Auszug - 1. Beratung der Jugendförderliste  

 
 
36. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 06.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:20 Anlass: ordentliche
Raum: Bürgerhaus Altglienicke
Ort: Ortolfstraße 184, 12524 Berlin

Herr Klemm erläutert kurz, warum nur die Vorschläge ohne konkrete zahlenmäßige Untersetzung zu den einzelnen Anträge vorab verschickt wurden

Herr Klemm erläutert kurz, warum nur die Vorschläge ohne konkrete zahlenmäßige Untersetzung zu den einzelnen Anträge vorab verschickt wurden.

Frau Stappenbeck und Frau Buch präsentieren die von der Verwaltung vorbereiteten Vorschläge zum Förderverfahren für Projekte der Freien Träger nach § 11 SGB VIII Jugendarbeit für das Haushaltsjahr 2014.

Die Präsentation wird zum Protokoll gegeben. Anlage 2

Die besondere Ausgangslage wird noch einmal unterstrichen. Durch die höhere Ansatzbildung bei der Haushaltsplanaufstellung (ca. 152.000 ? mehr im Ansatz im Vergleich zur Ausgabe 2013) ist es erstmals möglich, entsprechend der jugendpolitischen Zielstellung damit die Tarifangleichung für die Projekte der Freien Träger nach § 11 Jugendarbeit, nach § 13.1 Jugendsozialarbeit und § 16 Familienförderung zu finanzieren.

Aufgrund der Vielzahl von notwenigen Nachfragen durch das Jugendamt bei den einzelnen Trägern zu den eingereichten Unterlagen zur Tarifangleichung kam es immer wieder zu Veränderungen bei den Berechnungen. Um seriöse Vorschläge zur Förderung zu entwickeln, war es erforderlich, die Möglichkeit der Antragsänderung am Freitag zu beenden.

Im Ergebnis der Prüfung wurden drei Vorschläge zur Förderung vorbereitet.

Nachfragen:

Frau Stantien bittet zu erklären, welcher Stand des Tarifvertrages dem 1. Fördervorschlag zugrunde gelegt wurde.

Frau Stappenbeck erklärt, dass die Grundlage der Zuwendungsbescheid 2013 und TV Wiederaufnahme Berlin (eh. TVL) vom 12.12.2012 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 09.03.2013 sind.

Es folgt eine ausgiebige Diskussion zu den einzelnen Fördervorschlägen. Grundsätzlich wird es bei jedem Vorschlag zu Ungleichbehandlungen zwischen dem einen oder dem anderen Träger kommen.

Es wird mehrfach darauf verwiesen, dass die politische Zielsetzung der Tarifangleichung gewährleistet werden soll, d.h. die Mittel sollen auch für die Tarifangleichung eingesetzt werden. Eine Erhöhung der Zuwendungssumme um diese Mittel dann umzuwidmen und z.B. bei den Sachmitteln oder Betriebskosten einzusetzen, wird von mehreren Mitgliedern strikt angelehnt.

Herr Hänsgen verweist auf die arbeitsrechtlichen Probleme der Freien Träger, die entstehe können. Als Arbeitgeber hat er alle Mitarbeiter gleich zu behandeln. Für die Mitarbeiter aus den übertragenen Einrichtungen wäre die für 2014 vorgesehen Tariferhöhung von ihm als Arbeitgeber nicht zahlbar. Des Weitern hält er es für wichtig, dass der Träger selber entscheidet, wo das Geld gekürzt und wie das Geld ausgegeben wird. (Tarifautonomie der Träger) Insofern wäre die Variante, jeder Träger bekommt bestimmten Prozentsatz gekürzt, optimal.

Bei der Variante 3 wird festgestellt, dass es zu einer Ungleichbehandlung führt, ob die Träger hohe Sachkosten oder hohe Personalkosten haben.

Herr Fischel weist noch mal darauf hin, dass jugendpolitisch die Tariferhöhung gewollt ist und daher der Träger dann auch mehr bekommt.

Frau Stappenbeck verdeutlicht, dass allen drei Varianten die beantragten Tarifangleichungen, die beschlossenen BK-Zahlung für den Bölscheclub (Maßnahmeplan) und eine Kofinanzierung für die Jugendarbeit an Schulen (Schülerclubs) berücksichtigt.

Eine weitere Änderung des Finanzierungsantrages durch einen Träger (REMILI) wurde nach Aussage des zuständigen Bearbeiters im Jugendamt verspätet abgegeben und ist insofern nicht Bestandteil der Berechnungen. Sollte dieser Antrag noch zu gelassen werden, geht es um eine zusätzlichen Bedarf von ca. 3. 000.00 ?. Das Jugendamt wird noch einmal sorgfältig prüfen, ob der Änderungsantrag auch berücksichtigt werden sollte und dem JHA berichten.

Herr Klemm erklärt, dass die eingestellten Mittel für 2014 nicht zu 100 % für alle beantragten Tarifangleichungen für alle Träger auskömmlich sind. Herr Freier und Herr Werner sprechen sich ausdrücklich für die zweckgebundene Verwendung der Erhöhungen für die Tarifangleichungen aus.

Die Verwaltung wird prüfen, ob diese Zweckgebundenheit als Auflage mit in den Zuwendungsbescheid aufgenommen werden kann.

Frau Bader unterstützt die Argumentation von Herrn Hänsgen. Bei der Variante 1 bekommt innerhalb eines Trägers ein Projekt die Tariferhöhung gezahlt und ein anderes Projekt nicht. Da der Träger aber allen gleich zahlen muss, ist er gezwungen, dass Geld aus einem anderen "Topf" zu nehmen, um es den anderen Projekten auch zahlen zu können.

Einige Mitglieder des JHA weisen darauf hin, dass es seit Jahren diese Ungleichbehandlung auch innerhalb einzelner Projekte schon gab.

Herr Worm erkundigt sich nach dem weiteren Verfahren, für den Fall dass das Haushaltsjahr 2013 nicht positiv beendet wird. Frau Stappenbeck erklärt, dass erstmal das Parlament den Haushalt beschließen und öffnen muss. Dann hängt es weiterhin davon ab, ob der Bürgermeister den Haushalt 2014 eröffnet oder ob das Haushaltsjahr mit einer Sperre beginnt. Bei einer Haushaltssperre wären auch keine Erhöhungen möglich. Herr Klemm ergänzt, dass das Jugendamt gut gearbeitet hat und er auf einen positiven Abschluss hofft.

Frau Kant will sich als befangen (für die Abstimmung) erklären. Sie ist auch dafür dass die "alten" Projekte mal erhöht und angepasst werden,

Unter anderem fragt Frau Kant nach, ob nur Tariferhöhungen berücksichtigt wurden oder auch Stundenerhöhungen.

Herr Klemm macht deutlich, dass die Mittel dafür nicht auskömmlich waren und keine Stundenerhöhungen berücksichtigt werden konnten.

Herr Werner verdeutlicht erneut, dass eine Ungerechtigkeit bei allen Varianten immer bleibt, er aber jetzt die beste Tarifangleichung ermöglichen würde.

Dem Jugendamt wird folgender Prüfauftrag erteilt:

Wo wurden Stunden in den letzten Jahren zu Gunsten von Tariferhöhungen abgesenkt?

Das Jugendamt wird danach erneut berechnen.

Frau Kant denkt über eine 4. Variante nach. Unter Berücksichtigung der Mindestausstattungsstandards zwei Stellen je Projekt zu fördern. Frau Kant will auch wieder eine Qualitätsdiskussion erreichen. Frau Stappenbeck erklärt, dass für die grundsätzliche Ausstattung mit Mindeststandards die eingestellten Mittel nicht reichen und die Beschlusslage auch Tarifangleichung war.

Herr Werner schließt sich Frau Kant an. Auch er will eines Tages wieder zu einer Qualitätsprüfung kommen, um dann auch entscheiden zu können, ob evt.. ein neues Projekt aufgenommen werden kann oder evtl. auch mal ein anderes beendet werden sollte.

 

Die Mitglieder des Ausschusses verständigen sich, dass keine Sondersitzung erforderlich ist.


Abstimmungsergebnis: dafür:  dagegen:  Enthaltung: .

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation Förderverfahren 2014 (31 KB)    

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)