Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan XV-19-1 VE („Auto-Zellmann“) hier: Planaufstellungsverfahren  

 
 
6. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 18.04.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VII/0146 Vorhabenbezogener Bebauungsplan XV-19-1 VE („Auto-Zellmann“)
hier: Planaufstellungsverfahren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BAStaT
Verfasser:BA, BauStadtUm 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschlussempfehlung

Planaufstellungsverfahren Auto-Zellmann

Planaufstellungsverfahren Auto-Zellmann

Präsentation des Sachverhaltes durch Frau Löbel
Herr Welters: Das Verfahren läuft seit 1994 und sieht Wohn- und Mischgebiet des XV-19er B-Plans vor, nicht Gewerbegebiet. Für Bürger die sich beteiligt haben, erscheint es wie ein Trick. Der B-Plan von 2007 wird rechtsfest gesetzt mit dem Versprechen, dass kein störendes Gewerbe entsteht. Wird der Linksfraktion empfehlen die Vorlage nicht zur Kenntnis zu nehmen, da die Flächen nicht entwicklungsfähig sind.
Herr Hölmer: Kann den Unmut nachvollziehen. Das eigentliche Problem ist, dass der Bezirk vor langer Zeit zugelassen hat, dass sich der Autostandort dort entwickelt. Das „Ziehen der Reißleine“ wurde versäumt, nun hat sich das Unternehmen aufgebaut und kann jetzt die Nachfrage nicht mehr befriedigen. BürgerInnen werden weiterhin am Prozess beteiligt. Treptow-Köpenick sollte grundsätzlich investitionsfreudig bleiben und auch kleinen und mittelständigen Unternehmen die Chance geben wirtschaftlich zu arbeiten.
Herr Sauerteig: Wie geht es in der Zukunft weiter? Werden wir in ein paar Jahren wieder vor derselben Situation stehen und weitere Flächen umwidmen? Wohnungsbau wäre auf den vorgesehen Flächen möglich.
Herr Hölmer: Die Flächen gehören Herrn Zellmann. Der Wohnungsbedarf in Berlin betrifft nicht Treptow-Köpenick.
Frau Schmitz: Offensichtlich gab es in den letzten Jahren auf diesem Gelände abgesehen von dem Aldi-Markt keine Entwicklung, da es keine qualitativ hochwertige Wohnumgebung ist. Wird der SPD-Fraktion die Kenntnisnahme empfehlen.
Herr Liebenow: Vermisst Solarenegie.
Frau Löbel: Wird Herrn Zellmann den Vorschlag überbringen.
Herr Förster: Die vorliegenden B-Pläne führten den Stand der 90er Jahre auf, waren also veraltet. Auto-Zellmann ist ein mustergültiger mittelständiger Betrieb. Vergleichbares ereignete sich bei der FHTW Sporthalle, der Musikschule Friedrichshagener Straße und BAE.
Herr Schröder: Was ist ein Reifenhotel?
Frau Löbel: Lagerhalle für Sommer- und Winterreifen.
Herr Schröder: Frage zum Verfahren: Was passiert bei Ablehnung der Kenntnisnahme?
Herr Franzke: Nicht-zur-Kenntnisnahme hat keine Auswirkung, dazu benötigt es einen BVV-Beschluss mit Mehrheit  gegen den Plan des BA.
Frau Löbel: Das Meinungsbild allerdings ist schon interessant für das BA.
Frau Hartard: Wurde sich um Wohnungsbau auf dem Gelände bemüht in den letzten Jahren?
Frau Löbel/Herr Hölmer: Es bestand kein Interesse von Investoren. Das Bezirksamt kann nicht als Makler tätig sein.
Frau Hartard: Was berechtigt dazu auf eine Umweltprüfung zu verzichten?
Frau Löbel: Lärm- und Schallschutzbelange wurden geprüft; Bodenbelange, Faune/Flora nicht. Das beschleunigte Verfahren sieht keine Umweltprüfung vor und wird angewendet, wann immer es möglich ist.
Herr Welters: Wird seiner Fraktion die Kenntnisnahme nicht empfehlen. Bevölkerung wird vor den Kopf gestoßen und der „Absprung“ wurde hier in der Vergangenheit verpasst. Öffentlich gültiges Recht wird unterlaufen in dem ein rechtsgültiger Plan verändert und umgewandelt wird. Die Debatte muss in der BVV geführt werden.
Herr Hölmer: Eine Täuschung der Bevölkerung findet nicht statt, da es kein absichtliches Verhalten war. Man muss mit der Situation, die gegeben ist, umgehen und damit leben. Was da ist muss abgesichert werden. Es handelt sich hier um ein Musterunternehmen, welches viele Arbeitsplätze schafft, seinen Azubis entgegen kommt und  ein guter Kooperationspartner mit dem Bezirk ist. Die Autowerkstatt schränkt nicht das umliegende Wohnen ein, da es sich nicht um lärmendes Gewerbe handelt. Zum möglichen Problem könnte der fließende Verkehr werden, die Situation im ruhenden Verkehr wird ggf. sogar entschärft. Das Reifenhotel zieht neue Kunden an, ist aber ein notwendiger Standardservice in Großstädten heutzutage. Wenn Probleme in der Vergangenheit aufgekommen sind, dann war das in den 90er Jahren der Fall, nicht im Zuge der aktuellen Entwicklungen.
Herr Schild: Das Kernproblem ist die Verlässlichkeit! Wie verlässlich ist die Politik? Wir befinden uns vor einem Abwägungsprozess: gutes mittelständisches Unternehmen UND die ansässige Wohnbevölkerung muss geschützt werden. In 10 Jahren wird er ohnehin von der Marktmacht eingeholt, deswegen müssen wir ihm Alternativen wie ein Reifenhotel bieten. Fazit: Ja zu Zellmann, aber mit Zugeständnissen für die Bevölkerung, wie z.B. Schallschutzwände o.ä..
Herr Sauerteig: Ist auf dem Bebauungsplan eine Durchwegung gekennzeichnet?
Frau Löbel: Nein, keine Durchwegung, lediglich Leitungsrechte der Wasserbetriebe. Die Zufahrt wird über die Semmelweißstraße erfolgen. Hier ist die gegenüberliegende Wohnbebauung im Problemfeld.
Herr Sauerteig: Anlage 2, Seite 2 wird das Artenschutzprogramm berücksichtig?
Frau Löbel: Das BA wird sich damit befassen.
Herr Sauerteig: Existieren Autostellplätze an der Rudower Straße?
Frau Löbel: Ja, dieses Vorhaben ist bereits realisiert.

Abstimmung: JA 7 | NEIN 4 | ENTHALTUNG 3

 

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Tiefbau hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 18.04.2012 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (7:4:3) die Kenntnisnahme der Vorlage des Bezirksamtes:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 27.03.2012 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 42/2012 über die Einleitung des Planaufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan XV-19-1 VE („Auto-Zellmann“) zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans XV-19 (Anlage 1) im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Altglienicke zur Kenntnis nehmen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                            7.              dagegen:              4.              Enthaltung:              3.


 
 

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