Auszug - Mustervertrag (Baubetreuungsvertrag)  

 
 
20. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 39 Beschluss:343/20/03
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 25.09.2003 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 22:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/0631 Mustervertrag (Baubetreuungsvertrag)
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:243/20/03
 Ursprungaktuell
Initiator:ZUGBA, UmGrünImm
  Schneider, Michael
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

Über Konsensliste angenommen

Über Konsensliste angenommen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, einen Mustervertrag (Baubetreuungsvertrag) zu erarbeiten.

Folgende Punkte sollten beachtet werden:

·        Es ist eindeutig ein Vertrag, der nach HOAI (Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure) vergütet werden muss. Die Honorarermittlung muss Bestandteil des Vertrages sein.

·  Die Leistungen des Auftragnehmers sind eindeutiger zu beschreiben (Beschreibung der Leistungsphasen nach HOAI), Grundlage ist das Bedarfsprogramm des Bezirkes.

·  Das Bedarfsprogramm sollte Bestandteil des Vertrages sein oder unter Leistungen des Auftraggebers aufgeführt werden.

·  Im § 1 sollten alle zu beachtenden Vorschriften (z.B. Bauordnung Berlin) aufgeführt sein.

·  Der § 2 (3) des Vertrages mit dem Büro S., in dem von “regelmäßigen Abstimmungen” die Rede ist, ist in zukünftigen Verträgen genauer zu fassen: z.B.14-tägig.

·  Es sollte folgender Passus aufgenommen werden: “Bei Leistungen, die Entwurf, Ausschreibung oder Vergabe betreffen, müssen der Auftragnehmer und seine dafür verantwortlichen Mitarbeiter sich auf die gewissenhafte  Erfüllung ihrer Obliegenheit gemäß  § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 547), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. S. 1942) in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) verpflichten lassen”.

·  Es sollte ein Paragraph über eine Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers für Personenschäden und Sachschäden aufgenommen werden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:            einstimmig.


  Beschluss: 25.09.2003 BVV Treptow-Köpenick ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 11.11.2004 realisiert Verantwortlich:
BA, UmGrünImm  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 17.10.2003  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

 

11.11.04 SB V-35 lfd. Nr. 2042

 
 

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