Auszug - Bereitstellung von Fachgutachten zum Bebauungsplanverfahren XV-30b VE  

 
 
30. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau
TOP: Ö 4.6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 04.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VII/0733 Bereitstellung von Fachgutachten zum Bebauungsplanverfahren XV-30b VE
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENStaT
Verfasser:René Pönitz 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung

Frau Belz möchte mit dem Antrag erreichen, dass die Anwohner einen erleichterten Zugang zu den Gutachten erhalten

Frau Belz möchte mit dem Antrag erreichen, dass die Anwohner einen erleichterten Zugang zu den Gutachten erhalten.

Frau Löbl weist auf die gesetzlichen Vorschriften und die Hinweise in den Antworten der Kleinen und mündlichen Anfragen hin. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung und Akteneinsicht für die Bürgerinnen und Bürger ist zu früh, da es bisher nur Entwürfe gibt und keine abgeschlossenen Gutachten (§10 Abs. 1, Informationsfreiheitsgesetz). Bezirksverordnete können jederzeit Einsicht nehmen, was auch schon erfolgte (Bezirksverwaltungsgesetz). Die Verwaltung hat schon mehrfach signalisiert, dass Einsicht möglich ist, sobald die Gutachten fertig sind.

Frau Schmitz findet die Erläuterungen vom Bezirksamt einleuchtend und fragt nach, was mit dem Antrag konkret erreicht werden soll?

Herr Sauerteig fragt, ob auf der Homepage nicht schon vorher darüber informiert werden kann, was schon an Gutachten fertig ist.
Antw.: Frau Löbl erläutert, dass es ein rechtlich genau vorgeschriebenes Verfahren einzuhalten ist, was bei allen Vorhaben eingehalten werden muss, das gilt auch für Veröffentlichungen. Herr Hölmer ergänzt, dass man bestimmte Personen bei der Informationsgebung nicht bevorzugen darf und das IFG diesbezüglich eindeutig ist.

Frau Belz sieht ein, dass nur fertiggestellte Gutachten für die Bürgerinnen und Bürger einsehbar sind und will das Veröffentlichungsverfahren gerne verlängert wissen. Akteneinsicht ist zu umständlich und sie hat die Bitte ihrer Fraktion, diesen Antrag in genau dieser Form abstimmen zu lassen, unabhängig von der heutigen Diskussion im Ausschuss.

Herr Welters ist insgesamt für das Bauvorhaben und kennt das Misstrauen. Die Auslegung wurde schon Anfang des Jahres erwartet. Er fragt, ob eine Einsicht der Bürgerinnen und Bürger möglich ist, zwischen der Frist der Fertigstellung der Gutachten und der Veröffentlichung?
Antw.: Ja, diese Zusage an die Bürgerinnen und Bürger gibt es schon, soweit dies auf Grundlage des IFG möglich ist.

Herr Welters weist zudem darauf hin, dass zwischen der Auslegung und Beschlussfassung einen Zeitpunkt von ein paar Monaten gibt und dass dadurch die Bürgerinnen und Bürger nach Veröffentlichung auch noch Zeit haben Anregungen an die BVV zu geben.

Der Antrag wird vom Ausschuss abgelehnt (2/7/3). Der Ausschuss empfiehlt, dass der Antrag zur BVV nicht über die Konsensliste geht und der Ausschussvorsitzende im Plenum noch einmal das Verfahren IFG erklärt und die Schwierigkeit im Ausschuss hinweist, dass der Antragsteller den Antrag nicht qualifizieren wollte.

Herr Welters gibt eine persönliche Erklärung ab. Er stimmte für den Antrag, da laut Lokale Agenda (der er sich verpflichtet fühlt) für die Bürgerinnen und Bürger eine längere Frist der Veröffentlichung vorgesehen werden soll.

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Ablehnung des Antrages

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Ablehnung des Antrages.

 

Abstimmungsergebnis: dafür: 2 dagegen: 7 Enthaltung: 3

Abstimmungsergebnis: dafür: 2 dagegen: 7 Enthaltung: 3.


 
 

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