Auszug - Berufung eines beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Die Aussprache wird nicht gewünscht. Es erfolgt kein Widerspruch zum Vorschlag der Durchführung einer offenen Abstimmung. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Entsprechend der Benennung nach § 35 (8) AG KJHG durch die Religionsgemeinschaft wird gemäß § 35 Abs. 7 Ziff. 7 AG KJHG (hier Vertr. der Katholischen Kirche)
Herr Pastoralreferent Christoph Dähnrich
als beratendes Mitglied des JHA berufen. Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich dagegen: 2 Enthaltung: 0.
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