Auszug - Bundesprogramm frühe Hilfen und Familienhebammen
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Wesentliche Inhalte der Antragstellung durch das Jugendamt zum Bundesprogramm "Frühe Hilfen und Familienhebammen", (siehe auch Anlage 1) u. a. - Verortung der Koordinationsstelle in der Verwaltung/ Jugendamt, - weitere Angebote im Bereich §16 SGBVIII durch die Träger, welche bereits Angebote im Bezirk unterbreiten und durch das entsprechende Landesprogramm gefördert werden, - Einsatz von Familienhebamme(n) - Zuarbeit Gesundheit steht noch aus - Gründung einer Projektgruppe zwischen Ges, Jug und ggf. Trägern zur Umsetzung des Programms nach Bescheiderteilung. - Mitmitglieder des JHA nehmen Vorlage zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: dafür: dagegen: Enthaltung: .
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