Auszug - Aussetzung der Zahlungsverpflichtung für Grundsteuer  

 
 
51. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Grünflächen und Immobilienwirtschaft
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Grünflächen und Immobilienwirtschaft Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 05.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/1787 Aussetzung der Zahlungsverpflichtung für Grundsteuer
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:1099/51/11
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU, DIE LINKEBzBmin
   
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV
   Beitritt:BzBmin

Herr Welters begründet

Herr Welters begründet. Die BVV-Debatte hat nicht ganz den Sachstand wiedergegeben. Ausgleichsmaßnahmen wurden schon immer vom Bezirk gefordert, dies ist eine solche. Es handelt sich auch hier nicht um ein Bundesgesetz, sondern um ein Bundesrahmengesetz, was jeder Gemeinde das Selbstentscheidungsrecht gibt. Im Grundsteuergesetz wird eindeutig auf Flughafenanlagen verwiesen; auch auf Grundstücke, die zum Zwecke des Flugbetriebs genutzt werden, ebenso auch Baugrundstücke. Wenn sich die Ertragssituationen in Gebieten erheblich verschlechtere, dann könne Grundsteuer nicht mehr erhoben werden (Verweis auf § 33 Grundsteuergesetz).  Vom Land ist ein Nachteilsausgleich zu fordern.

Herr Durinke gibt Herrn Welters Recht, dass das Gesetz Ausnahmetatbestände vorsieht, aber dies muss bei jedem einzelnen Grundstück festgelegt werden es gelte eine Einzelfallregelung. Einem Aussetzen des Satzes geht eine mögliche Neufestsetzung des Satzes voraus. Ist dies möglich, dann scheidet ein Aussetzen aus, aber auch eine Neufestsetzung unterliegt Einzelfallregelungen. Man kann also nicht auf Ortsteile pauschalisieren. Vor allem gibt es auch Eigentümer, die von einer positiven Entwicklung für sich sprechen, zum Beispiel bei einzelnen Gewerbegrundstücken.

Frau Zehrer weist daraufhin, dass Mieter darin nur schwer einzubinden sind. Es gebe für sie große Probleme überhaupt darüber abzustimmen, weil doch viele in der BVV auch befangen sind, weil man deutlich profitieren würde.

Herr Weser rechnet vor, wie sich über solche Entschädigungen auch beispielsweise Verglasungen als Lärmschutz über Jahre finanzieren lassen.

Herr Nagelschmidt hält den Antrag weiterhin für verbesserungsrdig. Dieser ist zu allgemein und wird der Intention überhaupt nicht gerecht. Er ist zu pauschal bei den Ortsteilen. Er regt an, umzuformulieren, sodass man im Bezirk neue Ideen sammelt, wie man zu Ausgleichsmaßnahmen kommt. Man sollte gemeinschaftlich nach umsetzbaren Lösungen suchen.

Herr Welters führt an, dass man hier Betroffene vertreten muss und es gibt in Treptow-Köpenick sehr viele und wir haben damals gesagt, man könne nicht klagen, aber brauchen unbedingt Ausgleichsmaßnahmen. Es geht hier nicht um Einzelfallentscheidungen. Das Land Berlin muss dazu aufgefordert werden, sich über solche Maßnahmen Gedanken zu machen. Pauschalisierungen sind in diesem Fall auch nicht schädlich, die Finanzverwaltung muss mit dem Antrag umgehen. Wenn das Land Berlin immense Gewinne aus dem Flughafen zieht, dann sollte man auch die Betroffenen entlasten.

Herr Groos fragt sich, ob der Antrag und die Formulierungen so sinnvoll sind. Ortsteilnennungen müssten entfallen. Man sollte konkret auf den Werteverlust eingehen und auch auf mögliche Steigerungen hinweisen, ebenso die Neubemessung von Grundsteuern sollte eingearbeitet werden. Alle Parteien stehen unter enormen Handlungsdruck, dies ist anzuerkennen.

Herr Nagelschmidt erklärt, Veränderungen bei der Grundsteuer seien kein adäquates Mittel. Es müsste ein Antrag geben, der den Senat dazu auffordert, Ausgleichmaßnahmen zu leisten und zu entwickeln auch hinsichtlich neuer Betroffenengebiete durch neue Flugrouten.

Herr Welters bittet, die Flugrouten rauslassen. Der Senat ist aufzufordern, zu handeln. Mit den Formulierungen von Herrn Groos könne man mitgehen.

Ein neuer Formulierungsvorschlag wird erarbeitet.

Abstimmung in geänderter Fassung: 8/0/6

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Grünflächen und Immobilienwirtschaft hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 05.05.2011 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (8:0:6) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für eine Prüfung einzusetzen, ob für von erheblichen Wertverlusten durch den Flugbetrieb des zukünftigen Flughafens BBI betroffenen Grundbesitz im Bezirk Treptow-Köpenick finanzieller Ausgleich in Form der Aussetzung oder Neubemessung der Grundsteuer oder in anderer Form vorgenommen werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              8              dagegen:              0.              Enthaltung:              6.


 
 

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