Auszug - - Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 9-61 VE nebst Begründung - Entwurf der Rechtsverordnung zum vorhaben-bezogenen Bebauungsplan 9-61 VE im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Johannisthal
Die Vorabüberweisung gemäß § 19 (3) GO in den A. f. StaT wird über die Konsensliste bestätigt. Es wird folgender Beschluss gefasst: Überweisung in den A. f. StaT. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig. |
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