Auszug - Bebauungsplanentwurf XVI-17 - Planreife für die Grundstücke Friedrichshagener Str. 2-2H und das Flurstück 279 Gemarkung 515 Flur 465 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick
Über Konsensliste angenommen. Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Bezogen auf die Grundstücke Friedrichshagener Str.
2-2H und das Flurstück 279 Gemarkung 515 Flur 465 wird festgestellt, dass der
Bebauungsplan XVI-17, Entwurf vom 16. August 1996 mit Deckblatt vom 28. Mai
2003 (Anlage 1 des BA-Beschlusses Nr. 216/03) nebst Begründung (Anlage 2 des
BA-Beschlusses Nr. 216/03) im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil
Köpenick sich in einem Stadium befindet, in dem anzunehmen ist, dass bis zur
Festsetzung des Bebauungsplans Änderungen nicht eintreten werden. 2. Dem Bauvorhaben Neubau eines Altenpflegezentrums und
eines Cafés wird zugestimmt, da anzunehmen ist, dass das Bauvorhaben den
künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans XVI-17 nicht entgegensteht (Anlage 3
des BA-Beschlusses Nr. 216/03). Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.
Realisierung: 15.08.06
SB V-54 lfd. Nr. 3130 |
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