Auszug - Wahl der stellv. Schriftführerin/des stellv. Schriftführers
ohne TOP Verpflichtung
der Bezirksverordneten Der BzVV
verpflichtet gemäß § 7 Absatz 2 des BezVG die BzV zur Einhaltung der Gesetze,
der Geschäftsordnung und insbesondere zur Verschwiegenheit. Die schriftliche
Erklärung dazu haben alle BzV erhalten. Der stellv. BzVV verpflichtet den Vorsteher. siehe
TOP 5 Es wird folgender Beschluss gefasst: Vertagung Abstimmungsergebnis: dafür: . dagegen: . Enthaltung: . |
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Legende
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