Auszug - Zukunft der Naturzeltplätze
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Lakenberg, Leiter Landesforstamt erläutert: ·
Aus Datenschutzgründen
könne keine Einsicht in Vertragsverhältnisse gewährt ·
Grundprobleme:
Waldfläche durch das Zelten belastet, Bäume werden älter, beginnen labil zu
werden. Laut Gesetz soll der Erholungswald der Allgemeinheit dienen, nicht
Privilegierten. Durch den Klimawandel kommt es zur Häufung von Klimaextremen,
Gefahr bei Zeltplätzen im Uferbereich. Dort prallen Wetterfronten besonders
aufeinander. Haftungsrecht: Durch Schuldrechtsänderungen im BGB können nicht
alle Risiken vom Vermieter auf den Betreiber abgewälzt werden. ·
Risiko: Waldbestand wird
nicht stabiler, deshalb wurden nur Verträge über eine Laufzeit von zwei Jahren
geschlossen. Die gefährlichsten Bäume wurden aber entfernt. Laut Gutachten
befindet sich der größte Teil des Baumbestandes in einer Übergangsphase, ihr
Zustand kann sich schnell verschlechtern. Für die Berliner Forsten besteht
aufgrund der Zeltplätze eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht. ·
Herr Lakenberg weist auf
Leichtsinn vieler Bürger hin, welche die Gefahren nicht richtig einschätzen. ·
Herr Lakenberg sieht
keine Möglichkeit, den Zustand der Bäume längerfristig vorauszusagen. Der
Kiefernschwamm befindet sich auf dem Vormarsch, die Wurzeln sterben dabei
langsam ab, eigentlich müsste man den kompletten Baumbestand abholzen. ·
Von Seiten des
Forstamtes wurde mit den Zeltplätzen über Platzverlegungen diskutiert,
Zeltplätze wollten aber an angestammten Plätzen bleiben. Nachfrage:
Herr Dr. Studemund Wie
viele Bäume wurden überprüft? Wie viel kostete die Überprüfung? Herr
Lakenberg Verweist
darauf, dass für Zeltplätze die Sportanlagennutzungsverordnung (SPAN) gilt; es
wurden einige tausend Bäume überprüft, es wurden etwa 500 Bäume gefällt. Nachfrage:
Herr Scholz zur verkehrlichen
Anbindung hinsichtlich der Zufahrten für Pkw. Herr
Pogrzeba, Forstamt Friedrichshagen Kuhle
Wampe: die Zuwegung gehört dem Bezirksamt, Befahrung nur zum Aufzelten,
Abzelten und zur Versorgung erlaubt. Es gibt keine Parkmöglichkeit; Große
Krampe I und II: ebenfalls nur zum Aufzelten, Abzelten, Ver- und Entsorgung;
Zeuthen I: Parkplatz vorhanden. Der
Ausschuss beschließt das Rederecht für die einzelnen Zeltplatzvertreter. Herr
Hohwieler, Große Krampe I Der
Verein will eine langjährige Tradition fortsetzen und hat von Seiten der
Berliner Forsten kein Angebot zur Standortverlagerung bekommen. Die
Flächen, für welche die SPAN gilt, sind in den Verträgen extra ausgewiesen und
sind nur ein kleiner Teil der Gesamtnutzfläche. Alle weiteren Absprachen mit
Forsten werden individuell gemacht. Herr Lehmann, Große Krampe II ·
weist eine
“Privilegierung” zurück, die Tradition am Ort geht bis in die 1920er Jahre
zurück; sieht Konflikt zwischen Fachleuten und Politik. Die Zeltplätze sollten
einen vernünftigen Status in der Sport- und Freizeitkultur bekommen; es wurden
hier 1686 Bäume begutachtet, etwa 200 gefällt, bei einer weiteren Pflege der
Bäume kann eine Gefährdung eingeschränkt werden. ·
SPAN-Flächen: 45.100 m2
werden bezahlt, davon etwa 10.800 m2 nach SPAN, damit werde der
größte Teil zu weit höheren Quadratmeter-Preisen bezahlt. 1996 hatte man noch
69.000 m2 Fläche. ·
In einem Schreiben der
Berliner Forsten vom 04.03.2002 wurde noch die Absicht mitgeteilt, Verträge um
zehn Jahre zu verlängern. Mitglieder sind daher von Zehn-Jahres-Verträgen
ausgegangen. Herr Lehmann hat den Eindruck, es werde versucht, die
Zeltplatznutzer zu verdrängen. Herr Metzke, Kuhle Wampe ·
ist mit einer
zweijährigen Laufzeit der Verträge nicht einverstanden und verweist darauf,
dass man dafür nicht gleichzeitig für den Erhalt der Gebäude verantwortlich
gemacht werden kann. Der Verein muss bereits Auflagen der Senatsverwaltung zum
Trinkwasserschutz erfüllen, die finanziell sehr aufwändig sind. Der Verein
könnte in die Pleite getrieben werden. ·
Ergänzung zur Zuwegung:
Ganzjährige Befahrbarkeit wegen der Siedlung Krampenburg in der Nachbarschaft.
Es herrscht Parkverbot auf der Zufahrtsstrecke. ·
26 Boote nutzen den
Zeltplatz. Herr Lange, Zeuthen I: ·
Zeltplätze gibt es hier
seit den 1950er Jahren. ·
Hier auch Wohnwagen: Es
wurden Werte angeschafft, deshalb verlangen sie langfristige Verträge. ·
Gesamtfläche 29.500 m2,
davon sind 7.000 m2 SPAN-Flächen. ·
Parkplätze: Mietvertrag
enthält Parkplatz, wird daher auch bezahlt und ist im Plan ausgewiesen, die
Stellflächen sind markiert. Herr Dr. Studemund: ·
Zeuthen I hat auf ihn
aufgrund des Zustandes den besten Eindruck gemacht, zwei Toilettenhäuser
saniert, Investition etwa 200 TDM. ·
Kuhle Wampe: Gut zugänglich
über Sobernheimer Straße, westliche Seite liegt in Trinkwasserschutzzone II a,
dort auch WC-Container. Bei Verträgen mit kurzer Laufzeit wären hier keine
Investitionen möglich. ·
Große Krampe I und II:
Problematisch ist die schwierige Zugänglichkeit, der schlechte Straßenzustand
und die Trockentoiletten zur Entsorgung. ·
Stellungnahme des
Bezirkes in der Mitte der 90er Jahre: Zeltplätze sollten langsam zurückgefahren
werden, keine Neuaufnahmen mehr. Herr Hohwieler: ·
da Familienangehörige
und Nachkommen die Zeltplätze übernehmen, funktionieren keine Versuche eines
“Absterbens”. ·
Sieht die
Verkehrsanbindung nicht problematisch. Der Zeltplatz muss nicht unbedingt mit
dem Auto erreichbar sein. ·
Sieht ebenfalls
Handlungsbedarf bei den Sanitärgruben, jedoch nur bei langfristiger Sicherung
Investitionen möglich. Herr Lehmann: Verträge mit der Fähre müssen verlängert werden, dann ist die Zugänglichkeit akzeptabel. Nachfragen Frau Radebold: 1. Wie hoch sind die Kosten für die Baumfällungen genau? 2. Was wird aus den Einnahmen der Forsten finanziert? 3. Wie lange werden die Aufräumarbeiten in Zeuthen II
dauern? 4. Wie verträgt es sich, dass neben Zeuthen I ein
Universitätscampus mitten im Wald angesiedelt ist? 5. In welcher Trinkwasserzone liegt die Siedlung
Krampenburg? Wo wurden die herumgereichten Fotos gemacht? Herr Scholz: ·
Soziale Komponente, das
wichtigste Argument für den Erhalt der Naturzelt- ·
BVV-Antrag müsste
umformuliert werden. Differenzierung nach Zeltplätzen, Stufenplan für die
nächsten 20-30 Jahre. Herr Habermann ·
akzeptiert als
problematisch nur das Argument bezüglich der Haftungspflicht. ·
Forstämter haben sehr
wohl Technik für die Pflege der Bäume. ·
Waldbodenschädigung:
Zeltplätze sind schon Jahrzehnte dort, keine Schäden der Fläche, Bäume müssten
sowieso irgendwann gefällt werden. ·
Es gab einst viel mehr
Zeltplätze, jetzt gibt es nur noch fünf. Unverständlich, diese auch noch
schließen zu wollen. ·
Verweist auf frühere
Zwischen-/Schlussberichte des Bezirksamtes über länger- und mittelfristige
Sicherung einzelner Plätze, dies müsse akzeptiert werden. ·
Nachfrage: Welche
Verstöße gibt es gegen den Inhalt der Verträge? Herr Querengässer: ·
Durch Auflagen zum
Wasserschutz werden Zeltplätze verpflichtet Baulichkeiten zu unterhalten,
andererseits ist in derselben Senatsverwaltung Forsten nicht bereit,
langfristige Verträge auszugeben. ·
Nachfrage: Wie ist auf
den Brandenburger Zeltplätzen das Verfahren, weil dort immer mehr Zeltplätze im
Entstehen sind. Herr Welters: Rahmenvereinbarung zwischen Forsten und Bezirksamt im Jahre 1997 brachte das Ergebnis, Investitionen der Zeltplätze in Wasserschutz. Ist diese Rahmenvereinbarung noch Grundlage? Frau Gelbke: Weil Vereine dies nicht wollten, sei eine Rahmenvereinbarung mit Ihnen nicht zustande gekommen. Fragt: “Wer hat den Wald in der Hand”? Wer müsste handeln? Herr Lakenberg: ·
Die Zusage für
Zehn-Jahres-Verträge wurde vor den Erfahrungen des Jahrhundert-Orkans gemacht.
Auch Bäume könnten ohne Problem wie Streichhölzer wegbrechen, deshalb intensive
Begutachtung der Bäume erforderlich, unkritischster Zustand Zeuthen I,
schlechtester Kuhle Wampe. ·
Der Zustand der Bäume
passt noch zur getroffenen Rahmenvereinbarung ·
Zeuthen II: Wegen
Gerichtsverfahren Verzögerungen bei der Beräumung, nach einem Vergleich wird
die Fläche nun renaturiert. ·
Brandenburg: Hier
entstehen Zeltplätze auf Freiflächen, Baumbestand daher kein Problem. ·
Vertragsverstöße sind
kein Thema, denn dann könnte Forsten nach Abmahnung die Verträge kündigen. ·
Es ist noch nicht
geklärt, ob auch bei Zwei-Jahres-Verträgen die Auflagen in diesem Umfang
erteilt werden könnten. ·
Alternativangebote: Es
gibt keine anderen Flächen ohne problematischen Baumbestand. Es wurde aber
abgefragt, ob man zu anderen Vereinen auf unproblematischen Stellen wechseln
würde. Eine Beschlussempfehlung zum Antrag wurde vertagt. Es wird folgender Beschluss gefasst: Vertagung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |