Auszug - Begrenzung der Abgas- und Geräuschemissionen motorisierter Wasserfahrzeuge
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Herr Schönherr stellt den Antrag vor und begründet ihn ausführlich. Herr
Querengässer hält den Antrag für sehr
vernünftig und erklärt, dass es für Motoren, die zum Antrieb von
Wasserfahrzeugen dienen, ähnliche Bestimmungen geben müsse, wie sie auch für
Fahrzeuge gelten, die auf den Straßen fahren. Ein TÜV für Motorboote sei längst
überfällig. Damit könne man gleichfalls etwas für alternativ angetriebene
Wasserfahrzeuge tun, wie z.B. “Solarboote”, die nicht nur
geräuschlos, sondern auch ohne CO²-Emissionen betrieben werden könnten. Auch dem
Ersatz von Diesel durch Pflanzenöl als “nachwachsender
Energieträger” würde damit der Einstieg in die Kraftstoffversorgung
motorisierter Wasserfahrzeuge erleichtert. Man solle dem Antrag zustimmen. Herr
Dr. Studemund erklärt (mit einem
Augenzwinkern), die Fusion von Berlin und Brandenburg würde es zwar regeln,
aber bis dahin sei es noch ein längerer Weg, im Moment gäbe es tatsächlich eine
Gesetzeslücke, die man schließen sollte. Herr
Habermann hält vor allem die hohe
Geschwindigkeit von einigen Wasserfahrzeugen für die Ursache der
Lärmbelästigungen. Frau
Drews macht deutlich, wie schwierig
es sei, die Geschwindigkeit von Wasserfahrzeugen zu kontrollieren. Herr
Querengässer widerspricht der
Ausführung von Herrn Habermann: nicht die Geschwindigkeit, sondern die Art des
Antriebs bzw. der Antriebsmaschine sei für die Höhe der Lärmemission
verantwortlich. Man solle sich nur einmal vor Augen führen, welche hohen
Geschwindigkeiten z.B. auch von Segeljachten erreicht werden. Deshalb sei der
Antrag das Problem betreffend auch zielführend. Frau Werner unterstützt
die Ausführungen von Herrn Querengässer. Herr Schönherr
schließt sich dem ebenfalls an. Herr
Welters schlägt eine Veränderung des
Antragstextes vor, die diesen vereinfachen und übersichtlicher formulieren
soll. Herr
Dr. Studemund übernimmt im Auftrag
des Ausschusses die Neuformulierung des Antrages. Herr Dr. Studemund läßt über den Antrag abstimmen: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei der zuständigen Senatsverwaltung zu erwirken, dass einheitliche Umweltstandards für Berlin und Brandenburg bei der Benutzung von Wasserfahrzeugen auf den Gewässern für die Abgas- und Geräuschemissionen eingeführt werden. Dabei sollten die in der Verordnung für Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (Landesschifffahrtsver-ordnung-LSchiffV) vom 20.04.1999 genannten Bedingungen für Abgas- und Geräuschemissionen beispielgebend übernommen werden. Begründung: Da bei der Befahrung der verbundenen Gewässer zwischen Berlin und Brandenburg einheitliche Standards eigentlich selbstverständlich sind, sollte hier im Sinne der oben genannten Verordnung des Landes Brandenburg die entsprechende Verordnung für Berlin angepasst werden. Diese Harmonisierung der Verordnungen ist bei der angestrebten Fusion beider Länder sinnvoll und vernünftig. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig. |
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