Auszug - Modifizierung von Pflegeverträgen in Landschaftsschutzgebieten (LSG)
Die Beschlussempfehlung der des A. f. UmNatGr wird über die Konsensliste angenommen. Damit ist der gemeinsame Antrag der Fraktionen von CDU und B'90Grüne i. g. F. beschlossen. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird ersucht, künftig intensiver bei bezirklichen Pflegeverträgen in Landschaftsschutzgebieten zu prüfen, ob der Auftragnehmer die pflegerischen Maßnahmen gemäß der Landschaftsschutzgebietsverordnung und/oder gemäß des Pflege- und Entwicklungsplans fachlich durchführen kann. Folgende Aspekte sollten dabei Beachtung finden: - das Vorhandensein entsprechender Technik bzw. der Nachweis der fachlichen Befähigung, die Maßnahmen durchzuführen, - Spezifizierung der entsprechenden Pflegemaßnahmen durch Erstellung eines Maßnahmenkatalogs und/oder gegebenenfalls eines Zeitplans, - arten- und naturschutzfachliche Kontrolle der Ausführung. Bei einmaligen Maßnahmen, die nicht Bestandteil eines Pflegevertrages sind, ist grundsätzlich ein gesonderter Vertrag für die Durchführung der Maßnahmen unter Berücksichtigung der aufgeführten Aspekte abzuschließen. Das Bezirksamt wird des Weiteren ersucht, vor der Umsetzung neuer, größerer Pflegemaßnahmen grundsätzlich die Öffentlichkeit zu informieren, auch wenn die Maßnahmen aufgrund struktureller Gründe kurzfristig vorgezogen werden.
Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.
Realisierung:
(Dokument ist einsehbar in der Anlage zur Drucksache und in den genannten Mitteilungen des Vorstehers (MdV), welche sich in der Anlage zur BVV-Sitzung befindet, auf der die Behandlung der MdV erfolgte.)
19.03.2024 SB in MdV IX-21, lfd. Nr. 1557 |
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