Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf XV-30b VE ("Hotel und Wohnen an der Spree") im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Alt-Treptow - Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
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Die Erörterung beginnt mit einer Präsentation des Bebauungsplanes durch das Bezirksamt als Einleitung. Frau Schmitz berichtet anschließend über die Erörterungen zum Verfahren aus dem Ältestenrat. Es besteht Einvernehmen, über das Verfahren am Ende der Sitzung zu entscheiden. Das Projekt wird daher zunächst inhaltlich diskutiert. Wortbeiträge der Ausschussmitglieder Frau Belz, Herr Durinke, Frau Gerbode, Herr Liebenow Herr Pönitz, Herr Sauerteig, Frau Schmitz, Herr Welters, verschiedener Bürgerinnen und Bürger, von Vertretern des Bezirksamtes sowie des Vorhabenträgers.
Erörtert wird u.a.: • die Durchführung des Wettbewerbes und die Entwicklung des Projektes • was aus den Geldern aus dem alten B-Planverfahren geworden ist • das Grundwasser und dessen Kontaminierung • das Ergebnis der Prüfung, Baustoffe über das Wasser zu transportieren • der Umgang mit Bürgereinwänden (zum Beispiel Brandschutz) • die Dimension des Projektes • die Verkehrsplanung • der Lärmschutz
Bezirksamt und Vorhabenträger antworten u.a.: • Das in den 90er Jahren aufgrund des alten B-Planverfahrens geflossene Geld wurde für die Kitas verwendet und kann nicht erneut eingefordert werden. • Sozialwohnungen stehen dem Vertrauensschutz entgegen aufgrund der vorangegangenen Planungen, der Vorhabenträger habe dies jedoch freiwillig zugesagt. • 26 Schulplätze resultieren aus dem Vorhaben. Der Vorhabenträger beteiligt sich an der Schulerweiterung Kiefholzstrasse. • Die Bürgerbeteiligung sei im gesetzlichen Rahmen erfolgt. Der Vorhabenträger habe darüber hinaus ebenfalls eine Veranstaltung durchgeführt. • Der Lärmschutz ist im Durchführungsvertrag enthalten und nicht im Bebauungsplan. • Aufgrund der Verkehrsentwicklung zusätzlicher Lärm sei nicht wahrnehmbar. • Am Uferweg sei aufgrund des Brückenkopfes keine Radwegeführung geplant und passe nicht in das Radwegekonzept. • Für 500 Fahrräder seien Stellplätze vorgesehen. • Die wasserrechtliche Genehmigung sei bereits mit Auflagen erteilt worden.
Zum Verfahren regt der Vorsitzende an, von einer Meinungsbildung im Ausschuss in dieser Sitzung abzusehen und zunächst in den Fraktionen zu diskutieren. Davon abweichend befürwortet die Ausschussmehrheit, bereits in dieser Sitzung ein Meinungsbild zur Abwägung herbeizuführen und stimmt dieser mit 11 Ja- und 2 Nein-Stimmen sowie 2 Enthaltungen zu. |
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