Auszug - Kiezfonds: Beratung eines Verfahrens für die Mittelvergabe
Innerhalb des Zeitrahmens von drei Ausschusssitzungen soll dem Bezirksamt ein Verfahren zur Umsetzung der Drs.-Nr. VI/1922 vorgeschlagen werden. Primäre Frage dabei ist, ob es eine gremienartige Institutionalisierung in den Ortsteilen oder eine moderierende Person zu öffentlichen Veranstaltungen geben sollte. Herr Wohlfeil betonte den Vorteil einer Bürgerjury. Veranstaltungen sollten nicht von beantragenden BürgerInnen (z.B. Sportvereinen mit Massenmobilisierung) überrannt werden können und auch ein öffentliches Tagen wäre gewährleistet. Eine weitere Frage stellt sich dabei, ob die 15 Ortsteile oder die 20 Sozialräume den örtlichen Rahmen ausmachen? Herr Schmidt sieht den Schwerpunkt bei den Sozialräumen und nennt als Beispiel zwei gegensätzliche Situationen von bürgerschaftlichen Engagement in Rahnsdorf und Grünau. Der Vorteil einer Einwohnerversammlung wäre, dass alle an einen Tisch kommen würden, die organisierten und auch die nicht organisierten BürgerInnen, die vernetzen und auch die nicht vernetzten Initiativen. Herr Dr. Reddig erläutere als Gast das Thema aus der Sicht der Bürgervereine. Aktive Bürgervereine sollten das Verfahren organisieren und zu Versammlungen laden. Er verwies dabei auf die Bürgerjury am Beispiel Lichtenbergs und den Aufruf, dass sich Freiwillige melden sollen. Eine Auswahl dieser wurde durch die Bürgermeisterin berufen. Er betonte, dass Lobbyismus vermieden werden muss. Fazit: Eine unabhängige Bürgerjury, welche koordiniert, die Entscheidungen wiederum werden in der Versammlung getroffen. Es folgte eine Begriffsdeklaration von Bürgerversammlungen und von Einwohnerversammlungen gemäß Bezirksverwaltungsgesetz. Weitere mögliche Probleme könnte die Masse bei einer Einwohnerversammlung sein, wie soll eine Jury gerecht und fair zusammengestellt werden, die alle Bürgerinnen und Bürger eines Ortsteils mitnimmt? Herr Schubert nannte dazu ebenfalls das Auswahlverfahren am Beispiel Lichtenbergs.
Wie soll das Verfahren der Vergabe in der Praxis aussehen? Die BVV soll aus dem Verfahren herausgenommen werden, Bezirksvorerdenten sollen nur in der ersten Phase dabei sein. Über die Geldvergabe entscheidet die Bürgerschaft. Wenn die BVV Kiezkassen festlegt, dann kann es beispielsweise sein, dass eine Bürgerversammlung sagt, wir möchten dort Bänke haben und dann ist das der Beschluss und der wird umgesetzt. Sollte es hingegen ein absurder Beschluss sein, dann erfolgt keine Umsetzung.
Herr Groos arbeitet anhand der genannten Aspekte ein Konzept aus, welches in den Fraktionen besprochen werden soll.
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