Auszug - Neugestaltung Uferweg am Mellowpark – Übertragung der Weißen Villa
- bei Leerstand über 3 Jahre Bestandsschutz verloren, es wird neues Baugenehmigungsverfahren notwendig - hier, im Außenbereich, nur privilegierte Vorhaben möglich, es dürfe ihnen keine öffentl. Belange entgegenstehen §35 BauGB ließe Nutzung nicht zu - Landschaftsplan sieht Grünfläche vor, eine Änderung wäre allerdings möglich - Abriss des Gebäudes müsse der Bezirk bezahlen - würde das Jugendamt eine Übertragung in sein Eigentum beantragen, bestände augenscheinlich ein öffentliches Interesse an dem Gebäude (bei Anfrage vor einigen Jahren wollte das Jugendamt dieses Haus nicht) Nach umfassender Diskussion wird TOP für 2 Monate zur Meinungsbildung vertagt. |
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