Auszug - Handlungsfähigkeit des Bezirks sichern – Personalentwicklung ohne massiven Personalabbau
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Aussprache (gemeinsam mit TOP 14.5): Herr BzV Nagelschmidt begründet den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und B'90Grüne. Herr BzV Wohlfeil (DIE LINKE) begründet den Änderungsantrag zu TOP 14.1 und den Antrag unter 14.5. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich intensiv mit den Überlegungen des Senats zu bezirklichen Personaleinsparungen auseinanderzusetzen und dem Senat die unausweichlichen Folgen dieser Personaleinsparungen aufzuzeigen. Dabei erhält das Bezirksamt die volle Unterstützung der Bezirksverordnetenversammlung. Der Abbau von ungefähr 300 Vollzeitäquivalenten (Stellen) im Bezirk ist faktisch unmöglich und kann politisch nicht gewollt sein. Schon heute ist die Wahrnehmung wichtiger Aufgaben auch in sensiblen Bereichen, wie der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht und dem Kinderschutz, stark gefährdet. Kürzungen dieser Art werden daher eine unverantwortbare Überlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einen Abbau bürgernaher Dienstleistungen, bspw. in den Bürgerämtern und im Gesundheitsamt und die Aufgabe von Einrichtungen wie Bibliotheken, Senioren- und Jugendfreizeitstätten bewirken.
Das Bezirksamt wird darin unterstützt, sich beim Senat für Kriterien der Personalplanung einzusetzen, die die Flächenverteilung der Bezirke mit einbezieht. Die künftig vorgesehene Personalbemessung im Wesentlichen anhand der Einwohnerzahl der Bezirke ist nicht nachvollziehbar. Bei einigen Aufgaben, etwa der Grünflächenpflege oder der wohnortnahen Grundschulversorgung, begründet die vergleichsweise dünne Besiedlung sowie die geografische Trennung der Gebiete offenkundig sogar einen höheren Personalaufwand. Diese Herangehensweise widerspricht zudem der Systematik der Kosten- und Leistungsrechnung: Der Personalabbau und die damit einhergehende Zerschlagung von funktionierenden Strukturen werden die Erbringung von Produktmengen verhindern und somit im Rahmen der Budgetierung die Handlungsunfähigkeit des Bezirks zur Folge haben.
Das Bezirksamt wird zusätzlich ersucht in Zusammenarbeit mit der BVV ein Personalentwicklungskonzept für die Zeit von 2013 bis 2017 zu erarbeiten. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit des Bezirksamtes in allen Bereichen zu erhalten und eine Personalplanung festzuschreiben, welche alle Ämter hinsichtlich Fachkräften, Altersstruktur und Nachwuchsgewinnung zukunftsfähig macht.
Hierbei gilt es die Personalentwicklung unter folgenden Prämissen festzusetzen und zu klären:
Abstimmungsergebnis (Änderungsantrag): dagegen: mehrheitlich. Enthaltung: 1 Abstimmungsergebnis (Ursprungsantrag): dafür: mehrheitlich. Enthaltung: 4
Realisierung: (siehe Mitteilungen des Vorstehers (MdV) und sofern eingestellt in den Anlagen zur Drucksache)
19.06.12 1. ZB VII-10 lfd. Nr. 417 21.02.13 2. ZB VII-17 lfd. Nr. 819 31.01.14 SB VII-27 lfd. Nr. 1364 |
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