Auszug - Bebauungsplan XVI-47 („Bölschestraße“) hier: Einstellung des Planaufstellungsverfahrens  

 
 
91. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 04.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 22:10 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VI/1773 Bebauungsplan XVI-47 („Bölschestraße“)
hier: Einstellung des Planaufstellungsverfahrens
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BAStaV
Verfasser:BA, BauStadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschlussempfehlung

B-Planaufstellung 1993 zu einer Zeit, als Prüfung zum Sanierungsgebiet erfolgte mit dem Ziel der Sicherung der Wohnnutzung (Nutzungs-B-Plan), Erhaltungsverordnung und Denkmalrecht wirken, B-Plan ist nicht nötig und wurde seit 1993 nicht weitergeführt

B-Planaufstellung 1993 zu einer Zeit, als Prüfung zum Sanierungsgebiet erfolgte mit dem Ziel der Sicherung der Wohnnutzung (Nutzungs-B-Plan), Erhaltungsverordnung und Denkmalrecht wirken, B-Plan ist nicht nötig und wurde seit 1993 nicht weitergeführt.

Herr Durinke fragt, ob es sinnvoll wäre den B-Plan in geänderter Zielsetzung weiterzuführen und Art und Maß der Nutzungen insbesondere in den Hinterhofbereichen zu regeln, entsprechend der Diskussion in der letzten Ausschusssitzung bzgl. der Bauten der Bäckerei Lehmann, im Bereich nördlich von Kaisers wäre dies sinnvoll. Antw.: Zur Beantwortung der Frage müsste eine Prüfung erfolgen. B-Plan müsste in Ziel und Geltungsbereich geändert werden, sinnvoller wäre dann neuer B-Plan.

Herr Förster weist darauf hin, dass die Erhaltungsverordnung nur die Gestaltung regeln kann, aber nicht die Nutzung.

Herr Welters weist darauf hin, dass Anfang der 90er Jahre ein ganz anderer Tatbestand war, schlägt aber Vertagung der Vorlage vor um zu klären und zu besprechen, was für den Bereich sinnvoll ist mit welchen Instrumenten.

Herr Durinke fragt, ob es in der Vergangenheit Anträge auf Einzelhandel o. ä. gab, die nicht zugelassen werden konnten. Antw.: Aufgrund der Grundstückszuschnitte und Eigentumsverhältnisse stellt sich das Problem nicht, ansonsten gilt das Rücksichtnahmegebot gegenüber den Anwohnern.

Mehrere Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, einen Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan, der die Freihaltung der Innenhöfe zum Ziel hat zu prüfen, über eine erneute Diskussion im Ausschuss und ggf. einen BVV-Antrag.

Abstimmung: 13 / 2 / 1

Damit hat der Ausschuss die Vorlage mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

 

 

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 04.05.2011 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (13:2:1) die Kenntnisnahme der Vorlage des Bezirksamtes:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 15.03.2011 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 572./2011 über die Einstellung des Planaufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan XVI-47 („Bölschestraße“) im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Friedrichshagen, zur Kenntnis nehmen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              13              dagegen:              2.              Enthaltung:              1.


 
 

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