Auszug - Begrenzung der Abgas- und Geräuschemissionen motorisierter Wasserfahrzeuge  

 
 
8. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün
TOP: Ö 6.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Grün Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 04.09.2002 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:55 Anlass: ordentliche
Raum: Abteilung Umwelt und Grün
Ort: Hasselwerderstr. 22, 12439 Berlin
V/0238 Begrenzung der Abgas- und Geräuschemissionen motorisierter Wasserfahrzeuge
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:201/14/03
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA, UmGrünImm
  Schneider, Michael
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

Herr Schönherr stellt den Antrag vor und begründet ihn ausführlich

Herr Schönherr stellt den Antrag vor und begründet ihn ausführlich.

Herr Querengässer hält den Antrag für sehr vernünftig und erklärt, dass es für Motoren, die zum Antrieb von Wasserfahrzeugen dienen, ähnliche Bestimmungen geben müsse, wie sie auch für Fahrzeuge gelten, die auf den Straßen fahren. Ein TÜV für Motorboote sei längst überfällig. Damit könne man gleichfalls etwas für alternativ angetriebene Wasserfahrzeuge tun, wie z.B. “Solarboote”, die nicht nur geräuschlos, sondern auch ohne CO²-Emissionen betrieben werden könnten. Auch dem Ersatz von Diesel durch Pflanzenöl als “nachwachsender Energieträger” würde damit der Einstieg in die Kraftstoffversorgung motorisierter Wasserfahrzeuge erleichtert. Man solle dem Antrag zustimmen.

Herr Dr. Studemund erklärt (mit einem Augenzwinkern), die Fusion von Berlin und Brandenburg würde es zwar regeln, aber bis dahin sei es noch ein längerer Weg, im Moment gäbe es tatsächlich eine Gesetzeslücke, die man schließen sollte.

Herr Habermann hält vor allem die hohe Geschwindigkeit von einigen Wasserfahrzeugen für die Ursache der Lärmbelästigungen.

Frau Drews macht deutlich, wie schwierig es sei, die Geschwindigkeit von Wasserfahrzeugen zu kontrollieren.

Herr Querengässer widerspricht der Ausführung von Herrn Habermann: nicht die Geschwindigkeit, sondern die Art des Antriebs bzw. der Antriebsmaschine sei für die Höhe der Lärmemission verantwortlich. Man solle sich nur einmal vor Augen führen, welche hohen Geschwindigkeiten z.B. auch von Segeljachten erreicht werden. Deshalb sei der Antrag das Problem betreffend auch zielführend.

Frau Werner unterstützt die Ausführungen von Herrn Querengässer.

Herr Schönherr schließt sich dem ebenfalls an.

Herr Welters schlägt eine Veränderung des Antragstextes vor, die diesen vereinfachen und übersichtlicher formulieren soll.

Herr Dr. Studemund übernimmt im Auftrag des Ausschusses die Neuformulierung des Antrages.

Herr Dr. Studemund läßt über den Antrag abstimmen:

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, bei der zuständigen Senatsverwaltung zu erwirken, dass einheitliche Umweltstandards für Berlin und Brandenburg bei der Benutzung von Wasserfahrzeugen auf den Gewässern für die Abgas- und Geräuschemissionen eingeführt werden. Dabei sollten die in der Verordnung für Schifffahrt auf den schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg (Landesschifffahrtsver-ordnung-LSchiffV) vom 20.04.1999 genannten Bedingungen für Abgas- und Geräuschemissionen beispielgebend übernommen werden.

 

Begründung:

Da bei der Befahrung der verbundenen Gewässer zwischen Berlin und Brandenburg einheitliche Standards eigentlich selbstverständlich sind, sollte hier im Sinne der oben genannten Verordnung des Landes Brandenburg die entsprechende Verordnung für Berlin angepasst werden. Diese Harmonisierung der Verordnungen ist bei der angestrebten Fusion beider Länder sinnvoll und vernünftig.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                einstimmig.


 
 

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