Auszug - Bildung des Ältestenrates
BzVV: Gemäß der GO hätte die BVV an dieser Stelle nur
festzustellen, dass der Ältestenrat, wie in der GO festgehalten, zu bilden ist.
Die Konstituierung des Ältestenrates muss an dieser Stelle nicht erfolgen. Es
liegt jedoch ein Antrag zur Bildung des Ältestenrates vor. Nach GO ist die
Beteiligung von Nichtfraktionen am Ältestenrat nicht möglich. Der Ältestenrat
kann aber durchaus Gästen ein Anhörungsrecht erteilen. Herr
Tesch: Begründet den Antrag der
PDS-Fraktion. Es wird die Teilnahme je eines BzV der Statt-P, FDP und Bü90/Gr
an den Sitzungen des Ältestenrates vorgeschlagen, damit sich diese aktiv an der
Vorbereitung der Sitzungen der BVV beteiligen können. Insbesondere verspreche man
sich ein effektiveres Arbeiten in Bezug auf die Erstellung der Konsensliste. Es
wird als sinnvoll erachtet, dass das Plenum eine solche Erklärung zum Status
der EBzV in dieser BVV abgibt. Aussprache: Herr
Scholz: Auch die CDU-Fraktion ist der
Auffassung, dass es eine Möglichkeit geben sollte, Gruppierungen, die keinen
Fraktionsstatus haben, in irgendeiner Form an der Arbeit zu beteiligen. Damit
könne eine Erleichterung der Arbeit während der BVV-Sitzungen erzielt werden.
Da der Antragstext jedoch nicht für beschlussfähig gehalten wird, werde die
Überweisung des Antrages in den GO-Ausschuss beantragt, verbunden mit dem
Auftrag einer schnellstmöglichen Bearbeitung. Frau Meißner: Auch ihre
Fraktion unterstützt die Intention des Antrages. Ein heutiger Beschluss des
vorliegenden Antrages widerspräche aber der GO. Die Änderung der GO wäre
erforderlich und damit auch die Beratung im Ausschuss. Deshalb schlägt sie für
eine langfristige Lösung die Ausschussüberweisung vor und bittet gleichzeitig
den Vorsteher bis zur GO-Änderung die 3 Vertreter zu den Sitzungen des ÄR
einzuladen. Frau Werner: Sie befürwortet den Antrag aus ihren
persönlichen Erfahrungen einer zeitweisen Anwesenheit im ÄR. Es ist für alle
Anwesenden wesentlich produktiver hinsichtlich der Konsensliste und der
Vorbereitung auf die Sitzungen des Plenums. Außerdem sind die Informationswege
damit wesentlich kürzer und Absprachen leichter. Im Übrigen gibt es bereits
einen diesbezüglichen überwiesenen Antrag. Der vorliegende Antrag sollte
beschlossen werden, da sie nicht das Vertrauen in den Ältestenrat habe, ohne
Beschlusslage das Ansinnen des Antrages umzusetzen. Herr Welters: Die
Fraktion schließt sich dem Vorschlag von Frau Meißner an. Damit fehlt nur noch
eine Erklärung der CDU, dass bis zu einer Klärung im GO-Ausschuss das
vorgeschlagene Verfahren praktiziert werden soll. Dann würde der PDS-Antrag zum
gegenwärtigen Zeitpunkt als gegenstandslos zu betrachten sein. Herr Scholz:
Die CDU-Fraktion ist selbstverständlich ebenfalls bereit, wie vorgeschlagen zu
verfahren. Der Überweisungsantrag der CDU-Fraktion beruht vor allen darauf, die
Pflichten und Rechte zu klären. In der Sache sind sich wohl alle einig. BzVV:
Der vorliegende Beschlusstext regelt nur die Anwesenheit. Das Weitere müsste
der ÄR entscheiden. Insofern werte er die von den Fraktionen getroffenen
Aussagen als Übereinkunft. Er könne sich nicht vorstellen, dass den Vertretern
der Gruppierungen das Rederecht verweigert werde. Damit ist der Antrag
gegenstandslos. (Kein Widerspruch). Eine Überweisung in den GO-Ausschuss sei
hinfällig. Die Problematik befindet sich ohnehin schon dort und wird bei der
Überarbeitung mitberaten. Abstimmungsergebnis: dafür: . dagegen: . Enthaltung: . Abstimmungsergebnis: dafür: . dagegen: . Enthaltung: . |
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