Auszug - Tempo 30 in der Wendenschloßstraße - Ausschussantrag  

 
 
82. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 10.11.2010 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:40 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

Vorschlag von Frau Schmitz verteilt:

Vorschlag von Frau Schmitz verteilt:

Dem Bezirksamt wird empfohlen sich dafür einzusetzen, dass in der Wendenschloßstr. im Bereich zwischen Müggelheimer Str. und Salvador-Allende-Str. entsprechend dem erfolgten Straßenausbau und Straßenquerschnitt eine Tempo-30-Ausweisung erfolgt.

Begründung:
Die Wendenschloßstr. wurde neu ausgebaut und erhielt einen neuen Querschnitt. Derzeit ist auf dem Abschnitt zwischen Müggelheimer Str. und Salvador-Allende-Str. Tempo 50 ausgewiesen. Zur Verkehrssicherheit wäre daher für den Radverkehr ein Radfahrstreifen oder ein Radweg notwendig.
Der kürzliche Straßenausbau erfolgte unter der Maßgabe, dass in diesem Straßenabschnitt Tempo 30als maximale Geschwindigkeit zugelassen ist. Der Hauptverkehr soll über die Müggelheimer Str./Salvador-Allende-Str. geleitet werden und nicht über diesen Abschnitt der Wendenschloßstraße.

Antragsteller: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Vorschlage Gabriele Schmitz für die SPD Fraktion

Frau Schmitz: dies ist der Vorschlag für einen Ausschussantrag

Herr Franzke: kann ergänzende Maßnahme werden. Tempo 30 wird von allen gewünscht.

Herr Welters: Empfehlung wurde bereits vom BA ausgeführt.
BVV hat die Straße auf Basis T 30 beschlossen. Die VLB setzt sich über diesen Beschluss hinweg. Bei T 50 hätte die BVV jedoch eine andere Ausbauvariante gefordert.
BVV muss mit Verweis auf Beschlussrecht  den Willen bekunden, dass unser Beschluss auch umgesetzt wird.  Begründung der VLB für Tempo 50 am Tage, Fahrplanprobleme der BVG,  ist aberwitzig.
Empfiehlt beide Vorgehensweisen parallel laufen zu lassen. Also den Brief an die Senatsverwaltung und den Ausschussantrag.

Herr Durinke: sieht inhaltlich keine Diskrepanzen. Fragt sich jedoch was an unserem Beschluss konnte Tempo 30 begründen? Ganz formal im Beschluss nicht enthalten.

Herr Hölmer: der Knackpunkt ist das Anlegen von Radwegen ja oder nein. Bei Tempo 30 waren keine Radwege erforderlich, bei Tempo 50 ja.

Herr Franzke: weist noch mal darauf hin das Tempo 50 ohne Radweg hier ein Sicherheitsrisiko darstellt, plädiert ebenfalls für beide Varianten

Herr Sauerteig: nach Ausschluss der Radwege konnte es nur Tempo 30 sein. VLB hatte hiervon auch Kenntnis, hätten im Vorfeld ihre Absicht Tempo 50 ankündigen müssen.

Frau Schmitz: findet es problematisch die BVV einen Brief beschließen zu lassen

Herr Welters: der BVV Vorsteher hat diesem Brief zugestimmt. Die VLB hat eindeutig in die Rechte der BVV und in die Beschlusslage der BVV eingegriffen. Unser Beschluss muss dann auch umgesetzt werden.
Rechtsquelle Lärmminderungsplan – hier ist die Wendenschloßstr. eindeutig als verkehrsberuhigte Straße ausgewiesen

Herr Schild: fand den Antrag gut, findet den Brief als Ergänzung auch gut. BA bekommt Rückendeckung. Gegenüber der Senatsverwaltung muss der Respekt zum Beschluss der BVV eingefordert erden.

Herr Franzke: soll ein Brief durch den BVV Vorsteher geschrieben werden ohne den genauen Text vorzugeben?

Mehrheitlich entschieden

Ausschussantrag an das BA mit Änderung in der Begründung beschlossen  12/1/0

Begleitender Ausschussantrag über Brief des Vorstehers an Senatsverwaltung wird vom Ausschussvorsitzenden entworfen und im Umlaufverfahren bis Montagabend verteilt, damit die Fristen eingehalten werden.


 
 

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