Auszug - Uferwanderweg am Mellowpark  

 
 
22. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau
TOP: Ö 4.3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 30.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 22:10 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Albinea-Zimmer (Raum 206)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VII/0469 Uferwanderweg am Mellowpark
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0349/24/13
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEBA, BauStadtOrd
  Hölmer, Rainer
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

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-Vorsitzender des ansässigen Anglervereins Sadova spricht als Gast:

-          ohne Baugenehmigung, ABER Bestandsschutz nach DDR-Baurecht

-          Uferstreifen ist durch Verein von WSA gepachtet

-          Gewidmete Sportfläche

-          Verkehrssicherung der Stege wichtig und gesicherte Abstellmöglichkeit am Ufer für den Winter gefordert

Diskussion im Ausschuss: Uferwanderweg soll ufernah, muss aber nicht direkt am Ufer verlaufen/ Vielfalt der Nutzung und Abstimmung mit vorhandenen Nutzern soll gegeben sein/  Führung des Uferwanderweges hinter dem Anglerheim auf Grund der Höhenunterschiede sinnvoll/  Verkehrsicherung der Boote/ Stege am Ufer durch „Tor“ an Land wie beim Wasserrettungsdienst prüfen/ Kompromiss zwischen Uferstreifen- und Sportnutzung sollte gefunden werden/ Unterstellung der Boote im Winter in Koop mit ALL1e.V. möglich?/ Aufstellung eines Zaunes nicht gewünscht/ Hinweisschild zur Anlage des Anglervereins möglich?

2. Ordnungsruf für Herrn Liebenow

Beschluss: Drs. VII/0469 wird ergänzt um „Verkehrssicherungspflichten auf der Fläche sind zu gewährleisten. Dabei ist sicherzustellen, dass die Zugänglichkeit des Uferzuges durchgängig gewährleistet bleibt.“

einstimmig beschlossen

Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Uferwanderweg entlang der Spree so anzulegen, dass das Gebäude, in dem der Angelsportverein Sadowa untergebracht ist, bestehen bleiben kann. Weiterhin sollte der Belag des Uferwanderwegs so gewählt werden, dass er nicht zum Skaten einlädt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Zugänglichkeit  des Uferzuges durchgängig für die Öffentlichkeit gewährleistet bleibt und die Grundsätze des Landschaftsplanes bestehen bleiben.

Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig

Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.


 
 

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