Auszug - Zukunft der Naturzeltplätze  

 
 
19 .(öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Grün Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 02.07.2003 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: außerordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
V/0529 Zukunft der Naturzeltplätze
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Oliver Igel 
Drucksache-Art:AntragAntrag

Herr Lakenberg, Leiter Landesforstamt erläutert:

Herr Lakenberg, Leiter Landesforstamt erläutert:

·       Aus Datenschutzgründen könne keine Einsicht in Vertragsverhältnisse gewährt
werden.

·       Grundprobleme: Waldfläche durch das Zelten belastet, Bäume werden älter, beginnen labil zu werden. Laut Gesetz soll der Erholungswald der Allgemeinheit dienen, nicht Privilegierten. Durch den Klimawandel kommt es zur Häufung von Klimaextremen, Gefahr bei Zeltplätzen im Uferbereich. Dort prallen Wetterfronten besonders aufeinander. Haftungsrecht: Durch Schuldrechtsänderungen im BGB können nicht alle Risiken vom Vermieter auf den Betreiber abgewälzt werden.

·       Risiko: Waldbestand wird nicht stabiler, deshalb wurden nur Verträge über eine Laufzeit von zwei Jahren geschlossen. Die gefährlichsten Bäume wurden aber entfernt. Laut Gutachten befindet sich der größte Teil des Baumbestandes in einer Übergangsphase, ihr Zustand kann sich schnell verschlechtern. Für die Berliner Forsten besteht aufgrund der Zeltplätze eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht.

·       Herr Lakenberg weist auf Leichtsinn vieler Bürger hin, welche die Gefahren nicht richtig einschätzen.

·       Herr Lakenberg sieht keine Möglichkeit, den Zustand der Bäume längerfristig vorauszusagen. Der Kiefernschwamm befindet sich auf dem Vormarsch, die Wurzeln sterben dabei langsam ab, eigentlich müsste man den kompletten Baumbestand abholzen.

·       Von Seiten des Forstamtes wurde mit den Zeltplätzen über Platzverlegungen diskutiert, Zeltplätze wollten aber an angestammten Plätzen bleiben.

 

Nachfrage: Herr Dr. Studemund

Wie viele Bäume wurden überprüft? Wie viel kostete die Überprüfung?

 

Herr Lakenberg

Verweist darauf, dass für Zeltplätze die Sportanlagennutzungsverordnung (SPAN) gilt; es wurden einige tausend Bäume überprüft, es wurden etwa 500 Bäume gefällt.

 

Nachfrage: Herr Scholz zur verkehrlichen Anbindung hinsichtlich der Zufahrten für Pkw.

 

Herr Pogrzeba, Forstamt Friedrichshagen

Kuhle Wampe: die Zuwegung gehört dem Bezirksamt, Befahrung nur zum Aufzelten, Abzelten und zur Versorgung erlaubt. Es gibt keine Parkmöglichkeit; Große Krampe I und II: ebenfalls nur zum Aufzelten, Abzelten, Ver- und Entsorgung; Zeuthen I: Parkplatz vorhanden.

 

Der Ausschuss beschließt das Rederecht für die einzelnen Zeltplatzvertreter.

 

Herr Hohwieler, Große Krampe I

Der Verein will eine langjährige Tradition fortsetzen und hat von Seiten der Berliner Forsten kein Angebot zur Standortverlagerung bekommen.

Die Flächen, für welche die SPAN gilt, sind in den Verträgen extra ausgewiesen und sind nur ein kleiner Teil der Gesamtnutzfläche. Alle weiteren Absprachen mit Forsten werden individuell gemacht.

 

Herr Lehmann, Große Krampe II

·       weist eine “Privilegierung” zurück, die Tradition am Ort geht bis in die 1920er Jahre zurück; sieht Konflikt zwischen Fachleuten und Politik. Die Zeltplätze sollten einen vernünftigen Status in der Sport- und Freizeitkultur bekommen; es wurden hier 1686 Bäume begutachtet, etwa 200 gefällt, bei einer weiteren Pflege der Bäume kann eine Gefährdung eingeschränkt werden.

·       SPAN-Flächen: 45.100 m2 werden bezahlt, davon etwa 10.800 m2 nach SPAN, damit werde der größte Teil zu weit höheren Quadratmeter-Preisen bezahlt. 1996 hatte man noch 69.000 m2 Fläche.

·       In einem Schreiben der Berliner Forsten vom 04.03.2002 wurde noch die Absicht mitgeteilt, Verträge um zehn Jahre zu verlängern. Mitglieder sind daher von Zehn-Jahres-Verträgen ausgegangen. Herr Lehmann hat den Eindruck, es werde versucht, die Zeltplatznutzer zu verdrängen.

 

Herr Metzke, Kuhle Wampe

·       ist mit einer zweijährigen Laufzeit der Verträge nicht einverstanden und verweist darauf, dass man dafür nicht gleichzeitig für den Erhalt der Gebäude verantwortlich gemacht werden kann. Der Verein muss bereits Auflagen der Senatsverwaltung zum Trinkwasserschutz erfüllen, die finanziell sehr aufwändig sind. Der Verein könnte in die Pleite getrieben werden.

·       Ergänzung zur Zuwegung: Ganzjährige Befahrbarkeit wegen der Siedlung Krampenburg in der Nachbarschaft. Es herrscht Parkverbot auf der Zufahrtsstrecke.

·       26 Boote nutzen den Zeltplatz.

 

Herr Lange, Zeuthen I:

·       Zeltplätze gibt es hier seit den 1950er Jahren.

·       Hier auch Wohnwagen: Es wurden Werte angeschafft, deshalb verlangen sie langfristige Verträge.

·       Gesamtfläche 29.500 m2, davon sind 7.000 m2 SPAN-Flächen.

·       Parkplätze: Mietvertrag enthält Parkplatz, wird daher auch bezahlt und ist im Plan ausgewiesen, die Stellflächen sind markiert.

 

Herr Dr. Studemund:

·       Zeuthen I hat auf ihn aufgrund des Zustandes den besten Eindruck gemacht, zwei Toilettenhäuser saniert, Investition etwa 200 TDM.

·       Kuhle Wampe: Gut zugänglich über Sobernheimer Straße, westliche Seite liegt in Trinkwasserschutzzone II a, dort auch WC-Container. Bei Verträgen mit kurzer Laufzeit wären hier keine Investitionen möglich.

·       Große Krampe I und II: Problematisch ist die schwierige Zugänglichkeit, der schlechte Straßenzustand und die Trockentoiletten zur Entsorgung.

·       Stellungnahme des Bezirkes in der Mitte der 90er Jahre: Zeltplätze sollten langsam zurückgefahren werden, keine Neuaufnahmen mehr.

 

Herr Hohwieler:

·       da Familienangehörige und Nachkommen die Zeltplätze übernehmen, funktionieren keine Versuche eines “Absterbens”.

·       Sieht die Verkehrsanbindung nicht problematisch. Der Zeltplatz muss nicht unbedingt mit dem Auto erreichbar sein.

·       Sieht ebenfalls Handlungsbedarf bei den Sanitärgruben, jedoch nur bei langfristiger Sicherung Investitionen möglich.

 

Herr Lehmann:

Verträge mit der Fähre müssen verlängert werden, dann ist die Zugänglichkeit akzeptabel.

 

Nachfragen Frau Radebold:

1.    Wie hoch sind die Kosten für die Baumfällungen genau?

2.    Was wird aus den Einnahmen der Forsten finanziert?

3.    Wie lange werden die Aufräumarbeiten in Zeuthen II dauern?

4.    Wie verträgt es sich, dass neben Zeuthen I ein Universitätscampus mitten im Wald angesiedelt ist?

5.    In welcher Trinkwasserzone liegt die Siedlung Krampenburg? Wo wurden die herumgereichten Fotos gemacht?

Herr Scholz:

·       Soziale Komponente, das wichtigste Argument für den Erhalt der Naturzelt-
plätze.

·       BVV-Antrag müsste umformuliert werden. Differenzierung nach Zeltplätzen, Stufenplan für die nächsten 20-30 Jahre.

 

Herr Habermann

·       akzeptiert als problematisch nur das Argument bezüglich der Haftungspflicht.

·       Forstämter haben sehr wohl Technik für die Pflege der Bäume.

·       Waldbodenschädigung: Zeltplätze sind schon Jahrzehnte dort, keine Schäden der Fläche, Bäume müssten sowieso irgendwann gefällt werden.

·       Es gab einst viel mehr Zeltplätze, jetzt gibt es nur noch fünf. Unverständlich, diese auch noch schließen zu wollen.

·       Verweist auf frühere Zwischen-/Schlussberichte des Bezirksamtes über länger- und mittelfristige Sicherung einzelner Plätze, dies müsse akzeptiert werden.

·       Nachfrage: Welche Verstöße gibt es gegen den Inhalt der Verträge?

 

Herr Querengässer:

·       Durch Auflagen zum Wasserschutz werden Zeltplätze verpflichtet Baulichkeiten zu unterhalten, andererseits ist in derselben Senatsverwaltung Forsten nicht bereit, langfristige Verträge auszugeben.

·       Nachfrage: Wie ist auf den Brandenburger Zeltplätzen das Verfahren, weil dort immer mehr Zeltplätze im Entstehen sind.

 

Herr Welters:

Rahmenvereinbarung zwischen Forsten und Bezirksamt im Jahre 1997 brachte das Ergebnis, Investitionen der Zeltplätze in Wasserschutz. Ist diese Rahmenvereinbarung noch Grundlage?

 

Frau Gelbke:

Weil Vereine dies nicht wollten, sei eine Rahmenvereinbarung mit Ihnen nicht zustande gekommen. Fragt: “Wer hat den Wald in der Hand”? Wer müsste handeln?

 

Herr Lakenberg:

·       Die Zusage für Zehn-Jahres-Verträge wurde vor den Erfahrungen des Jahrhundert-Orkans gemacht. Auch Bäume könnten ohne Problem wie Streichhölzer wegbrechen, deshalb intensive Begutachtung der Bäume erforderlich, unkritischster Zustand Zeuthen I, schlechtester Kuhle Wampe.

·       Der Zustand der Bäume passt noch zur getroffenen Rahmenvereinbarung

·       Zeuthen II: Wegen Gerichtsverfahren Verzögerungen bei der Beräumung, nach einem Vergleich wird die Fläche nun renaturiert.

·       Brandenburg: Hier entstehen Zeltplätze auf Freiflächen, Baumbestand daher kein Problem.

·       Vertragsverstöße sind kein Thema, denn dann könnte Forsten nach Abmahnung die Verträge kündigen.

·       Es ist noch nicht geklärt, ob auch bei Zwei-Jahres-Verträgen die Auflagen in diesem Umfang erteilt werden könnten.

·       Alternativangebote: Es gibt keine anderen Flächen ohne problematischen Baumbestand. Es wurde aber abgefragt, ob man zu anderen Vereinen auf unproblematischen Stellen wechseln würde.

 

Eine Beschlussempfehlung zum Antrag wurde vertagt.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst Stellungnahme Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Vertagung

 

 


 
 

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