Auszug - Bebauungsplanentwurf XVI-6 im Ortsteil Müggelheim - Zustimmungsverfahren nach § 125 Abs. 2 BauGB für die Herstellung einer Erschließungsanlage gemäß § 127 Abs. 2 BauGB im Geltungsbereich eines Bebauungsplanentwurfes vor Festsetzung des Bebauungsplans
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Die BE des A.f.StaV wird über Konsensliste
angenommen. Damit ist die Vorlage des BA beschlossen. Es wird folgender Beschluss
gefasst: Die
Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt die
Herstellung der im Geltungsbereich des Bebauungsplans XVI-6 befindlichen Straße
635 auf Grundlage des Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.
Realisierung: 09.08.06
SB V-54 lfd. Nr. 3131 |
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