Auszug - Variante Beibehaltung Einrichtungsverkehr beim Bohnsdorfer Kreisel vorlegen  

 
 
55. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau
TOP: Ö 3.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 08.06.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:20 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Rathaussaal
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VII/1279 Variante Einrichtungsverkehr beim Bohnsdorfer Kreisel vorlegen
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0856/47/16
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA, StadtStraGrüUm
Verfasser:Ralf Thies 
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV
   Beitritt:Einz.-BzV

Begründung des Einwohnerantrages erfolgt durch Herrn Dr. Studemund:

Die Feinheiten des Anliegens werden erst bei der Bearbeitung des Einwohnerantrages zu erkennen sein. Der Zweirichtungsverkehr hat negative Aspekte für Fahrzeuge, die vom Parkdeck abfahren. Diese müssen den Zweifahrtrichtungsverkehr beachten, das kann zu Rückstau (auch bei der Einfahrt zum Parkdeck) führen. Beim Zweirichtungsverkehr fallen von den 110 Parkplätzen rund um die Taut-Passage 70 weg. Die Parkplätze auf der anderen Seite des Bahnhofs sind zu weit weg, um für die Taut-Passage eine Alternative darzustellen.

Weiteres Problem beim Zweirichtungsverkehr wäre die Einfahrt von der Richterstraße in die Buntzelsraße, wenn nach rechts abgebogen werden soll.  Ebenso das Abbiegen vom Adlergestell in die Tautstraße.

Dr. Studemund plädiert für ein Konzept für den Einrichtungsverkehr. Dieses sollte noch in der laufenden Legislatur für die Planung als Entwurf vorliegen.

Der Antrag VII/1279 wird durch die antragstellende Fraktion, Herrn Thies, begründet: Es muss zeitnah eine Entscheidung getroffen werden. Wir wollen nicht, dass das Ganze ohne die Option Einrichtungsverkehr entschieden wird. Die Varianten sollten miteinander verglichen werden können. Bisher hat sich noch nicht erschlossen, warum der Einrichtungsverkehr nicht möglich sein sollte. Die Variantenprüfung soll die Entscheidung zwischen beiden Optionen ermöglichen.

Der Ausschussvorsitzende Welters  stellt an den Ausschuss und das Bezirksamt zu klärende Fragen zum Umgang mit beiden Anträgen:

Welche Baumaßnahmen sind durchführbar? Zu welchem Zeitpunkt muss eine Entscheidung erfolgen, ohne dass die bereitgestellten Mittel liegen bleiben?

Herr Welters ergänzt, dass es in der Einwohnerversammlung eine intensive Diskussion darüber gab, ob mit Baumaßnahmen begonnen werden kann. Die Entscheidung Ein- oder Zweirichtungsverkehr könne dann später erfolgen, wenn die Varianten abgewogen wurden. Die Initiatoren des Einwohnerantrages müssten sich mit dieser Verfahrensweise mit dem Hinweis auf die Zweimonatsfrist des Einwohnerantrages einverstanden erklären.

Bezirksamt, Herr Papst

Ein Teil der Begründung des Einwohnerantrages sollte korrigiert werden. Ein erheblicher Teil der Kostenfestsetzung von 4,8 Mio. Euro wird für die Instandsetzungsarbeiten benötigt. Das gesamte Vorhaben ist lange in der Diskussion, jedes Mal ist eine Prüfung vorgenommen worden,

bevor geplant wurde. Die Maßnahme ist Bestandteil des Investitionsplanes, hierzu gibt es einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung, somit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für den Beginn der Bauarbeiten erfüllt.  Weiterhin trifft es nicht zu, dass das Bauvorhaben Bohnsdorfer Kreisel erheblich teurer wird. Der Hauptausschuss im Abgeordnetenhaus hat die festgesetzten Kosten bestätigt, wenn die Arbeiten teurer werden, wird wieder ein Beschluss des Hauptausschusses benötigt. Das Bezirksamt ist bemüht, die Kosten einzuhalten.

Zum zeitlichen Ablauf: Momentan erfolgt die Einbeziehung der Berliner Wasserbetriebe für den Leitungsbau. Hier werden Vorbesprechungen zu Bauabläufen geführt, diese Gespräche werden sich bis zur Jahresmitte vertiefen, dann kann Auskunft darüber gegeben werden, in welchen

Bauabschnitten gebaut wird. Die Bauarbeiten werden auf jeden Fall in Bauabschnitte unterteilt, um die Erschließung des Bereiches so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Die Verkehrsführung Zwei- oder Einrichtungsverkehr hat nichts mit der baulichen Ertüchtigung

der Straße zu tun. Einer späteren Entscheidung steht die Zweimonatsfrist des Einwohnerantrages entgegen, weiterhin sind die personellen Kapazitäten in der Urlaubszeit zu beachten, auch bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) ist die Personaldecke ähnlich dünn wie im Bezirksamt. Nach Rücksprache mit der VLB und anderen Beteiligten kann der Zeitpunkt für eine weitere inhaltliche Diskussion benannt werden.

Ausschussvorsitzender Herr Welters:

Es sollte jetzt die Verfahrensfrage diskutiert werden, das Rederecht für Gäste wird gewährt. Es wird darum gebeten, dass sich die Gäste möglichst in die Anwesenheitsliste eintragen, wenn sie sich zu Wort melden wollen.

Herr Dr. Studemund für die Initiatoren des Einwohnerantrag:

In einem Vorhaben sowohl die bauliche Instandsetzung der Straße inkl. Leitungsträger und die Änderung der Verkehrsregelung unterzubringen, wäre nicht geschickt. Die Instandhaltungsmaßnahmen sind unabhängig von der Verkehrsregelung notwendig und werden wie der Fußngerüberweg unkritisch gesehen. Die Instandsetzungsarbeiten als Teil des Vorhabens könnten sofort beginnen, im Zuge der Baumaßnahme könne dann über die

Verkehrsführung entschieden werden. Sinnvoll wäre zunächst die Instandsetzungsarbeiten durchzuführen und dann die Frage zu klären, wie der Verkehr im Bohnsdorfer Kreisel geregelt wird.

Der Ausschussvorsitzende Herr Welters weist Dr. Studemund auf den Widerspruch seines Redebeitrages zum Antragstext des Einwohnerantrages hin. Die Initiatoren des Einwohnerantrages wären nach Dr. Studemund der Ansicht, dass alle Fragen der Verkehrsführung so in Ruhe diskutiert werden können.

Frau Schmitz:

Der Antrag der SPD-Fraktion könne vertagt werden, es ist weiterhin unklar, wie die Verkehrsführung erfolgen kann, wo welche Verbesserung erreicht werden können.

Im Betreff des Antrages soll das Wort „Beibehaltung“ gestrichen werden, da die derzeitige Verkehrsführung keinen Einrichtungsverkehr darstellt.

Der Ausschussvorsitzende Herr Welters weist auf den bisher noch ungeklärten Umgang mit dem Diskussionszeitraum und der Zweimonatsfrist des Einwohnerantrages hin.

Herr Förster:

In einer Email der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird von der Prüfung über einen Zeitraum von zwei Jahren gesprochen, die Planung liegt jetzt vor. Der Eindruck ist, dass es für Änderungen zu spät ist. Was kann noch auf der Landesebene geregelt werden, unabhängig von der Sichtweise welcher Richtungsverkehr realisiert wird?

Ausschussvorsitzender Herr Welters:

Die Zeitschiene für den Einwohnerantrag müsse so geändert werden, dass der Einwohnerantrag nach Umsetzung des Antrages der SPD-Fraktion VII/1279 behandelt werden kann.

Bezirksamt, Bezirksstadtrat Hölmer

Die Baumaßnahme selbst und die Verkehrsführung sind zwei Ebenen des Vorhabens. Die Initiatoren des Einwohnerantrages haben erklärt, dass sie keine Probleme mit dem Beginn der Baumaßnahme haben. (Wird noch einmal von Herrn Dr. Studemund bestätigt.) Wenn mit der Baumaßnahme begonnen werden kann, kann von Entspannung gesprochen werden. Mit dem Antrag der SPD-Fraktion kann man noch einmal in die Diskussion um die Verkehrsführung kommen, das Bezirksamt entzieht sich dieser Diskussion nicht. Bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses wurde vom Bezirksamt bestätigt, dass dem Anliegen des Antrages der SPD-Fraktion im Grundsatz nachgekommen werden kann. Es wird dennoch um Beachtung der Personaldecke und der weiterhin zu erledigenden Aufgaben gebeten.

Dem Bezirksamt geht es in erster Linie um die Instandsetzung der Straße, der Zustand der Straße soll wieder hergestellt werden. Bei der Verkehrsführung ist das Bezirksamt von anderen Stellen abhängig. Dem Senat gegenüber muss das Erfordernis der Einbahnstraßenregelung

nachgewiesen werden, das kann nicht vom Senat erkannt werden. An dieser Stelle muss angesetzt werden. Wenn wir Änderungsbedarf sehen, muss mit der Leitung der Verkehrslenkung Berlin und dem Staatssekretär direkt diskutiert werden. Die Baumaßnahme ist wichtig und letztendlich wird eine Lösung gewollt, die funktioniert und verkehrssicher ist.

Die Verkehrssicherheit ist momentan durch den Fußngerüberweg, bei dem Überquerende zweimal in die gleiche Richtung schauen müssen, nicht gegeben. Weiterhin besteht bei der Einfahrt zum Discountmarkt LIDL dringender Handlungsbedarf. Es sollten möglichst zeitnah weitere Gespräche und Diskussionen geführt werden.

Herr Pönitz

Fragen des Radverkehrs wären ebenfalls im Zusammenhang mit der Variantenprüfung zu klären, hätte nichts dagegen, den Einwohnerantrag direkt zu beschließen.

Herr Sauerteig

Hatte schon vor zwei Jahren nach zwei bis drei Varianten gefragt, damals wurde das nicht für umsetzbar gehalten. Das Verfahren Einwohnerantrag und der Antrag der SPD-Fraktion sollte parallel geführt werden. Die Änderung des Einwohnerantrages ist ein demokratisches Problem. Fragt nach, ob sich die Initiatoren des Einwohnerantrages damit anfreunden könnten, dass erst der SPD-Antrag behandelt wird und mit dessen Ergebnissen dann über den Einwohnerantrag beschieden wird. Hat noch eine Frage, betrifft der Einrichtungsverkehr: wird von einer Spur oder wird von zwei Spuren gesprochen?

Frau Schmitz

SPD-Fraktion wollte vorschlagen, was Herr Sauerteig gerade vorgeschlagen hat. Andere Variante wäre, den SPD-Antrag heute zu beschließen und dann über den Einwohnerantrag innerhalb der Zweimonatsfrist zu entscheiden.

Zur Verkehrslenkung Berlin Wenn ihnen ein Konzept zum

Einrichtungsverkehr vorgelegt wird, besteht die Möglichkeit, dass die Behörde ihre Ansicht zur Planung ändert.

Herr Dr. Studemund

Der Einwohnerantrag kann so geändert werden, dass erst, wenn eine Beurteilung des Einrichtungsverkehrs vorliegt, darüber entschieden wird. Die Zielrichtung des Einwohnerantrages wird bleiben, letztendlich muss man sich von den Fakten der Variantenprüfung leiten lassen.

Zur Frage der Anzahl der Fahrspuren, jetzt sind 2 bzw. 3 Fahrspuren vorhanden, dass kann im Rahmen der Variantenprüfung bearbeitet werden.

Bezirksamt, Herr Papst

Er möchte auf den Hinweis von Herrn Sauerteig antworten. Seit zwölf Jahren wird hier diskutiert. Wer letztendlich in den Verkehr eingreift, haftet dafür auch. Der Einrichtungsverkehr ist geprüft und abgewogen worden. Über die Sommermonate ist das Amt in der Lage, die Varianten gegenüber zu stellen. In der Abwägung wurde sich für den Zweirichtungsverkehr

entschieden. Der Verkehrslenkung Berlin wurde kein Antragsergebnis vorgelegt, sondern im Planungsraum von zwölf Jahren wurde mit dieser Behörde zusammengearbeitet.

Ausschussvorsitzender Herr Welters

Unstrittig ist, dass mit dem Bau der Straße begonnen werden kann. Die Fristen hinsichtlich des Einwohnerantrages einzuhalten, ist seiner Ansicht nicht möglich, daher schlägt er folgende Punkte vor:

Der Antrag der SPD-Fraktion wird beschlossen, unter der Maßgabe, dass das Bezirksamt beauftragt wird, die beiden Varianten gegenüber zu stellen, damit eine Grundlage für den Vergleich der beiden Varianten besteht.

Auf Basis der fortgeführten Fachdiskussion müsste das Thema erneut aufgerufen werden, dass muss im Beschluss stehen. Hierfür sind die Voraussetzungen zu schaffen, die Initiatoren des Einwohnerantrages und die heute hier anwesenden Bürgerinnen und Bürger sollten dieser Änderung zustimmen. Eine Empfehlung zum Ein- oder Zweirichtungsverkehr müsse nicht beschlossen werden, die Problematik ist insgesamt, unter Berücksichtigung des Radverkehrs und der Parkplatzfrage, komplexer.

Herr Welters schlägt vor, die Fragestellung im Antrag der SPD-Fraktion zu ändern und festzulegen, wann was gemacht bzw. geprüft wird. Bei Beachtung der Zweimonatsfrist muss bis Ende August ein Beschluss der gefasst werden.

Frau Schmitz

Ein entsprechender Änderungsantrag könne eingebracht werden, der Antrag der SPD-Fraktion kann beschlossen werden, der Einwohnerantrag dann später.

Ausschussvorsitzender Herr Welters

Beschlussempfehlung zur nächsten Sitzung wurde verlangt, hier sollte ein einvernehmlicher Beschluss erfolgen.

Herr Thies

Schlägt vor den SPD-Antrag heute zu beschließen, die Zustimmung zum Einwohnerantrag erfordert eine längere Diskussion. Die Baumaßnahmen sind umstritten. Es muss eine Regelung für den Einwohnerantrag gefunden werden, um nicht in Zugzwang zu geraten.

Gast (Anwohner)

Ist erstaunt über den Einwohnerantrag und seine Konsequenzen, hat Bürgerinnen und Bürger gefragt. Viele gehen davon aus, dass die 4,8 Mio. € nur für die Verkehrsführung gedacht sind, dass der größte Teil für die Baumaßnahmen und die Leitungsführung benötigt werden, ist vielen nicht klar geworden. Die Verkehrssituation ist unsicher, bittet darum, dass die Verwendung der Gesamtsumme erläutert wird. Es existiere eine Anfrage der Abgeordneten Ellen Haußrfer, die dabei beachtet werden solle.

Ausschussvorsitzender Herr Welters weist auf die erforderliche Beschlussfassung zu den vorliegenden Anträgen hin.

Herr Pönitz wundert sich über die Komplikationen, auf Wunsch der Initiatoren wurden Anträge bereits in anderen Fällen vertagt, dass müsse auch über die Legislaturperiode hinaus möglich sein.

Herr Förster merkt an, dass nicht alle Vertrauensleute des Einwohnerantrages anwesend sind.

Ausschussvorsitzender Herr Welters

Unterbreitet nochmals einen Vorschlag zur Verfahrensweise:

Empfehlung, dass notwendige Baumaßnahmen sofort aufgenommen werden können Änderungsantrag mit Zeiten und Entscheidungsplan

Einzelne Varianten fachlich diskutieren

Nach fachlicher Diskussion wird über den Einwohnerantrag entschieden.

Herr Wittig (Gast) bietet dem Ausschuss an, seine Bedenken gegen den Zweirichtungsverkehr in kleinem Kreis zu erläutern.

Herr Schild merkt an, dass sich die CDU nicht an der Fragestellung beteiligt, in der Fraktion unterstützt eine Verordnete den Bürgerantrag, daher wird sich die CDU enthalten. Es kann schon als Erfolg des Einwohnerantrages gesehen werden, dass sich die Aussagen des Bezirksamt

bis heute differenziert haben und nun zwischen der eigentlichen Baumaßnahme und der Verkehrsführung unterschieden wird.

Frau Schmitz ist bereit, den Passus, dass mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann, in den SPD-Antrag aufzunehmen, schlägt vor, die Grundlagen für den Beginn der Instandsetzung und die damit verbundenen Baumaßnahmen zu beschließen.

Änderung SPD-Antrag 3. Abschnitt ..

r die Investitionsmaßnahmen“ streichen, ergänzt werden

soll „Mit den grundhaften Instandsetzungsmaßnahmen könne begonnen werden.“

Ausschussvorsitzender Herr Welters schlägt weitere Verfahrensweise vor:

Eine Erklärung der Unterzeichnenden (Vertrauensleute) des Einwohnerantrages ist zur geänderten Verfahrensweise erforderlich.

Der Antrag der SPD-Fraktion wird mit der vorgeschlagenen Änderung beschlossen. Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, die den Einwohnerantrag unterzeichnet haben, erklären sich damit einverstanden, dass die endgültige Entscheidung erst nach Vorlage der Variantenprüfung entsprechend des Antrages der SPD-Fraktion erfolgt Die Vertrauenspersonen des Einwohnerantrages müssen der geänderten Verfahrensweise zustimmen.

Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und der anwesende Vertreter des Einwohnerantrages erklären sich damit einverstanden, dass die endgültige Entscheidung über den Einwohnerantrag erst vorgenommen wird, wenn die fachliche Diskussion zur Variantenprüfung abgeschlossen ist.

Herr Dr. Studemund fragt nach, ob auch die Initiatoren des Antrages die Unterlagen zur Variantenprüfung erhalten können, der Ausschussvorsitzende Herr Welters hält das für selbstverständlich.

Ausschussvorsitzender Welters weist daraufhin, dass nach seinem Verständnis das Einverständnis der Antragsteller, die Entscheidung über den Einwohnerantrag erst nach der Variantenprüfung vorzunehmen, auch allen Initiatoren bekannt sein muss.

Bezirksstadtrat Hölmer bestätigt auf Nachfrage das Einverständnis des Bezirksamtes mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise.

Beschlüsse / Festlegungen

Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie die anwesende Vertrauensperson stimmen im Laufe der Beratung zum Einwohnerantrag VII/1327 Einwohnerantrag Bohnsdorfer Kreisel in Verbindung mit dem Antrag der SPD VII/1279 "Variante Einrichtungsverkehr beim Bohnsdorfer

Kreisel vorlegen“ dem Vorschlag des Ausschusses Stadtentwicklung und Tiefbau zu, die Entscheidung über den Einwohnerantrag VII/1327 bis zum Abschluss der fachlichen Diskussion über die Variantenprüfung zu vertagen. Nach Abschluss der fachlichen Diskussion wird von der

Bezirksverordnetenversammlung über den Einwohnerantrag entschieden.

Über diese Verfahrensweise besteht im Ausschuss Stadtentwicklung und Tiefbau Einvernehmen. Das Bezirksamt hat sich ebenfalls mit dieser Verfahrensweise ebenfalls einverstanden erklärt.

Im Vorfeld wurden die anwesenden Bürger*innen und die Vertrauensperson vom Ausschussvorsitzenden darauf  aufmerksam gemacht, dass das Einverständnis mit der Vertagung des Einwohnerantrages bis zum Abschluss der fachlichen Diskussion über die Variantenprüfung von den als Vertrauenspersonen benannten Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern des Einwohnerantrages gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung

Treptow-Köpenick erforderlich ist. Mindestens zwei der Vertrauenspersonen müssen dieser Erklärung zustimmen. Die Erklärung ist in Schriftform beim Büro des BVV-Vorstehers einzureichen und kann gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung mündlich abgegeben werden. Die anwesenden Bürgerinnen  und Bürger sowie die anwesende Vertrauensperson erklären sich mit  dieser Vorgehensweise einverstanden.

Die Drucksache VII/1327 Einwohnerantrag Bohnsdorfer Kreisel wird vertagt.

Die antragsstellende Fraktion nimmt folgende Änderungen an der Drucksache VII/1279 vor:

In der Überschrift wird das Wort „Beibehaltung“ gestrichen.

Im ersten Satz werden die Wörter „die Beibehaltung des“ durch „den“ ersetzt.

Beim Satz „Diese Planung ist der BVV noch in dieser Wahlperiode als

Entscheidungsgrundlage für die Investitionsmaßnahme vorzulegen“ werden die Worte „r die Investitionsmaßnahme“ gestrichen.

Der Antragstext wird um den Satz „Die grundhaften Instandsetzungsmnahmen können begonnen werden.“ nach dem letzten Satz ergänzt.

Über den so geänderten Antrag wird abgestimmt:

Variante Einrichtungsverkehr beim Bohnsdorfer Kreisel vorlegen

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, zum Bauvorhaben "Bohnsdorfer Kreisel" der BVV bzw. den zuständigen Fachausschüssen als weitere Variante einen Entwurf vorzulegen, der den Einrichtungsverkehrs zum Gegenstand hat.

Hierbei soll geprüft und aufgezeigt werden, ob die Situation für den Radverkehr verbessert werden kann vor allem durch die durchgängige Anordnung einer Radspur (bei zu enger Straßenbreite Prüfung: Bruno-Taut-

Straße gegebenenfalls durch Einspurigkeit oder Wegfall Parkplätze auf Westseite, Am Falkenberg gegebenenfalls durch Einspurigkeit oder Wegfall der Parkplätze), Stellplätze im Straßenraum erhalten bleiben können (z. B. in der Richterstraße, bzw. Änderung in Schräg- oder Längsparken bei zu geringer Straßenbreite).

Zusätzliches Ziel bei der Einrichtungsverkehrsvariante soll die bewährte Verkehrsführung mit guter Übersicht bei den vielen Grundstücksein- und -ausfahrten sowie die Vermeidung von möglichem Rückstau (an der LSA Richterstraße vom Adlergestell aus sowie durch den Wegfall der

Linksabbieger in den Kirchsteig von der Buntzelstraße) sein.

Darüber hinaus wird die durchgängige Ausweisung von Tempo 30 und die Anzeige des Fußngerüberweges in der Straße Am Falkenberg durch ein Verkehrsschild in der Bruno-Taut-Straße (wie in den ersten Planungen vorgesehen) empfohlen.

Bestandteile dieser Variante sollen bleiben:

grundhafte Instandsetzung der gesamten Verkehrsanlage,

Verbesserung Verkehrssicherheit,

Verbesserung der ÖPNV-Umsteigebeziehungen durch Verlegung der Bushaltestellen in die Richterstraße,

Verbesserung der Situation für den Fußngerverkehr bei der Straßenquerung durch die Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Richterstraße / Ecke Bruno-Taut-Straße, von Fußngerüberwegen in der Straße Am Falkenberg und in der Richterstraße (auf Höhe der

Kita) und einer Mittelinsel in der Bruno-Taut-Straße in der Höhe Am Wiesenweg

Verbesserung der Situation für den Radverkehr,

Sanierung des Parkplatzes am S- Bhf. Grünau.

Diese Planung ist der BVV noch in dieser Wahlperiode rechtzeitig als Entscheidungsgrundlage vorzulegen. Bis zu einer Variantenentscheidung durch die BVV bzw. die zuständigen Fachausschüsse dürfen keine Maßnahmen beginnen bzw. Entscheidungen getroffen werden, die

eine Entscheidung zum Richtungsverkehr beeinflussen. Die grundhaften

Instandsetzungsmaßnahmen können begonnen werden.

Abstimmung: 8 Ja / 1 Nein / 5 Enthaltung

Der Antrag wurde in der geänderten Fassung angenommen.

 

Erhalt des Theaters Adlershof

ist im Umlaufverfahren bestätigt worden und bereits in der BVV beschlossen

Die Stellungnahme (Annahme ungeändert) wurde bereits im Umlaufverfahren einstimmig beschlossen und an den A. f. WeiKu übergeben. Die Drucksache wurde am 26.05.2016 in der BVV beschlossen.

 


Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 08.06.2016 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (8:1:5) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Variante Einrichtungsverkehr beim Bohnsdorfer Kreisel vorlegen

Das Bezirksamt wird ersucht, zum Bauvorhaben "Bohnsdorfer Kreisel" der BVV bzw. den zuständigen Fachausschüssen als weitere Variante einen Entwurf vorzulegen, der der den Einrichtungsverkehr zum Gegenstand hat.

Hierbei soll geprüft und aufgezeigt werden, ob:

-      die Situation für den Radverkehr verbessert werden kann vor allem durch die durchgängige Anordnung einer Radspur (bei zu enger Straßenbreite Prüfung: Bruno-Taut-Straße gegebenenfalls durch Einspurigkeit oder Wegfall Parkplätze auf Westseite, Am Falkenberg gegebenenfalls durch Einspurigkeit oder Wegfall der Parkplätze),

-      Stellplätze im Straßenraum erhalten bleiben können (z. B. in der Richterstraße, bzw. Änderung in Schräg- oder Längsparken bei zu geringer Straßenbreite).

Zusätzliches Ziel bei der Einrichtungsverkehrsvariante soll die bewährte Verkehrsführung mit guter Übersicht bei den vielen Grundstücksein- und -ausfahrten sowie die Vermeidung von möglichem Rückstau (an der LSA Richterstraße vom Adlergestell aus sowie durch den Wegfall der Linksabbieger in den Kirchsteig von der Buntzelstraße) sein.

Darüber hinaus wird die durchgängige Ausweisung von Tempo 30 und die Anzeige des Fußgängerüberweges in der Straße Am Falkenberg durch ein Verkehrsschild in der Bruno-Taut-Straße (wie in den ersten Planungen vorgesehen) empfohlen.

Bestandteile dieser Variante sollen bleiben:

-      grundhafte Instandsetzung der gesamten Verkehrsanlage,

-      Verbesserung Verkehrssicherheit,

-      Verbesserung der ÖPNV-Umsteigebeziehungen durch Verlegung der Bushaltestellen in die Richterstraße,

-      Verbesserung der Situation für den Fußgängerverkehr bei der Straßenquerung durch die Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Richterstraße / Ecke Bruno-Taut-Straße, von Fußgängerüberwegen in der Straße Am Falkenberg und in der Richterstraße (auf Höhe der Kita) und einer Mittelinsel in der Bruno-Taut-Straße in der Höhe Am Wiesenweg,

-      Verbesserung der Situation für den Radverkehr,

-      Sanierung des Parkplatzes am S- Bhf. Grünau.

Diese Planung ist der BVV noch in dieser Wahlperiode rechtzeitig als Entscheidungsgrundlage vorzulegen. Bis zu einer Variantenentscheidung durch die BVV bzw. die zuständigen Fachausschüsse dürfen keine Maßnahmen beginnen bzw. Entscheidungen getroffen werden, die eine Entscheidung zum Richtungsverkehr beeinflussen. Die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen können unter diesem Gesichtspunkt schon begonnen werden.

 


Abstimmungsergebnis: dafür: 8; dagegen: 1; Enthaltung: 5.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)