Auszug - Bergung des "Lenin-Kopfes" nicht vor Oktober 2015  

 
 
30. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 08.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:05 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VII/0889 Artenschutz bei der Bergung des "Lenin-Kopfes" beachten
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0558/34/15
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90Grüne, PIRATENBA, GesUm
Verfasser:Andrea Gerbode 
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

-            Situation der Zauneidechsen ist äußerst kritisch zu beachten;

-            Tötung/Verletzung von Zauneidechsen muss zwingend vermieden werden;

-            Sensibles Gebiet bedarf besonderer Beachtung;

-            Brutzeit bzw. Lebensraum des Seeadlers darf zudem nicht gestört werden;

-            Konzept zur Bergung des Kopfes von der oberen Naturschutzbehörde besteht nicht;

-            Laut Bezirksamt soll 2015 seitens des Senats nichts unternommen werden;

-            Zuständigkeit liegt bei der Senatsverwaltung;

 

-            Annahme des Antrages mit folgender Änderung (Streichen des Einschubs im letzten Satz „dem, generell gemäß § 26a NatSchGBln besonders geschützten, Biotop (Sandgrube)“);

 

-            Abstimmung: einstimmige Annahme des Antrags;


Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den ersuchenden Stellen dafür einzusetzen, dass bei der Bergung des Kopfes des Lenin-Denkmals im Jagen 161 (Seddinberg) die Vorschriften des § 44 BNatSchG für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten eingehalten werden. Dabei müssen insbesondere folgende artenschutzrechtliche Belange beachtet werden:

Um die dortige Zauneidechsenpopulation zu wahren, darf eine Bergung frühestens im Oktober 2015 erfolgen.

Der sich in der unmittelbaren Umgebung befindliche Seeadlerhorst sowie das Balz- und Brutverhalten der Tiere darf nicht beeinträchtigt werden.

Zudem müssen die Bergungsmaßnahmen entsprechend behutsam durchgeführt werden.


Abstimmungsergebnis: dafür: 14; dagegen: 0; Enthaltung: 0.


 
 

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