Auszug - Integrationsklassen an Gesamtschulen  

 
 
24. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 56
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 29.01.2004 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 21:45 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/0782 Integrationsklassen an Gesamtschulen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage

Frau Lindenberg begründet die Große Anfrage <042>: Bei der Diskussion zum SEP wurde gesagt, dass besondere pädagogische Angebote erhalten bleiben sollten

Frau Lindenberg begründet die Große Anfrage <042>: Bei der Diskussion zum SEP wurde gesagt, dass besondere pädagogische Angebote erhalten bleiben sollten. Zur Kenntnis genommen wurde, dass die Merian- und die Allende-Schule fusionieren. Nun muss aber festgestellt werden, dass es kein Angebot an Integrationsklassen an Gesamtschulen mehr geben wird, da die Merian-Schule keinen Antrag dafür gestellt hat. Die Allende-Schule hatte einen Antrag auf Einrichtung von Integrationsklassen gestellt. Welche Schritte hat nun die BzStRin unternommen, um das Angebot zu erhalten und ihre Zusage einzuhalten, dass bei Fusionen besondere pädagogische Angebote erhalten bleiben? Welche Antworten sollen den Eltern gegeben werden, die ihr Kind an einer Gesamtschule anmelden wollen? Das ist nicht die Vorstellung von Fusion, mit Fusion war gemeint, Konzentration der High­lights an den Fusionsschulen. Sorge, dass es bei weiteren Schulfusionen ähnlich aussieht.

Beantwortung durch BzStRin Frau Mendl:
zu 1) Mit dem Begriff Integrationsklasse ist die abweichende Organisationsform an einer Schule gemeint. Eine Einrichtung im Bereich Sek 1 (nicht davon berührt ist die Einzelinte­gration) muss durch die Senatsverwaltung genehmigt werden, daher auch die vorherige Antragstellung, weil damit eine Frequenzabsenkung verbunden ist in den Klassen (drei zieldifferente Kinder) nach dem Modell 20+3. Das bedeutet eine Stundenerhöhung pro Integrationsklasse um 15 Stunden. Die Feststellung “lernbehindert” erfolgt auf Antrag der Eltern oder der Schule nach einem sehr aufwändigen Gutachterverfahren und durch einen Förderausschuss. Die Festlegung trifft der zuständige Schulrat mit einem offiziellen rechts­fähigen Bescheid an die Eltern und diese entscheiden dann, wohin ihr Kind gehen soll. Der Antrag auf Einrichtung einer I-Klasse erfolgt durch die Gesamtkonferenz und dann durch die Schulkonferenz. Die Entscheidung trifft die Schulaufsicht, weil damit finanzielle Aus­wirkungen im Personalbereich verbunden sind. Die Verantwortung liegt nicht im Bezirk. Mit der Schließung der Schule Am Lakegrund wurde einvernehmlich mit den Eltern und der Schule vereinbart, dass die verbleibende I-Klasse in die Amelia-Ehrhardt-Schule inte­griert und dort weitergeführt wird. Die Gremien der Merian-Schule haben sich mit der Pro­blematik auseinander gesetzt und haben zunächst für das kommende Schuljahr für ihre Schule die Einrichtung einer I-Klasse abgelehnt. An der Allende-Schule existierte und exi­stiert bisher eine Integrationsklasse im Jahrgang 10. Einzelintegration gibt es sowohl an der Allende- als auch der Merian-Schule. Das kann auch bedeuten, dass mehrere zielglei­che Kinder auch in einer Klasse unterrichtet werden. Wenn Einzelintegration erfolgt, bedeutet das, dass in den Klassen keine Frequenzabsenkung stattfindet. Aber es gibt einen Lehrer­stundenmehrbedarf, der dann auch genehmigt wird. Die jetzige I-Klasse der Allende-Schule hat sich genauso entwickelt, durch Einzelintegration. Nun gibt es ein neues Schul­gesetz. Es ist zu erwarten, dass durch Rechtsverordnung auch Veränderungen für die inte­grative Beschulung vorgesehen sind. Das Schulgesetz sieht vor, dass sich künftig jedes Kind, unabhängig von seinem Status, an jeder Schule anmelden kann. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter und er darf nur ablehnen aus Kapazitätsgründen. Ob es dann den Schulversuch, I-Klassen mit abweichender Organisationsform überhaupt noch geben wird, bleibt abzuwarten. Zit. aus Schreiben des zuständigen Schulrates: “Die Integration aller anderen Behinderungsarten ist möglich und wird in allen Schularten praktiziert. Auch die mögliche Integration von Lernbehinderungen ist somit nicht für die Zukunft verschlossen. Die Entscheidung wurde für den jetzt anstehenden Jahrgang und nur für diesen getroffen.”

Zu 2) Die Schulgremien jeder einzelnen Schule arbeiten in eigener Verantwortung. Die Merian-Schule hat sich aufgrund der Initiativen des BA mit der Thematik auseinander gesetzt. Die schulinneren Angelegenheiten können vom BA nicht vorgeschrieben werden. Für das kommende Schuljahr gibt es im Bezirk, nach Entscheidung des Schulrates und auf Wunsch der Eltern, 6 Schülerinnen und Schüler, die zieldifferent in zwei 7. Klassen an der Hauptschule in Grünau unterrichtet werden. Alle anderen lernbehinderten Schüler werden an einer Sonderschule unterrichtet.

Zu 3) Die Diskussion zu den Schulzusammenlegungen ist im Gange. In allen betroffenen Schulen haben sich Steuerungsgruppen gebildet, die von der Schulaufsicht moderiert und vom BA begleitet werden. In allen Diskussionsrunden spielt das zukünftige gemeinsame Schulprogramm eine große Rolle. Das neue Schulgesetz betont insbesondere die Eigen­ständigkeit der Schulen. Die Schulkonferenz ist das Entscheidungsgremium. Die Schulzu­sammenführungen finden ja lt. SEP erst zum Schuljahr 2006/07 statt, dann wird es auch die Schulprogramme der zusammengeführten Schulen geben, die die guten Angebote mit ein­beziehen. Es ist ein Entwicklungsprozess und sie ist guten Mutes, dass, wenn man aufein­ander zugeht, ein gutes Ergebnis erreicht wird, dann kann auch das Angebot Integration weitergeführt werden. Das heißt nicht, dass in der Merian-Schule oder in anderen Schulen keine Schüler integriert werden. Vielleicht sollte es, gemeinsam mit der Schulaufsicht und interessierten Schulen, noch einmal eine Informationsveranstaltung zur Integration geben, konstruktiv, ohne Konfrontation, mit Unterstützung der BVV.

Aussprache:

Herr Retzlaff<044>: Dank für die umfassende Antwort. Von der inhaltlichen Seite her ist die Schulaufsicht verantwortlich, aber für die Klassenbildung der Bezirk, insofern hat er Einfluss auf die Bildung von Integrationsklassen und hat Einfluss darauf, an welcher Schule I-Klassen eingerichtet werden. Von 6 Schülern ist bekannt, dass sie einen aner­kannten Förderbedarf haben, und dafür hat die Schulaufsicht beschlossen, 2 Klassen an der Hauptschule Grünau einzurichten. Demnach folgt das BA uneingeschränkt der Auffassung der Schulaufsicht. Die Eltern werden unabhängig von ihrem Wunsch gezwungen, ihr Kind an die Hauptschule zu geben, wenn sie eine Integrationsbeschulung wünschen. Nach dem Wegfall von Integrationsklassen an der Lakegrund-Schule wäre es um so wichtiger gewe­sen, an einem anderen Ort im Bezirk an dieser Idee der integrativen Beschulung an einer Gesamtschule festzuhalten. Natürlich ist es ein langwieriger Prozess. Wenn sich eine Schule dazu durchringt, muss sie auch die Lehrer dafür von Klasse 7-10 haben. Lehrer wandern mit dem Angebot, und ausgebildete Integrationslehrer werden nun zur Haupt­schule wandern. Wenn die Bescheidung nur für 1 Jahr gilt, die Lehrer aber dann nicht mehr da sind, hat die Bescheidung ihre Wirkung auch auf alle anderen Jahre. Und damit ist das Angebot für den Gesamtschulbereich für lange Zeit zerstört und es bedarf dann wieder einer langen Zeit, bis irgendwo an einer Gesamtschule das integrative Angebot wachsen kann. Diese fatale Entwicklung sollte erst gar nicht zugelassen werden. Was ist das dann für eine Art von Fusion, wenn der Antrag der antragstellenden Schule nicht bearbeitet wird? Der politisch Verantwortliche für die Umsetzung der SEP sollte dafür Sorge tragen, dass eine Fusion auch in dieser Fragestellung stattfinden kann. Die Eltern müssen eine Wahlmöglichkeit haben. BzStRin Frau Mendl: Gibt Herrn Retzlaff in vielen Punkten Recht. An der Allende-Schule gibt es eine I-Klasse im Jahrgang 10. Aber es gab keine weiteren Möglichkeiten dort für die Bildung von I-Klassen, weil keine Kinder dafür vor­handen waren (das gab es nur am Lakegrund). Die Merian-Schule hat das Problem behan­delt und ist nicht einfach darüber hinweg gegangen. Die Schulkonferenz hat sich dann dagegen ausgesprochen. Sollte im kommenden Jahr ein Antrag gestellt werden und die Klasse auch zustande kommen, werden die Lehrerstunden bei Genehmigung auch zur Ver­fügung gestellt. Die Grünauer Schule hat sich mit dem Problem auseinandergesetzt und beschlossen, für das kommende Schuljahr 2 I-Klassen aufzumachen (die 6 Schüler werden den Antrag für die Hauptschule stellen). Der Diskussionsprozess an der Merian-Schule wird von der Schulaufsicht und vom BA weiter begleitet, aber die Entscheidung muss von der Schule selbst kommen (s. neues Schulgesetz). Frau Lindenberg: Dank für die ausführ­liche Beantwortung. Den 6 Schülern bleibt ja nichts anderes übrig als die Hauptschule in Grünau, wenn Eltern es sich nicht trauen, den Kindern eine Einzelintegration zuzumuten. Hat ein Problem mit dem Begriff Fusion: 2 gleichberechtigte Schulen, die darüber gemein­sam reden, was sie denn an Profil weiterführen wollen. Jetzt aber habe sie den Eindruck, dass ein Schule bleibt und die andere aufgesaugt wird. Herr Tesch: Die Situation ist die, dass es in diesem Jahr nur 6 Interessenten für I-Klassen gibt, die eine Beschulung in der Hauptschule wünschen. Ein Nachfrage für Integration an anderen Schulen ist somit nicht gegeben. Er muss sich auch gegen den Eindruck wehren, dass Integration abgewickelt wer­den soll. Das ist nicht der Fall. Es wird hier über eine besondere Form der Integration gesprochen, aber die Vielzahl der Regelfälle vergessen, die zielgleiche Integration an allen Schulen. Vergessen wird auch die stark nachgefragte Beschulung an Sonderschulen. Es scheint, dass auch kein Bedarf an dem Schwerpunkt Allende-Schule da ist. Im Fusionspro­zess muss natürlich der Integration Aufmerksamkeit geschenkt werden. Das neue Schulge­setz verwendet dafür einen anderen Begriff als das alte Auslaufmodell Inte­grationsklassen. Aber hier geht es eigentlich nicht um Integration, sondern um Fusionsge­spräche Merian-/Allende-Schule und dafür ist nicht die BVV, sondern der A.f.Bi der rich­tige Ort. Herr Retzlaff: Natürlich sollte die vertiefende Diskussion im Ausschuss stattfin­den, aber das von Herrn Tesch Gesagte ist im Gegensatz zu dem von der BzStRin Vorge­tragenen zynisch und populistisch. Die BzStRin hat ganz sachlich auf die Fragen geant­wortet und sich dem Sachverhalt ernst und tiefgründig gewidmet. Dass 6 Schüler an die Hauptschule wollen, das könne Herr Tesch gar nicht wissen, der Anmeldetermin sei erst im März. Am offenen Tag in der Merian-Schule waren die Eltern entsetzt darüber, dass es höchstwahrscheinlich kein Angebot an einer Gesamtschule geben wird. Es spricht nichts dagegen, dass sich die Hauptschule der Integration widmet, und wenn Eltern das wünschen, ist das auch in Ord­nung. Aber wenn Eltern sich das an einem anderen Schultyp wünschen und die Möglich­keit existiert, dann sollte das nicht vor vornherein verworfen werden. Wenn die Merian-Schule den Antrag nicht stellt, o.k., aber warum der Antrag der anderen Fusionsschule dann gar nicht bearbeitet wird, ist nicht klar. Da gibt es doch eine Möglich­keit und man kann ja immer noch zu dem Schluss kommen, das es nicht geht. Das Problem sollte noch­mals tiefgründig im Ausschuss behandelt werden, gemeinsam mit den Schullei­terinnen der beiden Schulen. Es geht auch nicht darum, die Fusion zu verhindern oder die Allende-Schule wieder ins Gespräch zu bringen, es geht allein um die Erhaltung eines Angebotes am Typ Gesamtschule. Frau Werner: Der Verweis auf das neue Schulgesetz ist zwar ganz hilfreich, aber das umfassende Werk muss auch erst einmal mit Leben erfüllt werden. Das heutige Thema ist nach wie vor relevant und das Problem Integration hat auch niemand infrage gestellt. Die 6 Schüler, d.h. die sechs Familien, das ist fast schon ein Da­tenschutz­problem, das sollte intern behandelt werden.

Der BzVV stellt fest, dass die Große Anfrage beantwortet ist.

 

 

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


 
 

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