Auszug - Sicherung von Kleingartenanlagen – Aufstellung von Bebauungsplänen  

 
 
51. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Grünflächen und Immobilienwirtschaft
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Grünflächen und Immobilienwirtschaft Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 05.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VI/1010 Sicherung von Kleingartenanlagen – Aufstellung von Bebauungsplänen
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0484/30/14
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUUmNatGr
Verfasser:Karsten WeserHölmer, Rainer
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beitritt:DIE LINKE

Herr Weser begründet

Herr Weser begründet. Bisherige Stellungnahmen der Kleingartenverbände sind bisher eingegangen und  mehrheitlich positiv. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wird in Berlin auch schon praktiziert – etwa nun auch in Marzahn-Hellersdorf. Verklausuliert wird dies auch in der Kleingartenanlagenplanung des Senats teilweise empfohlen. Pankow und Treptow-Köpenick sind bisher die einzigen, die keine solchen Pläne haben.

Herr Welters weist darauf hin, dass alle Anlagen in Treptow liegen – Herr Weser meint, das liege in der Zuarbeit begründet.

Herr Durinke weist auf die bisherige Debatte dazu hin sowie auf die fehlende Begeisterung über den Antrag, weil kein spezieller Nutzen gesehen wurde.

Herr Weser hebt die Bedeutung von Kleingartenanlagen hervor und empfiehlt das Instrument des B-Plans, welches höher anzusehen ist, als ein Flächennutzungsplan.

Herr Schneider erklärt, die genannten Flächen seien alle Privatflächen und sind in bisherigen Planungen als vakante Flächen verzeichnet. Wenn es mehr Sicherheit für die Anlagen gibt, ist dies sicherlich unterstützenswert.

Herr Groos stellt die Frage, ob hier kleingärtnerische Qualität in der Diskussion eine Rolle spielen soll. Die Frage stellt sich ebenso, was mit Köpenicker Anlagen sei und ob man noch Erweiterungen anstelle.

Herr Weser sieht für alle Anlagen die Berechtigung nach dem Bundeskleingartengesetzes, womit sie auch gleiche Qualität besitzen. 2014 laufen viele Schutzfristen ab, davon bei 36 Anlagen allein in Treptow-Köpenick, was 1/3 ausmacht.

Herr Welters sieht keine Notwendigkeit auf Köpenicker Verband zu warten, weil diese die Sicherung über B-Pläne bisher nicht angestrebt hatten.

Herr Durinke schlägt eine Erweiterung um Kriterien vor, die sich an allen Anlagen, deren Schutzfristen ablaufen, richtet. Herr Weser findet dies richtig, aber das müsste in einem weiteren Antrag formuliert werden.

Abstimmung in unveränderter Fassung: 12/0/1

Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

Es wird folgende  Stellungnahme beschlossen:

 

Annahme in der ungeänderten Fassung empfohlen;

 

Begründung

-          der Ausschuss spricht sich dafür aus, den Antrag auf all jene KGA zu erweitern, die vollständig oder überwiegend in privatem Eigentum stehen;

-          dabei soll eine Priorisierung an Hand der Bedrohung erfolgen;

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              12              dagegen:              0.              Enthaltung:              1.


 
 

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