Auszug - Mustervertrag (Baubetreuungsvertrag)
Über Konsensliste angenommen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht, einen Mustervertrag
(Baubetreuungsvertrag) zu erarbeiten. Folgende Punkte sollten beachtet werden: ·
Es ist eindeutig ein
Vertrag, der nach HOAI (Verordnung über die Honorare für Leistungen der
Architekten und der Ingenieure) vergütet werden muss. Die Honorarermittlung
muss Bestandteil des Vertrages sein. · Die Leistungen des
Auftragnehmers sind eindeutiger zu beschreiben (Beschreibung der
Leistungsphasen nach HOAI), Grundlage ist das Bedarfsprogramm des Bezirkes. · Das Bedarfsprogramm sollte
Bestandteil des Vertrages sein oder unter Leistungen des Auftraggebers
aufgeführt werden. · Im § 1 sollten alle zu
beachtenden Vorschriften (z.B. Bauordnung Berlin) aufgeführt sein. · Der § 2 (3) des Vertrages mit
dem Büro S., in dem von “regelmäßigen Abstimmungen” die Rede ist, ist in
zukünftigen Verträgen genauer zu fassen: z.B.14-tägig. · Es sollte folgender Passus
aufgenommen werden: “Bei Leistungen, die Entwurf, Ausschreibung oder Vergabe
betreffen, müssen der Auftragnehmer und seine dafür verantwortlichen
Mitarbeiter sich auf die gewissenhafte
Erfüllung ihrer Obliegenheit gemäß
§ 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 547), geändert
durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. S. 1942) in Verbindung mit § 11 Abs. 1
Nr. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) verpflichten lassen”. · Es sollte ein Paragraph über
eine Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers für Personenschäden und
Sachschäden aufgenommen werden. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.
Realisierung: 11.11.04
SB V-35 lfd. Nr. 2042 |
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