Auszug - Ergänzung städtebaulicher Vertrag zum B-Plan XV-64bb
Es wird folgender Ausschussantrag beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan XV-64bb um das landschaftsprogrammplanerische Ziel zum Naturhaushalt/Umweltschutz der "Fassadenbegrünung" zu ergänzen. Dabei ist eine Wandbegrünung zur Wasserseite zu präferieren.
Begründung: Der Ausgleich für Höhlen- und Nischenbrüter sowie Fledermäuse soll durch das Anbringen spezieller Nistkästen und die Schaffung von Ersatzquartieren entlang der Fassade an der Wasserseite erfolgen. Mit einer Begrünung der Fassade könnte neben dem gesetzlichen artenschutzrechtlichen Ausgleich, das Umfeld der Ersatzlebensstätten ökologisch aufgewertet und der Anteil naturhaushaltswirksamen Flächen auf dem Areal erhöht werden. Darüber hinaus wären die begrünten Fassaden nicht nur kleinklimatisch beutend, sondern würden sich stadtökologisch positiv auswirken. Eine Fassadenbegrünung, beispielsweise mit Stahlseilen, stellt keine wirtschaftliche Belastung dar, die das Gebot der Verhältnismäßigkeit verletzt. Abstimmungsergebnis: dafür: 15 dagegen:0 Enthaltung: 0. |
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