Auszug - Gestellung von Durchsuchungszeugen gem. § 105 StPO
Die Vorlage des Bezirksamtes ist gemäß § 19 (4) GO zur Kenntnis genommen und in den A. f. BüOrd überwiesen worden. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Überweisung in den A. f. BüOrd Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig. |
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