Auszug - Querung der Bulgarischen Straße
Frau Belz begründet den Antrag der Piraten in folgender geänderter Fassung: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, an der Köpenicker Landstraße stadteinwärts vor der Kreuzung Bulgarische Straße auf die Vorrangregelung querender Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in der Bulgarischen Straße durch entsprechende Gefahrenkennzeichnung hinzuweisen und die Anordnung der Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h im Kreuzungsbereich zu prüfen. In der anschließenden Diskussion einigten sich die Anwesenden, den Begriff „Vorrangregelung“ zu streichen. Da die VLB bereits 2012 einen Schutzstreifen in Richtung Elsenstraße angekündigt hat, der bis heute nicht realisiert ist und sich daraus weiterer Klärungsbedarf ergibt, wird der Antrag vertagt. |
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