Auszug - Baumschutz  

 
 
24. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 10
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: schriftlich beantwortet
Datum: Do, 29.01.2004 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 21:45 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/0741 Baumschutz
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:MdV V_25, lfd. 1383
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneBA, UmGrünImm
Verfasser:Brigitte GelbkeSchneider, Michael
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung

Nachfragen <024>

Nachfragen  <024>.

Frau Gelbke: Warum wird eine VO wie die Baumschutz-VO geändert ohne Not? Die Grenzen, die die jetzige hat, sind nicht unüberwindlich, lassen sich evtl. auch überschrei­ten, wenn es Interessen gibt, die dem Schutz eines Baumes entgegen stehen? Im Schwer­punkt geht es um die §§ 2 und 4. In der Antwort des BA ist der Knackpunkt die Anhebung des Stammumfanges für geschützte Bäume von 60 auf 80 cm. Kann man in der Abwägung den Schutz der Bäume gegen den Wunsch nach weniger Bürokratie und den Wunsch um Personalreduzierung stellen? Im Pkt. 4, dem Diskussionsstand mit dem Senat, gibt es viel Übereinstimmung. Warum aber wird nicht der klare Begriff der Einzelbäume der alten Baumschutz-VO verwendet? Da hat die Aufteilung in der neuen VO nicht für mehr Klar­heit gesorgt. Bei dieser Darstellung fehlt die Positionierung des BA zur Anhebung des Stammumfanges. Und was heißt Verbesserung der Vollzugspraxis? Der Diskussionsstand beurteilt die Debatte, zeigt aber nicht, ob die Beurteilung der Debatte auch tatsächlich die Position des BA ist.

BzStR Herr Schneider: Nicht klar, ob es schon wieder um persönliche Bekenntnisse geht. Die Anfragen werden im Namen des BA beantwortet und stellen einen bestimmten Diskus­sionsstand dar. Am 06.01. hat es eine Diskussionsrunde dazu mit der Staatssekretärin gegeben. Dort ist ihm klar geworden, dass man sich in diesem Zusammenhang mal die Gesamtstadt vorstellen muss und dass es in Bezirken wie Prenzlauer Berg, Neukölln u.a. ganz andere Begehrlichkeiten hinsichtlich der Veränderung der Baumschutz-VO gibt, z.B. bei Bäumen im Innenhofbereich (Standpunkte der Wohnungsbaugesellschaften hinsichtlich der Vermietung – Teilüberschattung, Beschädigung der Gebäude usw.). Diese Diskussion muss im Land Berlin doch wohl erlaubt sein und sollte kein Tabu-Thema sein. Es muss genau geschaut werden, welche konkrete Situation vorhanden ist. Zielstellung der Baum­schutz-VO war ja, den alten Baumbestand, der vor dem II. Weltkrieg vorhanden war, wie­der zu erreichen. Dafür hat die Baumschutz-VO eine große Leistung vollbracht. Und man muss darüber nachdenken, ob der private Baumbesitzer für seinen Bestand nicht eine höhere Verantwortung übernehmen kann oder muss. Die Diskussion läuft. Das Land Bran­denburg hat sich beim Baumumfang hinsichtlich der Unterschutzstellung gesteigert von 30 cm auf 60 cm. Der Vorschlag in Berlin ist, auf 80 cm zu gehen. Wenn aber daran die Län­derfusion scheitern sollte, wird man natürlich die 60 cm wieder einführen. Verzicht wurde verlangt auf die sog. baumschutzfreie Zone um die Gebäude herum. Aber es soll Möglich­keiten geben, dass Gebäudeeigentümer um das Gebäude herum an Bäumen auch einen Ausschnitt vornehmen dürfen, damit Schäden von den Häusern abgewendet werden; frei­gestellt werden sollen Friedhofsträger und es wird keine Sonderregelung für KGA geben. Es wird weiter nachgedacht über Ausnahmeregelungen für bestimmte Leitungsverwaltun­gen (BEWAG). Für Einzelbesitzer von Bäumen wird es künftig die Wahl zwischen Ersatz­pflanzung und Geld geben. Zur Baumschutz-VO wird es nach der Diskussion eine Senats­vorlage geben, Stellungnahmen dazu und danach wir die VO erlassen. Zur Vollzugspraxis, Zeitraum zwischen Eingang des Antrages und Entscheidung muss verkürzt werden im Interesse der Bürger, d.h. es muss organisiert werden, dass der Baum auch zum entspre­chenden Zeitpunkt gefällt oder beschnitten werden kann. Da gibt es in der Diskussion mit der Verwaltung noch große Reserven.

Der BzVV stellt fest, dass mit den Nachfragen die Große Anfrage beantwortet ist.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


 
 

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