Auszug - Erhaltungssatzung für Alt-Treptow
Herr Wohlfeil begründete den Antrag und verwies darauf, dass es nicht unbedingt der Wunsch der Linken-Fraktion war, diesen Antrag hier zu behandeln. Die Situation in Alt-Treptow ist bekannt und das Problem Gentrifizierung besteht.
Herr Düsterhöft verweist darauf, dass er hier im Ausschuss diskutiert und möchte wissen, welche Informationen beim Sozialamt ankommen.
Frau Feierabend verweist darauf, dass es aus dem SGB II und XII keine Rückkopplungen existieren.
Im SGB XII gibt es lange Wohndauern, die so nicht mehr anzutreffen sind. Im SGB II 2570 Fälle zur Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU), davon 2461 zur anteiligen Übernahme der Kosten.
Im SGB XII gibt es 235 Fälle zur KdU, davon 223 zur anteiligen Übernahme.
In der weiteren Diskussion wurde immer wieder auf die Rechtsverordnung AV Wohnen verwiesen. Rechtsverordnung bedeutet nicht automatisch höhere Sätze in der AV Wohnen.
Abstimmung: 11 ja, 0 nein, 3 Enthaltungen
Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für den Ortsteil Alt-Treptow unter Beteiligung lokaler Akteurinnen und Akteure eine Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB aufzustellen und zu erlassen. Ziel sollte der Schutz vor allem der einkommensschwachen Bevölkerung vor Verdrängung, die Verhinderung der Zweckentfremdung von Wohnraum und damit letztlich die Erhaltung der sozialen Mischung im Ortsteil sein. Abstimmungsergebnis:
dafür: 11. dagegen: 0. Enthaltung: 3. |
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