Auszug - Antrag auf Straßenumbenennung "Alt Köpenick" in "Köpenicker Schlossstrasse"
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Herr Laube lehnt einen
solchen Antrag ab, schon wegen der Rechtschreibung -
Herr Igel: es handelt
sich um Eigennamen: Köpenicker-Schloss-Straße -
Herr Stock: dies ist
nicht zulässig, Bindestriche nur bei Personennamen -
Herr Wohlfeil: es stellt
sich die Frage der Kosten für das Rathaus -
Frau Gelbke: den Namen
Alt-Köpenick kennt jeder; es müssten Geschäftspapiere, Flyer und Broschüren
geändert werden; nicht wirtschaftlich -
Herr Igel: aufgrund des
Briefs kann man davon ausgehen, dass sich die Anwohner abgestimmt haben; es
handelt sich nicht um Umbenennung, sondern Rückbenennung -
Frau Bernikas: schlägt
“Köpenicker Schloßstraße” vor; -
Das BA wird ersucht die
Straße “Alt-Köpenick” in “Köpenicker Schloßstraße” umzubenennen. Antrag
mit 6:5:0 angenommen Es wird folgender Beschluss gefasst: Das
BA wird ersucht die Straße “Alt-Köpenick” in “Köpenicker Schloßstraße”
umzubenennen. Abstimmungsergebnis: dafür: 6. dagegen: 5. Enthaltung: 0. |
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