Auszug - Originalwortlaut bei Stellungnahmen zu Bebauungsplänen von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Trägern öffentlicher Belange
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Frau Zeidler legt dar, dass eine schriftliche Rüge vom Rechtsamt erfolgte aufgrund der Länge der Wiedergabe von Stellungnahme der Senatsverwaltung. Es ist die Möglichkeit der Akteneinsicht gegeben. Personelle Kapazitäten sind selbst zum Einscannen nicht vorhanden. Frau Walker fragt, wie der personelle Notstand im Verhältnis zum personellen Aufwand steht? Und ob die technischen Voraussetzungen gegeben wären? Herr Pönitz verweist auf das BVV-Büro, welches Kleine Anfragen einscannt und bemerkt, dass in der Zusammenfassung der Tatbestand verfälscht werden könnte. Herr Hölmer verweist darauf, dass Aufgabe des Bezirksamts die Zusammenfassung der Stellungnahmen in der Begründung ist, welche unerlässlich ist. Die Argumentation mit dem BVV-Büro ist nicht anwendbar, denn die Arbeitsbeschreibung der Leistung der Sachbearbeiter im Stadtplanungsamt enthalte diese Leistung nicht. Frau Zeidler ergänzt, dass der Scanner eine Geschwindigkeit für 2 Seiten/1 Minute hat und zudem über keine Texterkennung verfügt. Der Antrag wird abgelehnt: 0/12/0. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
In der Sitzung der BVV am 28.01.2016 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau überwiesen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Stellungnahmen der Einwohnerinnen und Einwohner nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB im Originalwortlaut (vgl. B-Plan 9-57 VE mit Anonymisierung der Einwenderinnen und Einwender) in der Begründung des Bebauungsplanes wiederzugeben.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 16.03.2016 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (0:12:0) die Ablehnung des Antrages.
Abstimmungsergebnis: dafür: 0; dagegen: 12; Enthaltung: 0. |
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