Auszug - Kooperation mit dem Kietz-Klub Köpenick BE: Gernot Klemm und Burkhard Zimmermann  

 
 
47. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 27.08.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:13 Anlass: ordentliche
Raum: Mellow Park
Ort: An der Wuhlheide 250, 12459 Berlin

Frau Stappenbeck informiert über die aus Sicht des Jugendamtes notwendige Kündigung der Kooperationsvereinbarung mit dem Kietz-Klub Köpenick in puncto Personalbereitstellung des öffentlichen Trägers zum 15.08.2014. Mehrere Konfliktgespräche mit den Beteiligten, der Regionalleitung, der Teamleiterin der Region 4/5 und der Geschäftsführung des Trägers verliefen ergebnislos.

Eine vom Jugendamt noch zusätzlich beauftragte Mediation wurde von der Mediatorin  beendet, da nach ihrer Einschätzung der bestehende Konflikt zwischen den beiden Mitarbeiterinnen nicht im Mediationsverfahren gelöst werden konnte und hier Entscheidungen der Geschäftsführung (öffentlicher und freier Träger) nötig sind. Seitens der Mitarbeiterin des öffentlichen Dienstes besteht keine Bereitschaft mehr mit der Mitarbeiterin des freien Trägers gemeinsam in der Einrichtung zu arbeiten.  Die Mitarbeiterin des öffentlichen Trägers ist jetzt im Jugendtreff im Bürgerhaus Altglienicke eingesetzt. Auch bei einer Befragung durch die Regionalleiterinnen andere Mitarbeiter aus dem Bereich Jugendarbeit für dieses Kooperationsprojekt zu gewinnen, zeigte bisher keiner eine Bereitschaft im Kietz-Klub arbeiten zu wollen. 

Weitere Vereinbarungspunkte der Kooperation (Honorarmittel, Sachmittel) bleiben unverändert bestehen. Geplante Veranstaltungen sind somit nicht gefährdet. Die Kündigung der Kooperation in puncto Personalbereitstellung hat keinen Einfluss auf den bestehenden Nutzungsvertrag oder auf den Zuwendungsbescheid.

In der nächsten Woche findet ein Gespräch mit Herrn Zimmermann (GF), Herrn Scherer (Vorstand) und Herrn Freier (JHA) bei Frau Stappenbeck statt, in dem beide Kooperationspartner gemeinsam Lösungen eruieren.

 

Herr Zimmermann stellt kurz die Auswirkung der Kündigung der Kooperationsvereinbarung auf die Arbeit in der Einrichtung dar. (Verkürzte Öffnungszeiten, Einschränkungen im offenen Bereich, längere Arbeitszeiten der Mitarbeiterin).  Er hebt die besonderen Angebote der Einrichtung hervor und würdigt die seit 1990 von seinem Träger dort geleistete Arbeit. 

Herr Zimmermann ist sehr interessiert, in dem Gespräch bei Frau Stappenbeck eine gemeinsame Lösung zu finden.

Auf Nachfrage von Herrn Bünger bestätigt Herr Zimmermann, dass dieser Konflikt schon lange bestehe, man Gespräche geführt habe und dass aber die kurzfristige Kündigung für ihn doch völlig unerwartet kam. Durch die Kündigung ist eine komplette Stelle weggefallen.

 

Auf Nachfrage von Frau Flader ergänzt Frau Stappenbeck noch, dass die Kündigung notwendig war, da der öffentliche Träger in der Kooperationsvereinbarung sich bereit erklärt hatte, eine Stelle zur Verfügung zu stellen. Da keine Mitarbeiterin mehr vom Jugendamt zur Verfügung gestellt werden konnte, musste die Kooperation diesbezüglich beendet werden.

Herr Bünger kritisiert, dass der JHA nicht schon längst über den bestehenden Konflikt informiert wurde.

In der weiteren Diskussion wird deutlich, dass beide Kooperationspartner nach einer Lösung suchen müssen, damit es zu keinen Leistungseinschränkungen für die Kinder kommt.

 

Herr Werner beantragt die Debatte abzubrechen und das Ergebnis des Gespräches zwischen dem Geschäftsführer Herrn Zimmermann und Frau Stappenbeck abzuwarten. Erst danach sollte sich der JHA in seiner nächsten Sitzung wieder mit dem Thema befassen.

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen. (5/4/3)


 
 

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