Auszug - Sicherung von Kleingartenanlagen – Aufstellung von Bebauungsplänen
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Herr Schild erläutert, dass der Antrag immer noch aktuell ist und die Schutzfristen aller Anlagen seit 1.1. ausgelaufen sind. Frau Löbl erläutert das Entschädigungsrisiko und dass eine mögliche Aufgabe von KGA im Einzelfall entschieden werden. Frau Schmitz fragt nach, wie der Antragsteller auf genau diese KGA kommt (1 ist privat, einige im F-Plan enthalten, einige durch Schutzfristen gesichert) und warum will der Antragsteller die Anregung aus UmNat, dass eine generelle Regelung für alle privaten Kleingärten oder eine Priorisierung geschaffen werden soll, nicht aufnehmen? Nach ihrer Meinung muss der Ausschuss den Sachstand und die Kriterien zu den KGA im Einzelnen durchgehen, um über den Antrag zu befinden. Herr Schild erläutert dass die Auflistung dieser KGA in einem Gespräch mit den Gartenfreunden 2009 entstanden ist und das Schutzbedürfnis genau dieser KGA noch aktuell ist. Es gibt inzwischen Rechtssprechungen, dass eine Entschädigungspflicht des Bezirkes nicht automatisch folgt, es gibt Urteile in beide Richtungen. Das Bezirksamt schickt den Sachstand zu den einzelnen Kleingärten per Mail an die Ausschussmitglieder zur Beratung auf der nächsten Sitzung. Der Antrag wird daher vertagt. |
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