Auszug - Durchsetzungsmöglichkeiten für die Umsetzung sozialer, ökologischer und stadtentwicklungspolitischer Kriterien entscheidend verbessern  

 
 
26. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau
TOP: Ö 4.8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 19.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:40 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VII/0641 Durchsetzungsmöglichkeiten für die Umsetzung sozialer, ökologischer und stadtentwicklungspolitischer Kriterien entscheidend verbessern
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0405/27/14
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEBA, BauStadtUm
Verfasser:Ernst WeltersHölmer, Rainer
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

Herr Welters: Antrag spricht für sich

Herr Welters: Antrag spricht für sich. Ergänzung zum Antrag der letzten BVV. Erstes Vorhaben Lindenstraße - Verweis auf besonderes Vorhaben in Neukölln. Erhebt da Preise von 6 Euro je qm.

Frau Löbel: Antrag rennt offenes Scheunentor ein. Punkte 1: Bezirk will rechtlich verbindliche Werkezeuge vom Senat haben. Punkt 2 ist Sache des Bezirkes, da kann sie sich an keinen wenden. Punkte 3 + 4: Personal / Gutachtermittel wird benötigt. Darüber entscheidet Senator für Finanzen.

Herr Förster außerhalb der Redeliste.

Frau Schmitz: 1,3,4 Anstrich in Ordnung. Der zweite wird nicht versanden

Herr Welters: derzeitige Möglichkeit erfasst nicht alle Möglichkeiten der Verdrängung. Tempelhofer Feld: Maßnahme setzt man erst dann an, wenn Verdrändung schon stattgefunden. Andere Form der Millieuschutzordnung als derzeit im Baugesetzbuch. Sind die Verdrängungsmechanismen möglich.

Frau Löbel: Milieuschutz - gesetzter Begriff. Lieber Begriff streichen und Verdrängung.

Herr Welters außerhalb Redeliste: Will Begriff um Verdrängung erweitern.

Herr Franzke außerhalb Redeliste: kann man Begriff nicht im eigentlichen Kern deuten?

Herr Pönitz: Zauberwort "gestraffter und zielführender" - damit ist auch Punkt 2 klar an die Landesebene zu adressieren.

Herr Dr. Sattelkau: Ablehnen wegen Punkt 1 und 2. Lieber Grundsicherungssätze außerhalb der Bezirksebene erhöhen, dann Problem erledigt. Punkt 3 ok.

Frau Schmitz: Hängt noch an 2. fest. Sollen auf Landesebene Möglichkeit der Verdrängung ergänzt werden. Aber: Änderung Baugesetzbuch ist keine Landesinitiative.

Redeliste wird geschlossen (nur noch Frau Gerbode drauf)

Frau Gerbode: "die Durchsetzung zum Schutz des Milieus"

Herr Förster außerhalb der Redeliste: Trinkermilieu oder welches Milieu?

Herr Welters: Kein Problem

Es folgen verschiedene Umformulierungsvorschläge.

Anstrich 2 wird ersetzt durch:

"rechtlicher Rahmenbedingung zu schaffen und Instrumente bereitzustellen, die einer Verdrängung in gewachsenen Milieugebieten entgegenwirken."

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für verbindliche Regelungen einzusetzen, sodass

  1. bei Wohnungsneubau in städtebaulichen Verträgen mit den jeweiligen Vorhabensträgern Kontingente mit sozialverträglichen Mieten ausgehandelt und durchgesetzt werden können,
  2. rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und Instrumente bereitzustellen, die einer Verdrängung in gewachsenen Milieus entgegenwirken,
  3. die Mittel der Bezirke zur Bearbeitung von Bauvorhaben einschließlich der Erarbeitung städtebaulicher Verträge angemessen erhöht werden,
  4. zusätzliche Mittel zur Weiterentwicklung städtebaulicher und sozialer Infrastruktur in angemessener Höhe durch Schaffung eines Wohnungsbaufonds bereitgestellt werden.

 

Herr Welters: Geht mit der Änderung mit.

 

Abstimmung über geänderte Fassung 10/1/3

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 19.03.2014 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (10:1:3) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für verbindliche Regelungen einzusetzen, sodass

  1. bei Wohnungsneubau in städtebaulichen Verträgen mit den jeweiligen Vorhabensträgern Kontingente mit sozialverträglichen Mieten ausgehandelt und durchgesetzt werden können,
  2. rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und Instrumente bereitzustellen, die einer Verdrängung in gewachsenen Milieus entgegenwirken,
  3. die Mittel der Bezirke zur Bearbeitung von Bauvorhaben einschließlich der Erarbeitung städtebaulicher Verträge angemessen erhöht werden,
  4. zusätzliche Mittel zur Weiterentwicklung städtebaulicher und sozialer Infrastruktur in angemessener Höhe durch Schaffung eines Wohnungsbaufonds bereitgestellt werden.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 dagegen: 1 Enthaltung: 3

Abstimmungsergebnis: dafür: 10 dagegen: 1 Enthaltung: 3.


 
 

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