Herr Schild: Durch die Entwidmung der dreieckigen Flächen um die Gebäude kann nach Beachtung der Denkmalschutzauflagen etwas Neues entstehen. Die Frage, die sich stellt ist, was kann entstehen und was genau bedeutet die Entwidmung?
Herr Hölmer: Das Problem liegt bei den gewidmeten Sportflächen. Die Möglichkeit für etwas anderes als sportliche Nutzung muss gegeben werden. Der Beschluss aus der letzten Wahlperiode und die entsprechenden Rahmenbedingungen sind noch gültig, alles Weitere muss geklärt werden, ehe weiter geplant wird. Dazu werden Gespräche mit SenStadt und der Wasserschutzbehörde (Gebiet liegt in Wasserschutzzone 2) geführt. Die Sanierung im Bestand geht laut Wasserbehörde. Die Konzeption von Kühne-Wolf ruft bei der Wasserbehörde Vorbehalte hervor. Der Bezirk will nicht verkaufen, sondern einen Erbbaurechtsvertrag in die Wege leiten. Dazu werden die Rahmenbedingungen bei der Ausschreibung deutlich festgemacht. Der Handlungsspielraum wird stark eingeschränkt.
Herr Welters: Hatte in der letzten Sitzung noch erhebliche Bedenken, wird nun aber aus stadtplanerischer Sicht zustimmen.
Herr Liebenow schlägt vor Mittel vom Senat zu akquirieren und die Strandbad unverändert zu lassen.
Herr Schild: Die Flächen dürfen nicht bebaut werden und eine breite Nutzung darf nicht zugelassen werden. Nach Meinung der CDU sollten Konzepte von Investoren nicht eingeschränkt werden
Einwurf Herr Hölmer: Das macht die Wasserbehörde.
Herr Schild: Die Fläche des Strandbades wird aufgespalten. Einnahmen können jedoch nicht zweckgebunden sein und später zurückgeführt werden. Die Entkopplung führt also dazu, dass das Strandbad dem Haushalt zur Last fällt. Das Ziel sollte also die Verknüpfung des Ensembles (Strandbad und Gebäude) sein.
Herr Hölmer: Die Realität wird andersrum aussehen. Der Gebäudekomplex wird auf den Schultern des Haushaltes lasten, weil kein Sanierungsgeld zur Verfügung steht. Attraktivität für den Investor ist nur gegeben, wenn die Sanierung auch finanzierbar ist, deshalb sollte eine Entwidmung erfolgen. Die Trennung muss vollzogen werden um den Strandbadbetrieb und die Sportnutzung zu sichern. Wenn ein Investor für beides gefunden wird, ist das gut, aber nur, wenn auf die Sportfläche kurzfristig zugegriffen werden kann.
Herr Förster: Die Zuständigkeit dafür liegt eher bei Immobilien, also sollte die Diskussion nicht in diesem Ausschuss geführt werden.
Herr Sauerteig: Mit der Kenntnisnahme hat die BVV keinerlei Einflussnahme mehr. Falls irgendwann Eingriffe notwendig sind, entziehen wir uns die Möglichkeit einzuwirken. Mit der Entwidmung gehen die Funktionen verloren, die an keiner Stelle ersetzt werden können.
Herr Schild: Aktuelle Situation sieht wie folgt aus: Es wird ein Erdbaurechtsvertrag abgeschlossen, es folgt ein BA-Beschluss und eine uneingeschränkte Baukonzession.
Herr Hölmer: Situation ist so nicht ganz richtig dargestellt. Nur ein Teil des Ensembles steht unter Denkmalschutz. Keine uneingeschränkte Baukonzession, Nutzungskonflikte müssen berücksichtigt werden, das BA hat aber dafür keine Absicherung der Finanzierung, müsste aus dem laufenden Haushalt bezahlt werden. Wasser und Wald liefern Beschränkungen.
Herr Schild: Also könnte auch ein Hotel entstehen.
Herr Hölmer: Dafür sind nicht ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden.
Herr Schild: Ein Fahrradhotel.
Frau Löbel: Im FNP ist eine Grünfläche mit Sportsymbol. Die Nutzung darf sich nicht gegen den FNP richten.
Herr Liebenow: Vergleichbare Situation in Rübezahl mit den geplanten Ferienhäusern.
Abstimmung: JA 9 | NEIN 0 | ENTHALTUNG 5