestrebt.

-       Der schöne Landschaftsraum soll erhalten bleiben für künftige Generationen.

"Genese" der Verordnung

-       Bereits unter Senator Geisel wurde die Voraussetzung Anfang 2016 abgestimmt.

-       Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand Mitte August bis Mitte September 2016 statt.

-       Es gab ca. 700 Einwendungen, die von der Verwaltung abzuwägen sind.

-       Es gab richtige und falsche, bzw. missverstandene Einwendungen.

-       Ende November wurde der Zustand der Schutzgebiete verändert.

-       Der Verordnungsentwurf wurde angepasst und hätte in Kraft gesetzt werden können.

-       Das Formale ist dabei das eine, praktisch gibt es aber immer noch Irritationen von Sport- und Naturschutzverbänden.

-       Nach Amtsantritt des neuen Senats 2016 gab es ein weiteres Treffen mit Akteuren.

-       Es ist aus seiner Sicht ein guter Kompromiss gefunden worden.

-       Eine strittige Sache: Die Stege.

-       Die Senatorin hat sich mit Bezirksbürgermeister Igel dazu verabredet.

-       -Das Gespräch hat stattgefunden. Es sollen weitere Gespräche (einen Tag zuvor) mit Interessenvertretern (Sport) stattgefunden haben.

-       Die Verordnung wurde im Interesse der Sportler insgesamt 2 mal geändert.

-       Die Verordnung soll den Betrieb nur im nötigsten Maße einschränken.

-       Intention: Trauerseeschwalben, Röricht, Biber Ringelnattern, Seeadler, Eisenten sollen ein sicheres Gebiet haben. Sowie eine gute Grundlage für rastende Wandervögel soll erhalten bleiben.

-       Mit der Schutzverordnung wird nur geschützt, was ohnehin schützenswert ist. Schon jetzt gibt es das Erfordernis der FFH-Verträglichkeitsprüfung (heute schon verbindlich)

-       Tourismus ist weiter möglich.

-       Wege dürfen weiterhin begangen werden. Rübezahl Hotel Müggelsee Müggelhort liegen außerhalb des LSG.

-       Schwimmen ist weiter zulässig.

-       Angeln vom Boot aus ist weiterhin möglich.

-       Außerhalb der gekennzeichneten Bereiche darf auch weiterhin vom Ufer aus geangelt werden.

-       Die NS-Zone ist auf 150 m reduziert. (War im ersten Entwurf anders) Für die Segler ist das besser, weil die Regatten leichter durchzuführen sind. Im LSG gelten weniger strenge Vorschriften wie im NSG.

-       Der große Müggelsee ist eine Bundeswasserstraße. Ist weiter befahrbar. Motorboote dürfen wie bisher in der Motorrinne fahren.

-       Fähren etc. ebenfalls erlaubt. Kanu, Paddeln etc. sind ganzjährig erlaubt, wegen Bundeswasserstraße.

-       1.4 bis 31.10 sind auch Regatten mit Muskelbetriebenen Booten möglich. Sie sind auch außerhalb der Saison möglich, aber genehmigungsvorbehalt, weil teilweise im Winter als Rastplatz für Vögel in Anspruch genommen. Die Regatta würde dann da lang führen, wo die Vögel nicht sind.

Damit ist der erste Vortrag abgeschlossen.

Diskussion:

Weitere Ergänzungen aufgrund von Fragen:

-       In der Segelsaison sind die Regatten genehmigungsfrei.

-       Die Verordnung wird sehr schnell in Kraft gesetzt werden. Die Senatorin muss sie nur noch unterzeichnen. Bedenken wurden berücksichtigt. Das Misstrauen wurde registriert. Ist aber nicht die Intention der Verwaltung. Die Verordnung darf nicht das ganze Jahr über Regatten erlauben. Verbote wären möglich gewesen, wurden aber absichtlich vermieden. Für Genehmigungen ist der Bezirk zuständig. Plan ist, die Verordnung Ende April in Kraft zu setzen. Weitere Anhörungsrunden sind nicht geplant.

-       Die FFH-Richtlinie verpflichtet die EU-Staaten, alle Gebiete mit bestimmten Kriterien als FFH-Gebiet zu melden. Berlin wollte es eigentlich nicht. EU wollte es aber. Man kann die Pflicht nicht aufheben. Die Belastungen durch den Flugverkehr spielen dabei keine Rolle.

-       Die Kriterien für umweltverträgliches Eissegeln soll in eine freiwillige Vereinbarung aufgenommen werden, um zügige Genehmigungen zu ermöglichen.

-       Er versteht Misstrauen. In Rückschau wurden gewiss auch in der Kommunikation Fehler gemacht. Verweist auf die berichtete Situation. Es gibt keine Geheimnisse.

Wenn sich nichts ändern würde (also keine Verordnung), gibt es Probleme. Die Verordnung hilft bei einem vorgegebenen Ziel.

Wenn es schutzverträglich ist, will die Verwaltung nichts Böses gegen die Sportvereine. Landessportbund, Motorwassersportkommission finden das Okay.

Die Verwaltung hat die Möglichkeit, härter durchzugreifen, das will sie aber nicht.

Das Gebiet wird nicht "ausgetonnt" gegen die Befahrung der geschützten Bereiche. Aus naturschutzfachlichen Punkten kann auf die Verordnung nicht verzichtet werden.

-       Die Betonnung wird von der Bundesbehörde nur auf Antrag der Landesbehörde durchgeführt.

-       -Die verschiedenen benötigten Genehmigungen erteilt die untere Naturschutzbehörde

Die FFH - Richtlinie legt die Kriterien fest. Wenn die EU aufmerksam gemacht wird (Hinweis), dann wird die EU tätig. Das Land Berlin hat sich nicht aktiv für die Unterschutzstellung eingesetzt. Es wurde jedoch ein Hinweis gegeben, von wem auch immer, der die EU-Verwaltung auf das Gebiet aufmerksam gemacht hat.

-       Herr Dr. Rojann bedauert, dass die Einbeziehung des Gewässerentwicklungskonzepts (GEK) nicht optimal gelaufen sei.

Die Anlagen des Rahnsdorfer Segelvereins sind nicht gefährdet. Die Grenze LSG Müggelsee ist nicht bis zum Festlandufer ausgedehnt, sondern 60 m vor Ufer. Die Grenze liegt auf dem Wasser. Da bleibt sie auch.

Wie die EU darauf reagiert, ist noch nicht absehbar. Die Verwaltung will die Grenze des FFH-Bereichs auf die LSG-Grenze nehmen. Damit wäre die nötige Vertiefung der Fahrrinnen künftig weiter möglich. Das GEK bleibt wirksam.

Nach aktueller Version: Es gibt kein Verbot der Veränderung der Gesser. Es gibt keine Regelung zur Gewässerveränderung. Nur allgemeine Vorschriften.

§6 Abs. 2 Nr. 4 "am Land" ist die dafür bestimmende Änderung.

- Die künftige Evaluation der Unterschutzstellung ist noch nicht abschließend geklärt. Es werden Managementpläne erstellt. Auch Betroffene vor Ort werden dazu befragt zur Evaluation. Ein bis zwei Gespräche soll es im Jahr geben ("Nutzerdialog").

-       Die vorliegende Version der Verordnung, die auf den 07. März datiert, wird kaum noch geändert werden - substanziell gar nicht-, auch wenn Änderungen streng genommen bis zum 30. März möglich sind. Wenn es Veränderungen geben sollte, dann keine Verschärfung mehr. Es ist praktisch die Endversion.

Herr Dr. Kleinlosen merkt an:

Die Untere Naturschutzbehörde hat auch jede andere Menge Dinge zu genehmigen und weitere Aufgaben. Sie hat vermutlich nicht genug Ressourcen für Genehmigungen und Verfolgungen von Verstößen. Personalprobleme. Er fordert Unterstützung über die Kosten-Leistungsrechnung hinaus.

Antwort: Die Anmerkung wird seitens der Senatsverwaltung mitgenommen. Man hofft, dass sich die Frage der Genehmigungen im kleinen Rahmen halten.

Beeinflussung der Steganlagen durch die Unterschutzstellung

Herr Dr. Rojann berichtet:

Die Genehmigung von Stegen ist ein ordnungsgemäßes Verfahren. Die Freistellung davon ist in der Schutzgebietsverordnung nicht möglich. Eindruck bisher: Nutzer erwarten Lösung von Problemen, die durch die Verordnung nicht gelöst werden. Gesetzliche Vorgaben können durch eine Verordnung nicht außer Kraft gesetzt werden. Eine Verschärfung der Regeln zur Beantragung des Baus von Stegen gibt es durch die Verordnung nicht. Selbst in Röhricht-Gebieten sind Stege genehmigungsfähig (unter bestimmten Voraussetzungen). Das Stegekonzept im Bezirk wird hoffentlich eine gute Einigung bringen. Die Verordnung verursacht keine Probleme für die Stege.

Weitere Ergänzungen aufgrund von Fragen:

Die Probleme mit der Neubeantragung von existierenden Stegen sind bekannt. Mit der Verordnung hat das nichts zu tun. Was man aus dem Bezirk erfährt: Stege werden noch nicht abgerissen, sondern geduldet. Dass die Stege immer wieder neu beantragt werden, steht im Wasserrecht.

 


 
 

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