Auszug - Förderanträge nach § 11 SGB VIII für das Jahr 2012 hier: Bericht der AG Förderung
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Frau Kant berichtet aus der AG. Die Finanzierungsanträge für 2012 und Vergleichsanträge für 2011 lagen ihnen vor, so dass die Veränderungen gut vergleichbar waren. Erhöhungen der Zuwendungsanträge sind begründet durch à Erweiterung der Angebote, à Gehaltsanpassungen, à BK Erhöhungen. Es besteht ein Mehrbedarf von ca 300 T€. Bis April 2012 wird vorläufige Haushaltswirtschaft gelten.
Die AG konnte sich zu verschiedenen Punkten verständigt àEs wurde festgestellt, dass teilweise Regiekosten stark gestiegen sind à sollte % festgelegt werden, z.B. 5% der Zuwendungssumme als Regiekosten, àteilweise Angebotserweiterung vorgesehen sind - dazu muss aber erst die JH Planung alle Sozialräume ansehen, um einen ev. Bedarf zu bestätigen. Ab Januar soll eine AG einberufen werden, die sich wirklich damit auseinandersetzt. àErhöhungen wegen BK-angleichung müssen sein. àGehaltserhöhungen ebenfalls. Bei falscher Antragsgrundlage (BAT-O) soll das Jugendamt ein Schreiben verfassen und die Träger darauf hinweisen, dass TV-L Grundlage ist.
Der verbleibende Mehrbedarf soll im Rahmen der Haushaltsdiskussion eingefordert werden.
Bei den neu übertragenen Einrichtungen besteht eine vertragliche Bindung, die Träger erhalten für ein Jahr ihre Zuwendung. Danach fallen sie genauso in die Diskussion wie die anderen Träger. Die Zuwendungen sind hier u. a. abhängig von der Art der Weiterbeschäftigung der 3 Mitarbeiter die zurzeit mit Gestellungsverträgen beim freien Träger arbeiten.
Herr Warm bedankt sich für die Vorarbeit der Verwaltung. Im Laufe des Jahres 2012 muss dann noch einmal über die Verteilung der restlichen Mittel entschieden werden.
Ober die Vorlage der Linken zur "Förderung der freien Träger" wird abgestimmt.
Die Projekte der freien Träger nach § 11, § 13(1) und § 16 SGB VIII werden soweit nicht ohnehin vertragliche Verpflichtungen des Bezirksamtes bestehen (Betriebsübergänge) im Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft entsprechend der Förderpraxis der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung bis einschließlich April 2012 monatlich in derselben Höhe weitergefördert wie im laufenden Jahr.
à einstimmig beschlossen. |
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