Auszug - Müllschlucker
Hr. Franzke: Wünscht, dass das BA bei Amtsfeld tätig wird, in Hinblick der Gewährung einer Ausnahmegenehmigung. Hr. Durinke: Man solle sich nicht auf ein Unternehmen konzentrieren. Es sei zudem vorteilhaft, den Paragraphen der Bauordnung (§ 68) zu zitieren. Hr. Hölmer: In seinen Augen „völlig verkehrter Weg“. Es sei „widersinnig“, als Amt eine Wohnungsbaugesellschaft zu ermuntern, eine solche Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Hr. Förster: Wohnen dort ohne Müllschlucker ist „ruhiger“. Fr. Reichardt: WBG-Amtsfeld sei nicht offen gegenüber den eigenen Mietern – Beispiel sei der Discounter LIDL, die dieses Vorhaben befürwortet habe, nicht jedoch die Mieter. Hr. Hölmer: Bundesgesetz muss eingehalten werden. Dieses sehe vorrangig die „Mülltrennung“ vor. Außerdem sei dies vor allem ein Problem zwischen Vermieter und Mieter. Das Amt habe sich da nicht einzuschalten. Hr. Schild: Plädiert dafür, dass diejenigen Fraktionen, die das Anliegen des Antrags unterstützen, dem Vermieter ein von ihnen verfasstes Schreiben zukommen lassen, mit Abschrift an die Mieter. Hr. Franzke: Präsentiert – als „Kompromiss“ - einen umfänglichen Änderungsantrag. Fr. Schmitz: Plädiert für „Vertagung“. Eventuell komme es zudem zu einer Gesetzesänderung in Kürze.
Vertagung? Abstimmungsergebnis: 8 - 2 - 0
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