Auszug - Förderanträge nach § 11 SGB VIII für das Jahr 2012 hier: Bericht der AG Förderung  

 
 
84. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 30.11.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Frau Kant berichtet aus der AG

Frau Kant berichtet aus der AG. Die Finanzierungsanträge für 2012 und

Vergleichsanträge für 2011 lagen ihnen vor, so dass die Veränderungen gut vergleichbar

waren.

Erhöhungen der Zuwendungsanträge sind begründet durch

à Erweiterung der Angebote,

à Gehaltsanpassungen,

à BK Erhöhungen.

Es besteht ein Mehrbedarf von ca 300 T€.

Bis April 2012 wird vorläufige Haushaltswirtschaft gelten.

 

Die AG konnte sich zu verschiedenen Punkten verständigt

àEs wurde festgestellt, dass teilweise Regiekosten stark gestiegen sind à sollte %

festgelegt werden, z.B. 5% der Zuwendungssumme als Regiekosten,

àteilweise Angebotserweiterung vorgesehen sind - dazu muss aber erst die JH Planung

alle Sozialräume ansehen, um einen ev. Bedarf zu bestätigen. Ab Januar soll eine AG

einberufen werden, die sich wirklich damit auseinandersetzt.

àErhöhungen wegen BK-angleichung müssen sein.

àGehaltserhöhungen ebenfalls.

Bei falscher Antragsgrundlage (BAT-O) soll das Jugendamt ein Schreiben verfassen und

die Träger darauf hinweisen, dass TV-L Grundlage ist.

 

Der verbleibende Mehrbedarf soll im Rahmen der Haushaltsdiskussion eingefordert

werden.

 

Bei den neu übertragenen Einrichtungen besteht eine vertragliche Bindung, die Träger

erhalten für ein Jahr ihre Zuwendung. Danach fallen sie genauso in die Diskussion wie

die anderen Träger. Die Zuwendungen sind hier u. a. abhängig von der Art der

Weiterbeschäftigung der 3 Mitarbeiter die zurzeit mit Gestellungsverträgen beim freien

Träger arbeiten.

 

Herr Warm bedankt sich für die Vorarbeit der Verwaltung. Im Laufe des Jahres 2012

muss dann noch einmal über die Verteilung der restlichen Mittel entschieden werden.

 

Ober die Vorlage der Linken zur "Förderung der freien Träger" wird abgestimmt.

 

Die Projekte der freien Träger nach § 11, § 13(1) und § 16 SGB VIII werden soweit nicht

ohnehin vertragliche Verpflichtungen des Bezirksamtes bestehen (Betriebsübergänge) im

Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft entsprechend der Förderpraxis der für

Jugend zuständigen Senatsverwaltung bis einschließlich April 2012 monatlich in

derselben Höhe weitergefördert wie im laufenden Jahr.

 

à einstimmig beschlossen.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)