Auszug - Informationen des Bezirksamtes und der Verwaltung des Jugendamtes und Fragen an dieselben  

 
 
31.(öfftl.) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.10.2003 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Verwaltung zu den Tätigkeitsschwerpunkten in den eizelnen Fachbereichen:

 

Verwaltung zu den Tätigkeitsschwerpunkten in den eizelnen Fachbereichen:

FB 1:                Es wurden 34 Gespräche mit Trägern geführt, die Jugendarbeit nach § 11 KJHG durchzuführen.

Prüfaufträge : Kooperationsverträge und § 13.1 Evaluation. Dem ”IABW” wurde die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe im Verwaltungsverfahren ausgesprochen.

FB 2:                Kitaübertragung: Das vertragliche Regelwerk ist, welches Neuland darstellt, weil keine Musterverträge des Landes vorliegen, ist abzustimmen. Nutzungsverträge, Trägerwechsel und Anschreiben an die Mitarbeiterinnen sind fertig und mit der Landesebene abgestimmt. Kärungsbedürgftig ist u.a. die Behandlung der Arbeitszeitkonten bei den ErzieherInnen, welche zu freien Trägern wechseln.

FB 4:                Durchführung von Trägergesprächen im ambulanten und teilstationären Bereich. Interessenbekundungsverfahren bei den HzE.

Int. Service:       4 Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofes für da Jahr 2001 mit 40 Seiten über die Kapitel 4010, 4011, 4000, 4095.

Landesebene:    Die Leistungsbeschreibung nach § 13.1 wurde durch die LuV-Leiter unterzeichnet. Der Entwurf AV-Pflegekinder liegt seit letzter Woche vor.

 

 

 

Verwaltung auf Nachfragen aus dem JHA:

· Brücke 7 e.V. Anerkennungsverfahren (unbefristete Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe):

Der Verein hat ein neues Konzept schreiben lassen und hier eingereicht. Die Prüfung erfolgt durch eine Verwaltungskraft, die in diesen Fall bisher noch nicht involviert war.

· Tarifvertrag 2003 / Auswirkungen für die freien Träger

Besserstellungsverbot nach den ANBest-P: Derzeit liegt nur die Vorgabe der Senatsverwaltung für Finanzen vor, wonach Einzelfallprüfungen durchzuführen sind.

Rückforderungen wegen überzahlter Gehälter in 2003 sind nicht geplant, eine entsprechende politische Entscheidung des Bezirksamtes ist erforderlich und wird angestrebt.

·                       Übertragung von Kindertagesstätten

Die ersten Übertragungen werden frühestens im Januar bzw. später erfolgen. Es wurden Einzelfallgespräche mit den Trägern geführt, welche dort sehr aufwendig waren, wo Erfahrungen mit dem betreiben einer Kita fehlen.

 

 


 
 

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