Auszug - Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Treptow-Köpenick für die Haushaltsjahre 2016 und 2017  

 
 
64. (öffentliche, außerordentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 15.07.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: außerordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VII/1095 Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Treptow-Köpenick für die Haushaltsjahre 2016 und 2017
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0711/40/15
 Ursprungaktuell
Initiator:BABzVV
Verfasser:BzBm 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss

Frau Schuld erläutert die Zuweisungssystematik Bezirke Globalsumme (Präsentation Anlage) und geht zusätzlich auf das neue Budgetierungssystem bei den Hilfen zur Erziehung ein (Präsentation Anlage).

 

Frau Stappenbeck gibt einen Überblick zur Ausgabenverteilung im Jugendamt. Insbesondere die Übersicht der steuerbaren und nicht steuerbaren Ausgaben macht den geringen Gestaltungsspielraum deutlich. (Übersicht Anlage)

Herr Grunst stellt den Haushaltsplan des Jugendamtes vor.

Der Haushaltsplan des Jugendamtes wird kapitelweise besprochen.

Es wird vereinbart, dass die Mitglieder des Ausschusses ihre ersten Fragen heute mündlich stellen und diese, soweit sie nicht gleich mündlich beantwortet werden können, schriftlich vom Jugendamt beantwortet werden. Die Antworten werden an alle Mitglieder verschickt. Es folgt eine weitere Sitzung zur Besprechung des Haushaltes im September, wo erneut die Möglichkeit bestehen wird, kapitelweise, titelgenau nachzufragen.

Es wird festgestellt, dass nicht allen Mitglieder der Gesamthaushalts-plan vorliegt, sondern nur auszugsweise den Jugend betreffenden Teil. 

 

Herr Welters bittet die Verwaltung, bei den einzelnen Kapiteln jeweils zu informieren, wo überhaupt Gestaltungsspielraum besteht. 

 

Kapitel 4000

Herr Grunst erklärt, dass auf der ersten Seite zum Kapitel jeweils die Erläuterungen zum jeweiligen Kapitel stehen.

Titel 54085 

Stark gestiegener Ansatz u. a. wegen den Kosten für die Entwicklung des neue Fachverfahrens ISBJ- Jugendhilfe.

 

Kapitel 4010

Herr Grunst erklärt, dass hier auch die Zuwendungstitel (Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit) zugeordnet sind. Dort bestehen große Einflussmöglichkeiten.

Titel 67139

Frau Buch erklärt, dass auf der Grundlage Ist 2014 der Ansatz 2016/2017 erhöht wurde. Dazu gehört auch aufsuchende Jugend-Sozialarbeit von Gangway und Outreach sowie die berufsorientierende Maßnahme in der Jobwerkstatt Mädchen.

 

Titel 68466

Finanzierung der beiden Schulstationen (GS Bouchéstr. und GS An der Wuhlheide).

Titel 68406 Zuwendungen für die übertragenen JFE 

Titel 68425 Zuwendungen für die Projekte der freien Träger (§ 11 SGBVIII)

Titel 23190 

Herr Welters fragt nach, welche Maßnahmen das ursprünglich waren.

Das Jugendamt wird dies prüfen lassen und schriftlich beantworten.

 

 

Kapitel 4011

Herr Grunst erklärt, dass hier die kommunalen Einrichtungen und Familienförderungsmaßnahmen erfasst werden.

 

Titel 12401

Der Ansatz bei Einnahmen aus Mieten wurde abgesenkt. Weniger, wegen der Übertragung von JFE. (die Einnahmen der übertragenen JFE fließen dem freien Träger zu und werden im Finanzierungsplan für das Projekt als Einnahmen ausgewiesen)

 

Titel 23111

Ausgaben nach dem Bundesfreiwilligendienst, Frau Stappenbeck geht davon aus, dass hier die Ausgaben für Zivildienstleistende geplant werden.

Das Jugendamt wird den aktuellen Sachstand prüfen lassen und schriftlich beantworten.

 

Titel 42701

Herr Bünger fragt nach, wie die Verteilung der Honorarmitteln zwischen freier / öffentlicher Träger gerechtfertigt wird und wodurch sich hier der Ausstattungsvorteil für die öffentlichen Träger begründet.

Des Weiteren möchte Herr Bünger eine Übersicht festangestellter Mitarbeiter in öffentlichen JFE und der dort zur Verfügung stehenden Honorarmittel. Er bittet um eine Darstellung der verwendeten Honorarmittel: Für welche Angebote in welchen Einrichtungen wurden die Mittel in 2014 verwendet?

 

Herr Werner merkt an, dass auch die Honorare der öffentlichen Träger schon abgesenkt wurden. Hinsichtlich der gewünschten Analyse der Verwendung der Honorarmittel vertritt er den Standpunkt, dass die Verwendung der Entscheidungsfreiheit der Einrichtungsleiter unterliegt, sonst wäre es aus seiner Sicht ein Eingriff in Trägerangelegenheiten.

 

Titel 51701

Im Vergleich zum Ist 2014 wurde der Ansatz 2016/2107 nur relativ gering abgesenkt, im Verhältnis zum Ansatz 2015 stark herabgesetzt. (weniger wegen Übertragung JFE)

Herr Zellmer merkt an, dass der Ansatz 2016 mindestens dem Ist 2014 entsprechen sollte.

 

Herr Welters stellt fest, dass im Kapitel  4011 eine Absenkung von 6 Stellen vorgesehen ist. Er fragt nach, ob Schließungen anstehen.

Herr Grunst erklärt, dass keine Schließungen geplant sind. 

Herr Welters ergänzt noch, dass folgende Veränderungen im Perso-nalhaushalt (planmäßige Tarifbeschäftigte) Jugend vorgesehen sind:

Jugendsozialarbeit1 Stelle weniger

Jugendeinrichtungen6 Stellen weniger

Kita3 Stellen mehr

rderung Familien8 Stellen mehr

Leistungen außerhalb SGB VIII2 Stellen mehr

Leistungen nach SGB XII2 Stellen weniger 

Frau Stappenbeck bittet, Fragen zum Stellenplan schriftlich an Frau Franke zu schicken,  damit hier keine falschen Auskünfte erteilt werden.

Die Stellenreduzierung könnte entweder im Zusammenhang mit dem Zielzahlenkonzept (freiwerdende Stellen mussten wegfallen) oder Übertragung von öffentlichen JFE stehen. Das Jugendamt wird dies prüfen und schriftlich informieren.

 

Titel 51140

Auch hier bittet Herr Bünger um Erläuterung in wieweit die unterschiedliche Bereitstellung dieser Mittel bei den öffentlichen / freien Träger gerechtfertigt ist und warum der Ansatz bei Einrichtungen des öffentlichen Trägers noch weiter erhöht wurde. Für wen oder welche Maßnahmen sind die Mittel vorgesehen.

Das Jugendamt wird dies prüfen und schriftlich informieren.

 

Titel 54019

Hier stellen sich für Herrn Bünger die gleichen Fragen. Der Ansatz beim öffentlichen Träger wurde fast verdoppelt (zum Ist 2014), mehr als verdoppelt (zum Ansatz 2015).

Warum ist der Ansatz erhöht, für welche Einrichtungen und welche Maßnahmen sind welche Mittel vorgesehen, welche äquivalente Finanzierung ist im Bereich der freien Jugendhilfe vorgesehen?

 

Titel 54055

Ebenfalls ein sehr starker Anstieg im Ansatz bei den öffentlichen Einrichtungen. Die unterschiedliche Behandlung von Einrichtungen in freier oder öffentlicher Trägerschaft bittet er zu erklären.

Warum ist der Ansatz erhöht, für welche Einrichtungen und welche Veranstaltungen sind welche Mittel vorgesehen, welche äquivalente Finanzierung ist im Bereich der freien Jugendhilfe vorgesehen?

 

Titel 53401

Herr Bünger bittet zu erläutern, was Sammeltitel Modellversuch bedeutet.

 

Titel 81279

Herr Grunst erläutert, dass der „rfel“ aus einem Sonderprogramm zusätzliche Mittel wegen der Neuausrichtung der Arbeit mit Flüchtlingskindern erhalten.

Herr Bünger fragt nach, ob das andere Einrichtungen (z.B. Cabuwazi) auch bekommen.

Welche Anschaffungen sollen auf welcher konzeptionellen Grundlage für welchen Zweck vorgenommen werden, welche neuen Angebote benötigen welche Ausstattungen?

 

Kapitel 4021

In diesem Kapitel gibt es kein Potential zur Steuerung, (Transferaus-gaben)

Frau Flader erkundigt sich, wie die unterschiedliche Betreuungsangebote erfasst werden und ob diese dann auch kontrolliert werden. 

Frau Schuld erläutert, dass die Produkte den verschiedenen Leistungsumfängen entsprechend und so finanziert wird.

Frau Stappenbeck ergänzt, dass die Einhaltung der vereinbarten Betreuungsumfänge zu kontrollieren sehr schwierig ist. Zuständig dafür sind die Träger der Kitas, nicht das Jugendamt.

Herr Werner merkt an, dass die 106 Mio. € der höchste Anteil an Ausgaben im Jugendamt ist, der von uns aber gar nicht kontrolliert werden kann.

Frau Stappenbeck erläutert, dass die Aufgabe des Jugendamtes die Planung und Bereitstellung der Kita-Plätzen sei. Ergänzend ist es auch die Aufgabe des Jugendamtes, die Eltern bei der Suche nach einem Kita-Platz zu unterstützen.

Herr Werner fragt nach der Personalausstattung in der Kitakostenstelle. Frau Stappenbeck erklärt, dass der Bereich noch nicht ausreichend ausgestattet ist, dadurch kommt es immer wieder zu langen Warte- und Bearbeitungszeiten. Aktuell wurde der Bereich aber mit 3 Stellen (davon eine Widerspruchsbearbeitung) verstärkt. 

 

Kapitel 4040 

Titel 42701

Herr Bünger fragt nach, wofür diese Mittel vorgesehen sind.

Frau Stappenbeck erklärt, dass aus diesem Titel Supervision für die Mitarbeiter des RSD finanziert wird.

 

Titel 67161

Die Berg- und Talfahrt in der Ansatzbildung ist nicht nachvollziehbar. Insgesamt wird doch eine Stärkung dieses Bereiches angestrebt.

Frau Buch erläutert, dass die Verringerung zum Ansatz 2014 mit der Veränderung beim Projekt „Familienrat“ zu begründen ist.

r 2016 sind dort Maßnahmen nach § 16 SGB VIII (Frühe Hilfen, Aufsuchende Familientherapie, Familienbegegnungszentrum) und begleitete Umgänge angemeldet. Tarifanpassungen sind ebenfalls  berücksichtigt.  

Der Familienrat von der DASI ist jetzt bei § 27 SGB VIII (HzE) zugeordnet, wird daher aus Kapitel 4042 finanziert.

Herr Bünger weist darauf hin, dass die aktuellen Angebote der „Bude“ dann jetzt auch unter § 16 SGB VIII passen würden und Frau Stappenbeck in Bezug auf die Angebote der „Bude“ in der Vergangenheit so argumentiert habe. Frau Stappenbeck erklärt, dass dies in der Planung noch nicht berücksichtigt wurde. Ein höherer Planungsansatz in diesem Titel bedeutet eine Reduzierung in einem anderen Titel. Eine Refinanzierung über die Budgetierung erfolgt für die Produkte nach § 16 SGB VIII nicht.

 

Herr Werner erwartet, dass dies in den Beratungen noch detailliert besprochen wird.

 

Titel 67123

Herr Welters fragt nach, wieso der Ansatz 2015 (Vergleich zum Ist 2014) gedrittelt werden konnte und dann in 2016/2017 der Ansatz wieder über dem Ist 2014 liegt.

Das Jugendamt wird dies prüfen und schriftlich informieren.

 

Kapitel 4042

Herr Grunst erläutert, dass in diesem Kapitel HzE finanziert werden und es damit kein flexibler Bereich ist.

Frau Stappenbeck ergänzt, dass nur Art und Umfang der Hilfearten gesteuert werden können.

Herr Werner sieht  hier doch einen Spielraum zur „Umverteilung“, wenn z.B. Maßnahmen / Angebote in § 27 SGB VIII als flexible Hilfen zugeordnet werden können. 

Frau Buch erinnert, dass § 27 SGB VIII immer Maßnahmen für einen einzelnen Jugendlichen sein müssen. Frau Stappenbeck denkt auch, dass man prüfen kann, ob bei flexiblen Hilfen etwas aus der Familienförderung zugeordnet werden kann.

 

Titel 67142

Titel 67104

Herr Welters ist über die Ansatzbildung bei den beiden Titeln verwundert. Bei 67104 wurde der Ansatz 2016/2017 im Vergleich Ist 2014 um ca. eine Mio. € erhöht, während der Ansatz 2015 fast 700 T€ unter dem Ist 2014 lag. Bei Titel 67142 lag der Ansatz 2015 fast eine Mio. € über dem Ist 2014 und wurde für 2016/2017 wieder um eine Mio. € nach unten korrigiert. Entspricht damit aber wieder dem Ist 2014.

r beide Titel zusammen ergibt sich eine Minderung von fast 700 T€, Herr Welters fragt nach, ob hier bereits die Minderung nach dem neuen Zuweisungsmodell HzE berücksichtigt wurde.

Frau Stappenbeck erklärt, dass die technische Basiskorrektur in Höhe von ca. 700 T€ noch nicht im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt ist.

 

Titel 67130

Herr Bünger bittet in Bezug auf das neue Zuweisungsmodell HzE und der dort beabsichtigten Stärkung flexibler ambulanter Hilfen zu klären, ob der dort vorgesehene feste Budgetanteil für diese Hilfen eben-falls zur Deckung anderer HzE-Titel herangezogen werden kann und ob der Ansatz von 200 T €  vor dem Hintergrund des neuen Zuweisungsmodells bleiben kann. Es stellt sich generell die Frage, bei welchen Titeln das um ca. 700 T € weniger zur Verfügung stehende Budget eingespart werden kann.

 

Frau Stappenbeck erklärt, dass die Finanzierung der HzE (Kapitel 4042) immer gesamt betrachtet werden muss, auch wenn den einzel-nen Titel unterschiedliche Budgetierungen zugrunde liegen. (virtuelle Refinanzierung!) 

 

Kapitel 4043

Hierbei handelt es sich um Leistungen außerhalb des SGB VIII. Dazu gehören das Unterhaltsvorschussgesetz und das Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz. (Bundesgesetzliche Leistungen)

 

Kapitel 4044

Herr Grunst erklärt, dass es sich hier um die Leistungen zur Eingliederungshilfe (SGB XII) außerhalb von Einrichtungen handelt.

Titel 68146

Frau Rohde fragt nach, wie der sehr hohe Anstieg zu erklären ist. (Anträge oder Beträge gestiegen)

Das Jugendamt wird dies prüfen und schriftlich informieren.

 

 

Kapitel 4045

Herr Grunst erklärt, dass hier die Leistungen zur Eingliederungshilfe (SGB XII) in Einrichtungen finanziert werden.

Frau Stappenbeck erklärt, dass EGH nach SGB XII basiskorrigiert wird und nicht für andere Kapitel verwendet werden kann.

 

Das Jugendamt bittet die Mitglieder des JHA alle Fragen schriftlich spätestens 10 Tage vor dem nächsten Sitzungstermin einzureichen.

Die heute vorgestellten Folien werden morgen an alle JHA Mitglieder verschickt.


Abstimmungsergebnis: dafür: ; dagegen: ; Enthaltung: .

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zuweisungssystematik Bezirke 2016 (61 KB)    
Anlage 2 2 Budgetierungs- und Zuweisungsverfahren HzE nab 2016 (252 KB)    
Anlage 3 3 Ansätze_EPL40_2_Jug_0615 (14 KB)    
Anlage 4 4 Abschlussbericht AG HzE (inkl Anlagen) (168 KB)    

 
 

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